Jahresblick 2007 - Bezirksregierung Münster
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Dezernat 47 - Personalangelegenheiten der Lehrer<br />
Setzen, sechs!<br />
Schüler haben im Internet den Spieß umgedreht und benoten ihre Lehrer<br />
Seitdem es die Internetseite www.spickmich.de<br />
gibt, ist es in den Lehrerzimmern unruhig geworden.<br />
Denn seit Sommer <strong>2007</strong> benoten Schüler<br />
die Lehrer ihrer Schule im Internet. Unter den<br />
Kriterien „guter Unterricht“, „cool und witzig“,<br />
„fachlich kompetent“, „faire Noten“ und mehr<br />
geben Schüler eine Note von eins bis sechs ab.<br />
Auch Lehrerzitate sind dort zu lesen. Vielen Lehrern<br />
gefällt das überhaupt nicht.<br />
Eine Lehrerin hatte gegen diese Art der Bewertung im<br />
Internet geklagt. Sie fühlte sich in ihren Persönlichkeitsrechten<br />
verletzt. Das Oberlandesgerichts Köln entschied<br />
jedoch im November genau wie zuvor schon das Landgericht<br />
Köln, dass die Bewertung von Lehrerleistungen<br />
im Internet von der Meinungsfreiheit umfasst und deshalb<br />
zulässig sei.<br />
Bei spickmich.de können Schüler den Unterricht, den<br />
Beliebtheitsgrad und die Notengebung ihrer Lehrer<br />
nach bestimmten Regeln bewerten. Jeder Schüler, der<br />
sich auf www.spickmich.de registriert, muss mindestens<br />
zehn Jahre alt sein und darf nur ein Profil anlegen. Im<br />
Chat mit Freunden und in verschiedene Foren und Clubs<br />
tauschen sich Schüler über alles aus, was ihnen am<br />
Herzen liegt. Die Spickmich-Regeln sagen klar, wo es<br />
lang geht. Sie empfehlen bei Problemen mit Lehrern<br />
erst einmal das Gespräch zu suchen. Schimpfwörter,<br />
Beleidigungen sowie pornographische oder rechtsextreme<br />
Inhalte haben auf den Spickmich-Seiten nichts zu<br />
suchen. Ebenso wird davor gewarnt, dass negative<br />
Einträge auf den Verfasser und die Schule zurückfallen.<br />
Neben der Seite spickmich.de tauchen aber auch ganz<br />
andere Inhalte im Internet auf. Hinrichtungsvideo und<br />
Pornobilder, in die Fotos von Lehrern montiert wurden,<br />
verletzen eindeutig die Persönlichkeitsrechte von Lehrern.<br />
Das ist keine freie Meinungsäußerung, die vom Grundgesetz<br />
geschützt wird, sondern strafbar.<br />
In diesen Fällen unterstützt die <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Münster</strong><br />
die betroffenen Lehrer mit Rat und Hilfe und bei der<br />
Entfernung der strafrechtlich relevanten Seiten. Gegen<br />
die Verantwortlichen werden Strafanzeigen erstattet.<br />
Betroffene Lehrkräfte können sich auch an die Beschwerdestelle<br />
für Internetmobbing bei der <strong>Bezirksregierung</strong><br />
Düsseldorf wenden, sowie an die Beratungshotline der<br />
BAD Gesundheitsfürsorge und Sicherheitstechnik<br />
GmbH (0800/439258 dienstags<br />
und donnerstags 14 bis 18 Uhr). Zu Beginn<br />
des Schuljahres hat das NRW-Schulministerium<br />
außerdem eine Handlungsempfehlung<br />
speziell gegen das Mobbing von<br />
Lehrkräften im Internet veröffentlicht, die im<br />
Bildungsportal heruntergeladen werden kann.