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Jahresblick 2007 - Bezirksregierung Münster

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Johann Bar und Manfred Reichenberg überwachen, ob<br />

die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes und<br />

der Kinderarbeitsschutzverordnung eingehalten werden.<br />

Sie ziehen ein positives Fazit aus der Überprüfung der<br />

Reiterhöfe. Die Aufklärungsarbeit und ein breites Echo<br />

in den Medien haben das Bewusstsein für das Jugendarbeitsschutzgesetz<br />

gestärkt und nachhaltig gewirkt.<br />

Jugendarbeitsschutz in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

Altersgruppe<br />

Kinder unter 13 Jahre<br />

Kinder ab 13 Jahre und<br />

vollzeitschulpflichtige<br />

Jugendliche<br />

Jugendliche ab 15 Jahre<br />

Was dürfen sie?<br />

- Verkauf von landwirtschaftlichen<br />

Erzeugnissen und Betreuung von<br />

Haustieren<br />

- Arbeiten, die leicht und<br />

geeignet sind<br />

- maximal drei Stunden täglich<br />

- nur zwischen 8 Uhr morgens<br />

und 18 Uhr abends<br />

- Beschäftigung während des<br />

Schülerpraktikums<br />

- vier Wochen im Kalenderjahr<br />

in den Ferien<br />

- ab 16 Jahre: ab 5 Uhr bis 21 Uhr<br />

Die Ferienarbeit auf Reiterhöfen im Regierungsbezirk<br />

<strong>Münster</strong> ist sicherer geworden. Die <strong>Bezirksregierung</strong>en<br />

sind in Nordrhein-Westfalen als Aufsichtsbehörden für<br />

den Arbeitsschutz zuständig.<br />

Kontakt: Manfred Reichenberg<br />

Johann Bar<br />

Was dürfen sie nicht?<br />

Eine Beschäftigung ist im Grundgesetz verboten!<br />

- nicht während der Schulzeit oder<br />

vor dem Schulunterricht<br />

- nicht länger als drei Stunden<br />

täglich<br />

- nicht mehr als acht Stunden<br />

täglich, fünf Tage die Woche<br />

- Schichtzeit einschließlich der<br />

Pausen darf elf Stunden nicht<br />

überschreiten<br />

- keine gefährlichen Tätigkeiten<br />

Was ist zu beachten?<br />

Intern<br />

Soziales<br />

Finanzen<br />

Sicherheit<br />

Umwelt<br />

Wirtschaft<br />

Bildung<br />

Entwicklung<br />

- Personensorgeberechtigte müssen<br />

der Beschäftigung zustimmen<br />

- Ruhepausen vorher festlegen:<br />

mindestens 15 Minuten, bei einer<br />

Arbeitszeitdauer von viereinhalb<br />

bis sechs Stunden mindestens 30<br />

bzw. 60 Minuten bei mehr als<br />

sechs Stunden<br />

- ununterbrochene Ruhezeit von<br />

zwölf Stunden gewährleisten<br />

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