Jahresblick 2007 - Bezirksregierung Münster
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Johann Bar und Manfred Reichenberg überwachen, ob<br />
die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes und<br />
der Kinderarbeitsschutzverordnung eingehalten werden.<br />
Sie ziehen ein positives Fazit aus der Überprüfung der<br />
Reiterhöfe. Die Aufklärungsarbeit und ein breites Echo<br />
in den Medien haben das Bewusstsein für das Jugendarbeitsschutzgesetz<br />
gestärkt und nachhaltig gewirkt.<br />
Jugendarbeitsschutz in landwirtschaftlichen Betrieben<br />
Altersgruppe<br />
Kinder unter 13 Jahre<br />
Kinder ab 13 Jahre und<br />
vollzeitschulpflichtige<br />
Jugendliche<br />
Jugendliche ab 15 Jahre<br />
Was dürfen sie?<br />
- Verkauf von landwirtschaftlichen<br />
Erzeugnissen und Betreuung von<br />
Haustieren<br />
- Arbeiten, die leicht und<br />
geeignet sind<br />
- maximal drei Stunden täglich<br />
- nur zwischen 8 Uhr morgens<br />
und 18 Uhr abends<br />
- Beschäftigung während des<br />
Schülerpraktikums<br />
- vier Wochen im Kalenderjahr<br />
in den Ferien<br />
- ab 16 Jahre: ab 5 Uhr bis 21 Uhr<br />
Die Ferienarbeit auf Reiterhöfen im Regierungsbezirk<br />
<strong>Münster</strong> ist sicherer geworden. Die <strong>Bezirksregierung</strong>en<br />
sind in Nordrhein-Westfalen als Aufsichtsbehörden für<br />
den Arbeitsschutz zuständig.<br />
Kontakt: Manfred Reichenberg<br />
Johann Bar<br />
Was dürfen sie nicht?<br />
Eine Beschäftigung ist im Grundgesetz verboten!<br />
- nicht während der Schulzeit oder<br />
vor dem Schulunterricht<br />
- nicht länger als drei Stunden<br />
täglich<br />
- nicht mehr als acht Stunden<br />
täglich, fünf Tage die Woche<br />
- Schichtzeit einschließlich der<br />
Pausen darf elf Stunden nicht<br />
überschreiten<br />
- keine gefährlichen Tätigkeiten<br />
Was ist zu beachten?<br />
Intern<br />
Soziales<br />
Finanzen<br />
Sicherheit<br />
Umwelt<br />
Wirtschaft<br />
Bildung<br />
Entwicklung<br />
- Personensorgeberechtigte müssen<br />
der Beschäftigung zustimmen<br />
- Ruhepausen vorher festlegen:<br />
mindestens 15 Minuten, bei einer<br />
Arbeitszeitdauer von viereinhalb<br />
bis sechs Stunden mindestens 30<br />
bzw. 60 Minuten bei mehr als<br />
sechs Stunden<br />
- ununterbrochene Ruhezeit von<br />
zwölf Stunden gewährleisten<br />
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