Jahresblick 2007 - Bezirksregierung Münster
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Dezernat 102 - Förderprogramme<br />
Ein Jahr Elterngeld<br />
NRW mit Leuchtturm-Funktion<br />
Die Eltern in Nordrhein-Westfalen kommen seit<br />
Beginn des Jahres schnell und unkompliziert in<br />
den Genuss des neuen Elterngeldes. Elterngeld<br />
wird für Geburten ab 1.Januar <strong>2007</strong> gezahlt,<br />
wenn Mütter oder Väter für einige Monate darauf<br />
verzichten, die volle Erwerbstätigkeit auszuüben,<br />
um sich der Betreuung ihres Kindes<br />
zu widmen.<br />
Bezogen werden kann das Elterngeld für einen Zeitraum<br />
von bis zu 14 Monaten nach der Geburt des Kindes.<br />
Es beträgt 67 Prozent des zuletzt vor der Geburt des<br />
Kindes bezogenen monatlichen Nettoeinkommens. Gezahlt<br />
wird bis zu einem Höchstbetrag von 1.800 Euro<br />
monatlich. Auch den Elternteilen, die vor der Geburt des<br />
Kindes nicht erwerbstätig waren, steht Elterngeld zu; hier<br />
wird der Mindestbetrag von 300 Euro ausgezahlt.<br />
Bis zum Ende des dritten Quartals <strong>2007</strong> haben in NRW<br />
schon rund 89.000 Mütter und Väter Elterngeld erhalten.<br />
Während die Väter beim früher gewährten Erziehungsgeld<br />
eher zurückhaltend waren, haben sie die<br />
Vorzüge der neuen Leistung erkannt. So sind inzwischen<br />
rund zehn Prozent der Elterngeldempfänger in NRW<br />
Väter. Die Antragseingänge sind seit der Einführung<br />
stetig gestiegen. So wurden im ersten Quartal 22.636,<br />
im zweiten Quartal 36.171 und im dritten Quartal<br />
43.355 Anträge gestellt. Bis Ende November waren<br />
es insgesamt schon 134.103 Anträge seit Jahresbeginn.<br />
Hält der Trend an, so wird für fast jedes der geschätzt<br />
rund 150.000 neugeborenen Kinder in NRW Elterngeld<br />
beantragt. Bis zur Entscheidung benötigten die<br />
Mitarbeiter nach Antragseingang durchschnittlich nur<br />
24 Kalendertage. Damit liegt NRW bundesweit an der<br />
Spitze. Das komplexe Gesetz wurde von den Beschäftigten<br />
der Versorgungsämter mit Hilfe der von der <strong>Bezirksregierung</strong><br />
und dem Gebietsrechenzentrum in <strong>Münster</strong><br />
selbstentwickelten Software in sehr kurzer Zeit umgesetzt.<br />
Die Anträge wurden schnell und unkompliziert<br />
entschieden. Ein dickes Extra-Lob gab es deshalb von<br />
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen für die<br />
Versorgungsverwaltung NRW. Das Dezernat „Elterngeld“<br />
der <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Münster</strong> unterstützt diese<br />
Arbeit in mehrfacher Weise: Es wertet die Gesetze aus<br />
und entwickelte die Fachvorgaben für das IT-Verfahren,<br />
bietet den Kollegen, die mit dem Elterngeld beschäftigt<br />
sind, umfangreiche Schulungen an, informiert die Öffentlichkeit,<br />
berät die Bürger auch individuell und prüft<br />
und entscheidet in schwierigen Einzelfällen.<br />
Im Rahmen der Verwaltungsstrukturreform wurden die<br />
Aufgaben der elf Versorgungsämter und damit auch<br />
das Bundeselterngeld Ende Dezember <strong>2007</strong> auf die<br />
54 Kreise und kreisfreien Städte übertragen. Die <strong>Bezirksregierung</strong><br />
<strong>Münster</strong> hat jedoch weiterhin die Fachaufsicht<br />
für Bundeselterngeld und Bundeserziehungsgeld.<br />
Kontakt: Cordula Preuß<br />
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