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Jahresblick 2007 - Bezirksregierung Münster

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Dezernat 48 - Schulrecht und Schulverwaltung<br />

Schulrecht<br />

Dienstbesprechungen des Schulministeriums im <strong>Münster</strong>land<br />

Fragen zur Einrichtung von Grundschulverbünden<br />

standen im Mittelpunkt der jährlichen Dienstbesprechung<br />

„Schulrecht“ des Schulministeriums<br />

mit den Dezernaten 48 der <strong>Bezirksregierung</strong>en,<br />

diesmal in <strong>Münster</strong>. Nach dem Willen des Gesetzgebers<br />

sollen kleine Grundschulen mit grösseren<br />

Grundschulen in einem Grundschulverbund<br />

zusammengeführt und als Teilstandorte<br />

fortgeführt werden, um so kleine Grundschulstandorte<br />

zu sichern.<br />

Der Grundschulverbund ist eine Schule mit verschiedenen<br />

Standorten, mit einer Schulleitung und einem<br />

Lehrerkollegium und ist somit im Hinblick auf die Unterrichtsversorgung<br />

flexibler als eine kleine Schule. Damit<br />

hat der Gesetzgeber einen Ausgleich zwischen einer<br />

wohnortnahen Beschulung und einer wirtschaftlichen<br />

Unterrichtsversorgung geschaffen.<br />

Grundschulempfehlung<br />

Die Empfehlung der Grundschule für die weiterführenden<br />

Schulformen war ein weiteres wichtiges Thema.<br />

Die Grundschulempfehlungen haben jetzt gegenüber<br />

den früheren Regelungen ein höheres Maß an Verbindlichkeit.<br />

Wollen Eltern ihr Kind entgegen der Grundschulempfehlung<br />

an einer weiterführenden Schule anmelden,<br />

wird im Rahmen eines sogenannten Prognoseunterrichtes<br />

geprüft, ob das Kind aufgrund seines Leistungspotentials<br />

doch für diese Schulform geeignet ist.<br />

In der Besprechung wurde einvernehmlich geklärt, dass<br />

dieses Verfahren auch für den Besuch einer privaten<br />

Ersatzschule gilt, um die Gleichwertigkeit der Abschlüsse<br />

zu den öffentlichen Schulen zu sichern.<br />

Ersatzschulfinanzierung<br />

Intern<br />

Soziales<br />

Finanzen<br />

Sicherheit<br />

Umwelt<br />

Wirtschaft<br />

Bildung<br />

Entwicklung<br />

Die Neuentwicklungen in den Bereichen Ersatzschulrecht<br />

und Ersatzschulfinanzierung wurden in einer Tagung<br />

des Schulministeriums mit den <strong>Bezirksregierung</strong>en<br />

in der Baumbergestadt Billerbeck erörtert und abgestimmt.<br />

Für problematische Einzelfälle und Sonderfragen<br />

wurden gemeinsam mit dem Schulministerium Lösungswege<br />

gesucht. Dies ist für ein landeseinheitliches Vorgehen<br />

bei der Ersatzschulfinanzierung unerlässlich.<br />

Ein Themenschwerpunkt war die Einführung des neuen<br />

Tarifvertrages der Länder, der auch für die angestellten<br />

Lehrkräfte der Ersatzschulen gilt. Die Dezernate 48 der<br />

<strong>Bezirksregierung</strong>en müssen im Rahmen der Refinanzierung<br />

der Personalkosten der Lehrer an Ersatzschulen<br />

die von den Ersatzschulträgern vorgenommenen Eingruppierungen<br />

und Überleitungen ihrer Lehrkräfte in das<br />

neue Tarifsystem prüfen und jeweils die Refinanzierungszusage<br />

erteilen.<br />

Kontakt: Martin Holtmann gen. Niehues<br />

Martin Risse<br />

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