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Jahresblick 2007 - Bezirksregierung Münster

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Dezernat 47 - Personalangelegenheiten der Lehrer<br />

Setzen, sechs!<br />

Schüler haben im Internet den Spieß umgedreht und benoten ihre Lehrer<br />

Seitdem es die Internetseite www.spickmich.de<br />

gibt, ist es in den Lehrerzimmern unruhig geworden.<br />

Denn seit Sommer <strong>2007</strong> benoten Schüler<br />

die Lehrer ihrer Schule im Internet. Unter den<br />

Kriterien „guter Unterricht“, „cool und witzig“,<br />

„fachlich kompetent“, „faire Noten“ und mehr<br />

geben Schüler eine Note von eins bis sechs ab.<br />

Auch Lehrerzitate sind dort zu lesen. Vielen Lehrern<br />

gefällt das überhaupt nicht.<br />

Eine Lehrerin hatte gegen diese Art der Bewertung im<br />

Internet geklagt. Sie fühlte sich in ihren Persönlichkeitsrechten<br />

verletzt. Das Oberlandesgerichts Köln entschied<br />

jedoch im November genau wie zuvor schon das Landgericht<br />

Köln, dass die Bewertung von Lehrerleistungen<br />

im Internet von der Meinungsfreiheit umfasst und deshalb<br />

zulässig sei.<br />

Bei spickmich.de können Schüler den Unterricht, den<br />

Beliebtheitsgrad und die Notengebung ihrer Lehrer<br />

nach bestimmten Regeln bewerten. Jeder Schüler, der<br />

sich auf www.spickmich.de registriert, muss mindestens<br />

zehn Jahre alt sein und darf nur ein Profil anlegen. Im<br />

Chat mit Freunden und in verschiedene Foren und Clubs<br />

tauschen sich Schüler über alles aus, was ihnen am<br />

Herzen liegt. Die Spickmich-Regeln sagen klar, wo es<br />

lang geht. Sie empfehlen bei Problemen mit Lehrern<br />

erst einmal das Gespräch zu suchen. Schimpfwörter,<br />

Beleidigungen sowie pornographische oder rechtsextreme<br />

Inhalte haben auf den Spickmich-Seiten nichts zu<br />

suchen. Ebenso wird davor gewarnt, dass negative<br />

Einträge auf den Verfasser und die Schule zurückfallen.<br />

Neben der Seite spickmich.de tauchen aber auch ganz<br />

andere Inhalte im Internet auf. Hinrichtungsvideo und<br />

Pornobilder, in die Fotos von Lehrern montiert wurden,<br />

verletzen eindeutig die Persönlichkeitsrechte von Lehrern.<br />

Das ist keine freie Meinungsäußerung, die vom Grundgesetz<br />

geschützt wird, sondern strafbar.<br />

In diesen Fällen unterstützt die <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Münster</strong><br />

die betroffenen Lehrer mit Rat und Hilfe und bei der<br />

Entfernung der strafrechtlich relevanten Seiten. Gegen<br />

die Verantwortlichen werden Strafanzeigen erstattet.<br />

Betroffene Lehrkräfte können sich auch an die Beschwerdestelle<br />

für Internetmobbing bei der <strong>Bezirksregierung</strong><br />

Düsseldorf wenden, sowie an die Beratungshotline der<br />

BAD Gesundheitsfürsorge und Sicherheitstechnik<br />

GmbH (0800/439258 dienstags<br />

und donnerstags 14 bis 18 Uhr). Zu Beginn<br />

des Schuljahres hat das NRW-Schulministerium<br />

außerdem eine Handlungsempfehlung<br />

speziell gegen das Mobbing von<br />

Lehrkräften im Internet veröffentlicht, die im<br />

Bildungsportal heruntergeladen werden kann.

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