Jahresblick 2007 - Bezirksregierung Münster
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Dezernat 48 - Schulrecht und Schulverwaltung<br />
Schulrecht<br />
Dienstbesprechungen des Schulministeriums im <strong>Münster</strong>land<br />
Fragen zur Einrichtung von Grundschulverbünden<br />
standen im Mittelpunkt der jährlichen Dienstbesprechung<br />
„Schulrecht“ des Schulministeriums<br />
mit den Dezernaten 48 der <strong>Bezirksregierung</strong>en,<br />
diesmal in <strong>Münster</strong>. Nach dem Willen des Gesetzgebers<br />
sollen kleine Grundschulen mit grösseren<br />
Grundschulen in einem Grundschulverbund<br />
zusammengeführt und als Teilstandorte<br />
fortgeführt werden, um so kleine Grundschulstandorte<br />
zu sichern.<br />
Der Grundschulverbund ist eine Schule mit verschiedenen<br />
Standorten, mit einer Schulleitung und einem<br />
Lehrerkollegium und ist somit im Hinblick auf die Unterrichtsversorgung<br />
flexibler als eine kleine Schule. Damit<br />
hat der Gesetzgeber einen Ausgleich zwischen einer<br />
wohnortnahen Beschulung und einer wirtschaftlichen<br />
Unterrichtsversorgung geschaffen.<br />
Grundschulempfehlung<br />
Die Empfehlung der Grundschule für die weiterführenden<br />
Schulformen war ein weiteres wichtiges Thema.<br />
Die Grundschulempfehlungen haben jetzt gegenüber<br />
den früheren Regelungen ein höheres Maß an Verbindlichkeit.<br />
Wollen Eltern ihr Kind entgegen der Grundschulempfehlung<br />
an einer weiterführenden Schule anmelden,<br />
wird im Rahmen eines sogenannten Prognoseunterrichtes<br />
geprüft, ob das Kind aufgrund seines Leistungspotentials<br />
doch für diese Schulform geeignet ist.<br />
In der Besprechung wurde einvernehmlich geklärt, dass<br />
dieses Verfahren auch für den Besuch einer privaten<br />
Ersatzschule gilt, um die Gleichwertigkeit der Abschlüsse<br />
zu den öffentlichen Schulen zu sichern.<br />
Ersatzschulfinanzierung<br />
Intern<br />
Soziales<br />
Finanzen<br />
Sicherheit<br />
Umwelt<br />
Wirtschaft<br />
Bildung<br />
Entwicklung<br />
Die Neuentwicklungen in den Bereichen Ersatzschulrecht<br />
und Ersatzschulfinanzierung wurden in einer Tagung<br />
des Schulministeriums mit den <strong>Bezirksregierung</strong>en<br />
in der Baumbergestadt Billerbeck erörtert und abgestimmt.<br />
Für problematische Einzelfälle und Sonderfragen<br />
wurden gemeinsam mit dem Schulministerium Lösungswege<br />
gesucht. Dies ist für ein landeseinheitliches Vorgehen<br />
bei der Ersatzschulfinanzierung unerlässlich.<br />
Ein Themenschwerpunkt war die Einführung des neuen<br />
Tarifvertrages der Länder, der auch für die angestellten<br />
Lehrkräfte der Ersatzschulen gilt. Die Dezernate 48 der<br />
<strong>Bezirksregierung</strong>en müssen im Rahmen der Refinanzierung<br />
der Personalkosten der Lehrer an Ersatzschulen<br />
die von den Ersatzschulträgern vorgenommenen Eingruppierungen<br />
und Überleitungen ihrer Lehrkräfte in das<br />
neue Tarifsystem prüfen und jeweils die Refinanzierungszusage<br />
erteilen.<br />
Kontakt: Martin Holtmann gen. Niehues<br />
Martin Risse<br />
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