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Pressespiegel 03_14 vom 11.01. bis 17.01.2014.pdf - Evangelisch ...

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Südostschweiz <strong>vom</strong> 13.1.20<strong>14</strong>, Seite 3DiE SüDoStSCHwEiz | mOnTAG, 13. JAnUAr 20<strong>14</strong> 3H Wolfhuss eiusgabeige get.Daser Merurteiltill sichäter gebelangtüberdadasolfsruehrgutrnmittagur weandungLürlirGleitzt,wieteilungfliegerg <strong>vom</strong>startet.Landetenei-Lürliichderizei in)eDie Kultussteuer sollte die Notder Kirchgemeinden mildernDie Kirchensteuer für BündnerFirmen soll abgeschafft werden.Die Abgabe, über welche am9. Februar abgestimmt wird, istnicht gottgegeben: Es gibt sieerst seit dem Jahr 1958. EinGrund war die Finanznot vielerBündner Kirchgemeinden.Von Olivier BergerChur. – Ein Herzensentscheid war esnicht, als die Bündnerinnen undBündner am 26. Oktober 1958 derEinführung einer Kultussteuer «miterheblichem Mehr» zustimmten. Invielen Kirchgemeinden war das Geldknapp geworden; die Steuerbelastungwar vielerorts «derart hoch geworden,dass eine andere Quelle gesuchtwerden musste», wie die Bündner Regierungdamals an den Grossen Ratschrieb.Abstimmung 9.FebruarntonalrMas-. Dasmittei-Abtreitsache»rstützt.agegenau derbi). Diech dieirchen-Volksaffungen forklaremKirchensteuerinitiativeWeitere Infos: www.suedostschweiz.ch/dossierLöhne, Hilfswerke, Baudenkmäler: Um ihren Aufgaben nachkommen zu können, brauchen die beiden Landeskirchen seitden Sechzigerjahren auch Geld von Firmen.Bild Olivia ItemSteuersätze <strong>bis</strong> 213 ProzentTatsächlich wurden die heutigen Kirchensteuersätze– in Chur etwa elfProzent der einfachen Kantonssteuer– in den späten Fünfzigerjahrenteilweise massiv überschritten, wieder Jurist Johann-Florian Sprecher inseiner Dissertation «Die Kirchensteuernund die staatliche Kultussteuer imKanton Graubünden» aus dem Jahr1985 nachweist. Die ProtestantischenKirchgemeinden erhoben demnachSteuern in der Höhe von durchschnittlich25 Prozent der Kantonssteuer,die Katholischen im Mittel gar45 Prozent.Der höchste Steuersatz lag lautSprecher bei 213,4 Prozent. Aus denErträgen wurden nicht nur die Ausgabenfür die Löhne bestritten, sondernauch finanzielle Beiträge an den Erhaltvon Kirchen und Klöstern ausgerichtet.«Es ist in diesem Zusammenhangauch darauf hinzuweisen, dassfür den FremdenverkehrskantonGraubünden diese Kunstwerke vonerheblicher Bedeutung sind», schreibtSprecher.Keine Bündner ErfindungEine bündnerische Erfindung ist dieKultussteuer nicht. Nur Basel-Stadt,Schaffhausen, Appenzell-Ausserrhoden,Aargau und Genf erheben keineKirchensteuern von juristischen Personen.Ein Sonderfall ist ausserdemder Kanton Waadt, wo gar keine Kirchensteuernerhoben, sondern dieKultuskosten aus den Erträgen der allgemeinenSteuern gedeckt werden.Alle übrigen Kantone lassen auch dieFirmen ihren Obolus entrichten.Unumstritten ist das nicht. Selbstim bundesrätlichen Entwurf zu einemAusführungsgesetz über die Erhebungder Kirchensteuern in derSchweiz ist immer nur von den natürlichenPersonen die Rede. Wie kontroversdas Thema <strong>bis</strong> heute diskutiertwird, zeigt die Tatsache, dass allein imlaufenden Jahr ausser in Graubündenauch in Zürich und Nidwalden überdie Abschaffung der Kultussteuernabgestimmt wird.Neben dem Ziel, die Steuerbelastungfür die Wirtschaft zu vermindern,werden für die Abschaffung auch formalejuristische Gründe ins Feld geführt.So können sich Firmen – andersals Privatpersonen – nicht von derSteuerpflicht befreien, indem sie ausder Kirche austreten. Im Einzelfallkann das bedeuten, dass UnternehmerSteuern für eine Kirche bezahlen,der sie gar nicht angehören.Für die Landeskirchen geht es beiden Abstimmungen um viel Geld. Diebeiden Zürcher Landeskirchen etwabeziehen im Jahr rund 100 MillionenFranken an Kirchensteuern juristischerPersonen. In Graubünden wurdenim Jahr 2010 gut zehn MillionenFranken an Kultussteuern eingenommen;im Jahr 2012 waren es noch achtMillionen Franken. Verteilt wird dasGeld nach Anzahl der Gläubigen jederKonfession im Kanton – bei derEinführung der Steuer im Jahr 1958wurde übrigens darüber gestritten, obbei der Erarbeitung des Verteilschlüsselsdie «Fremdarbeiter» auch berücksichtigtwerden sollten.ve ist schädlichfen. Rund die Hälfte der BündnerUnternehmen sind Einzelfirmenund bezahlen keineKultussteuer. Berechnungenzeigen zudem, dass die Belastungfür die Betroffenen sehrklein ist. Von den rund 12 000juristischen Personen bezahlenrund 48 Prozent mit einem<strong>Pressespiegel</strong><strong>Evangelisch</strong>-reformierte Landeskirche Graubündenzum Beispiel die Jugendarbeit,die Spitalseelsorge, die Unterstützungöffentlicher Institutionensowie Erhalt und Nutzungkulturhistorischer Bauten.Mit ihren Angeboten undLeistungen entlasten die Kirchenden Staat. Diese fehlendenSteuern müssten ander-ProEine Zwangskirchensteuer ist falschFall der Meinung, dass meineKirche niemanden zur Unterstützungzwingen sollte. Denngenau das ist es, was die Gegnerverteidigen: eine Zwangskirchensteuer.Eine Zwangskirchensteuer,welche in Graubündenrund 8000 Firmen,aber auch Genossenschaften,nutz und mit aller Machtzu rechtfertigen versucht. Ichselbst unterstütze meine Landeskircheaus Überzeugung.Weshalb sollte dies nicht auchfür Firmen und Vereine gelten?Dass diese sich nicht gegendie Abgabe wehren können, istschlichtweg stossend. Da jeg-

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