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Jahresblick 2007 - Bezirksregierung Münster

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Dezernat 102 - Förderprogramme<br />

Ein Jahr Elterngeld<br />

NRW mit Leuchtturm-Funktion<br />

Die Eltern in Nordrhein-Westfalen kommen seit<br />

Beginn des Jahres schnell und unkompliziert in<br />

den Genuss des neuen Elterngeldes. Elterngeld<br />

wird für Geburten ab 1.Januar <strong>2007</strong> gezahlt,<br />

wenn Mütter oder Väter für einige Monate darauf<br />

verzichten, die volle Erwerbstätigkeit auszuüben,<br />

um sich der Betreuung ihres Kindes<br />

zu widmen.<br />

Bezogen werden kann das Elterngeld für einen Zeitraum<br />

von bis zu 14 Monaten nach der Geburt des Kindes.<br />

Es beträgt 67 Prozent des zuletzt vor der Geburt des<br />

Kindes bezogenen monatlichen Nettoeinkommens. Gezahlt<br />

wird bis zu einem Höchstbetrag von 1.800 Euro<br />

monatlich. Auch den Elternteilen, die vor der Geburt des<br />

Kindes nicht erwerbstätig waren, steht Elterngeld zu; hier<br />

wird der Mindestbetrag von 300 Euro ausgezahlt.<br />

Bis zum Ende des dritten Quartals <strong>2007</strong> haben in NRW<br />

schon rund 89.000 Mütter und Väter Elterngeld erhalten.<br />

Während die Väter beim früher gewährten Erziehungsgeld<br />

eher zurückhaltend waren, haben sie die<br />

Vorzüge der neuen Leistung erkannt. So sind inzwischen<br />

rund zehn Prozent der Elterngeldempfänger in NRW<br />

Väter. Die Antragseingänge sind seit der Einführung<br />

stetig gestiegen. So wurden im ersten Quartal 22.636,<br />

im zweiten Quartal 36.171 und im dritten Quartal<br />

43.355 Anträge gestellt. Bis Ende November waren<br />

es insgesamt schon 134.103 Anträge seit Jahresbeginn.<br />

Hält der Trend an, so wird für fast jedes der geschätzt<br />

rund 150.000 neugeborenen Kinder in NRW Elterngeld<br />

beantragt. Bis zur Entscheidung benötigten die<br />

Mitarbeiter nach Antragseingang durchschnittlich nur<br />

24 Kalendertage. Damit liegt NRW bundesweit an der<br />

Spitze. Das komplexe Gesetz wurde von den Beschäftigten<br />

der Versorgungsämter mit Hilfe der von der <strong>Bezirksregierung</strong><br />

und dem Gebietsrechenzentrum in <strong>Münster</strong><br />

selbstentwickelten Software in sehr kurzer Zeit umgesetzt.<br />

Die Anträge wurden schnell und unkompliziert<br />

entschieden. Ein dickes Extra-Lob gab es deshalb von<br />

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen für die<br />

Versorgungsverwaltung NRW. Das Dezernat „Elterngeld“<br />

der <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Münster</strong> unterstützt diese<br />

Arbeit in mehrfacher Weise: Es wertet die Gesetze aus<br />

und entwickelte die Fachvorgaben für das IT-Verfahren,<br />

bietet den Kollegen, die mit dem Elterngeld beschäftigt<br />

sind, umfangreiche Schulungen an, informiert die Öffentlichkeit,<br />

berät die Bürger auch individuell und prüft<br />

und entscheidet in schwierigen Einzelfällen.<br />

Im Rahmen der Verwaltungsstrukturreform wurden die<br />

Aufgaben der elf Versorgungsämter und damit auch<br />

das Bundeselterngeld Ende Dezember <strong>2007</strong> auf die<br />

54 Kreise und kreisfreien Städte übertragen. Die <strong>Bezirksregierung</strong><br />

<strong>Münster</strong> hat jedoch weiterhin die Fachaufsicht<br />

für Bundeselterngeld und Bundeserziehungsgeld.<br />

Kontakt: Cordula Preuß<br />

Intern<br />

Soziales<br />

Finanzen<br />

Sicherheit<br />

Umwelt<br />

Wirtschaft<br />

Bildung<br />

Entwicklung<br />

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