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Jahresblick 2007 - Bezirksregierung Münster

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Dezernat 56 - Immissionsschutz<br />

Umweltzonen gegen Feinstaub<br />

Luftreinhaltung als Gemeinschaftsaufgabe<br />

Feinstaub gefährdet die Gesundheit. In Nordrhein-Westfalen<br />

gibt es einzelne, besonders stark<br />

durch Feinstaub (PM10) und Stickoxide belastete<br />

Bereiche, in denen die Gesundheit der dort<br />

lebenden Menschen im Vergleich mit internationalen<br />

Standards nicht ausreichend geschützt<br />

ist. Auch andere Bundes- und EU-Länder stehen<br />

vor diesem Problem.<br />

An potentiellen Brennpunkten wurden deshalb im Regierungsbezirk<br />

<strong>Münster</strong> durch das Landesamt für Naturschutz,<br />

Umwelt und Verbraucherschutz kontinuierlich<br />

arbeitende Messstellen installiert und Messergebnisse<br />

über Monate und oder sogar über Jahre gewonnen.<br />

In <strong>Münster</strong> sind solche Brennpunkte an der Weseler<br />

Straße, in Gelsenkirchen an der Kurt-Schumacher Strasse<br />

und in Bottrop an der Peterstraße ermittelt worden.<br />

Dies sind Bereiche, die durch Industrieanlagen, aber<br />

auch durch Feuerungsanlagen der Haushalte und insbesondere<br />

durch den Verkehr an stark befahrenen<br />

Straßen mit hoher Randbebauung vorbelastet sind und<br />

wo sich die Luftbelastungen vor allem vor den Fenstern<br />

der angrenzenden Häuser stauen.<br />

Die Luftreinhalteplanung hat zum Ziel, zusammen mit<br />

den betroffenen Städten durch konzertierte Aktionen<br />

die Luftbelastung zu verringern. In Nordrhein-Westfalen<br />

sind die <strong>Bezirksregierung</strong>en zuständig. Hierzu stellt das<br />

Dezernat für Immissionsschutz in Verbindung mit dem<br />

Verkehrsdezernat und in bestmöglicher Zusammenarbeit<br />

mit den Städten sowie betroffenen Gruppen Luftreinhaltepläne<br />

auf, die dann der Öffentlichkeit vorgestellt<br />

und hiernach beschlossen werden.<br />

Die Pläne analysieren die aktuelle Belastungssituation, geben<br />

Maßnahmen zur Verbesserung vor und einen Ausblick<br />

auf die zukünftige Belastung. Weiter können die<br />

Pläne den Städten als Grundlage eigener Planungen,<br />

wie Bauleitplanungen, Planungen von Verkehrskonzep-<br />

Intern<br />

Soziales<br />

Finanzen<br />

Sicherheit<br />

Umwelt<br />

Wirtschaft<br />

Bildung<br />

Entwicklung<br />

ten oder Lärmminderungsplanungen genutzt werden und<br />

erleichtern damit die Erfüllung von Planungsaufgaben.<br />

Für den Bereich des Ruhrgebietes hat sich gezeigt, dass<br />

die erforderlichen Minderungseffekte nicht ohne Umweltzonen<br />

zu erreichen sind, in denen der Verkehr mit<br />

schadstoffträchtigen Fahrzeugen ausgegrenzt wird. Für<br />

solche Umweltzonen muss ein großflächiger Ansatz<br />

gewählt werden, da Luftverunreinigungen nicht durch<br />

Straßenzüge oder Gemeindegrenzen aufzuhalten sind.<br />

Für den Regierungsbezirk <strong>Münster</strong> sind in 2008 Luftreinhaltpläne<br />

für die Stadt <strong>Münster</strong> und für den nördlichen<br />

Teil des Ruhrgebietes mit den Städten Bottrop,<br />

Herten, Gladbeck, Gelsenkirchen, Recklinghausen und<br />

Castrop-Rauxel zu erwarten.<br />

Kontakt: Dr. Johannes Wiedemeier<br />

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