Jahresblick 2007 - Bezirksregierung Münster
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Dezernat 56 - Immissionsschutz<br />
Umweltzonen gegen Feinstaub<br />
Luftreinhaltung als Gemeinschaftsaufgabe<br />
Feinstaub gefährdet die Gesundheit. In Nordrhein-Westfalen<br />
gibt es einzelne, besonders stark<br />
durch Feinstaub (PM10) und Stickoxide belastete<br />
Bereiche, in denen die Gesundheit der dort<br />
lebenden Menschen im Vergleich mit internationalen<br />
Standards nicht ausreichend geschützt<br />
ist. Auch andere Bundes- und EU-Länder stehen<br />
vor diesem Problem.<br />
An potentiellen Brennpunkten wurden deshalb im Regierungsbezirk<br />
<strong>Münster</strong> durch das Landesamt für Naturschutz,<br />
Umwelt und Verbraucherschutz kontinuierlich<br />
arbeitende Messstellen installiert und Messergebnisse<br />
über Monate und oder sogar über Jahre gewonnen.<br />
In <strong>Münster</strong> sind solche Brennpunkte an der Weseler<br />
Straße, in Gelsenkirchen an der Kurt-Schumacher Strasse<br />
und in Bottrop an der Peterstraße ermittelt worden.<br />
Dies sind Bereiche, die durch Industrieanlagen, aber<br />
auch durch Feuerungsanlagen der Haushalte und insbesondere<br />
durch den Verkehr an stark befahrenen<br />
Straßen mit hoher Randbebauung vorbelastet sind und<br />
wo sich die Luftbelastungen vor allem vor den Fenstern<br />
der angrenzenden Häuser stauen.<br />
Die Luftreinhalteplanung hat zum Ziel, zusammen mit<br />
den betroffenen Städten durch konzertierte Aktionen<br />
die Luftbelastung zu verringern. In Nordrhein-Westfalen<br />
sind die <strong>Bezirksregierung</strong>en zuständig. Hierzu stellt das<br />
Dezernat für Immissionsschutz in Verbindung mit dem<br />
Verkehrsdezernat und in bestmöglicher Zusammenarbeit<br />
mit den Städten sowie betroffenen Gruppen Luftreinhaltepläne<br />
auf, die dann der Öffentlichkeit vorgestellt<br />
und hiernach beschlossen werden.<br />
Die Pläne analysieren die aktuelle Belastungssituation, geben<br />
Maßnahmen zur Verbesserung vor und einen Ausblick<br />
auf die zukünftige Belastung. Weiter können die<br />
Pläne den Städten als Grundlage eigener Planungen,<br />
wie Bauleitplanungen, Planungen von Verkehrskonzep-<br />
Intern<br />
Soziales<br />
Finanzen<br />
Sicherheit<br />
Umwelt<br />
Wirtschaft<br />
Bildung<br />
Entwicklung<br />
ten oder Lärmminderungsplanungen genutzt werden und<br />
erleichtern damit die Erfüllung von Planungsaufgaben.<br />
Für den Bereich des Ruhrgebietes hat sich gezeigt, dass<br />
die erforderlichen Minderungseffekte nicht ohne Umweltzonen<br />
zu erreichen sind, in denen der Verkehr mit<br />
schadstoffträchtigen Fahrzeugen ausgegrenzt wird. Für<br />
solche Umweltzonen muss ein großflächiger Ansatz<br />
gewählt werden, da Luftverunreinigungen nicht durch<br />
Straßenzüge oder Gemeindegrenzen aufzuhalten sind.<br />
Für den Regierungsbezirk <strong>Münster</strong> sind in 2008 Luftreinhaltpläne<br />
für die Stadt <strong>Münster</strong> und für den nördlichen<br />
Teil des Ruhrgebietes mit den Städten Bottrop,<br />
Herten, Gladbeck, Gelsenkirchen, Recklinghausen und<br />
Castrop-Rauxel zu erwarten.<br />
Kontakt: Dr. Johannes Wiedemeier<br />
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