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STEINZEUG Information 2004 - Fachverband Steinzeugindustrie eV

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Die in Abb. 1 genannten Fristen für die Wasserrahmenrichtlinie gelten für<br />

alle 25 EU-Mitgliedstaaten, für die ,alten’ EU15 wie für die ‚neuen‘ Mitgliedstaaten,<br />

die am 1. Mai <strong>2004</strong> der EU beigetreten sind. Dies bedeutet,<br />

als Ergebnis der Beitrittsverhandlungen, ein klares politisches Zeichen einerseits<br />

für den Umweltschutz, andererseits gegen Wettbewerbsverzerrungen<br />

durch national unterschiedliche Gewässerschutzstandards.<br />

Für die ersten beiden Schritte in diesem Prozess<br />

● formal – nationale Gesetzgebung und<br />

● inhaltlich – Interkalibrierung der Güteklassifizierung<br />

ergibt sich – per Juli <strong>2004</strong> – folgendes Bild der Umsetzung in den 25 Mitgliedstaaten:<br />

Nationale Gesetzgebung<br />

Die Mehrzahl der 25 Mitgliedstaaten hat die Wasserrahmenrichtlinie in nationale<br />

Gesetzgebung umgegossen, ein Teil aber nicht oder nicht vollständig<br />

(Stand Juli <strong>2004</strong>). Zu letzterer Gruppe gehört auch Deutschland (Bundesgesetzgebung<br />

liegt vor, beträchtliche Teile der Landesgesetze fehlen).<br />

Deshalb hat die Europäische Kommission im Juli <strong>2004</strong> letzte Mahnungen<br />

(„mit Gründen versehene Stellungnahmen“; letzte Stufe vor einer Klage<br />

beim Europäischen Gerichtshof) an 9 der 25 Mitgliedstaaten veröffentlicht:<br />

Belgien, Deutschland, Finnland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal,<br />

Schweden und Vereinigtes Königreich. Die noch ausstehenden Rechtsakte<br />

sind allerdings bis Ende <strong>2004</strong> absehbar. Anschließend an die formale<br />

Prü-fung der Umsetzung wird die inhaltliche Prüfung für alle 25 Mitgliedstaaten<br />

folgen.<br />

Interkalibrierung der Güteklassifizierung [4]<br />

Bei den bereits fälligen praktischen Schritten zur Implementierung – Ausweisung<br />

der Referenzgewässer im Rahmen der Interkalibrierung – sieht die<br />

Bilanz noch positiver aus: Mit Juli <strong>2004</strong> haben alle Mitgliedstaaten die<br />

Referenzgewässer bereits ausgewiesen, mit Ausnahme von Belgien (nur<br />

teilweise), Malta und Litauen.<br />

Die Implementierungsstrategie – ein kooperativer<br />

Prozess aller Beteiligten<br />

Gleichzeitig mit der endgültigen Verabschiedung der Wasserrahmenrichtlinie<br />

haben sich – in einer bislang beispiellosen Aktion – Europäische Kommission,<br />

Mitgliedstaaten und Beitrittstaaten geeinigt, eine Strategie für die<br />

Umsetzung der Richtlinie zu entwickeln und zu beschließen, sowie eine<br />

umfassende Zusammenarbeit für alle wesentlichen Aspekte der Richtlinie in<br />

die Wege zu leiten. Nur 4 Monate nach Veröffentlichung der Richtlinie ist<br />

diese Strategie verabschiedet worden. Von Anfang an war eine Einbindung<br />

der beteiligten und betroffenen Interessensvertretungen und der Umweltschutzorganisationen<br />

auf europäischer Ebene sichergestellt.<br />

Ein Rückblick auf 2 Jahre gemeinsamer Arbeit in der Implementierungsstrategie<br />

zeigt:<br />

● die Identifikation aller Beteiligten mit Arbeit und Ergebnissen<br />

● die erfolgreiche Erarbeitung einer Vielzahl von Arbeitsdokumenten [5]<br />

Blickpunkt EU<br />

● den Beginn von Praxistests in<br />

Pilotflussgebieten<br />

● die enorme Wichtigkeit der Arbeit<br />

in den Internationalen Flussgebietskommissionen<br />

und<br />

● die Herausforderung, EU Förderungsinstrumente<br />

– hier steht nun<br />

erstmals auch die neue EU-Agrarpolitik<br />

[6] zur Verfügung – optimal<br />

zu verwenden<br />

Die nächsten Herausforderungen<br />

Die Bestandsaufnahme ist bis<br />

Ende <strong>2004</strong> abzuschließen, gefolgt<br />

von ihrer Präsentation und Diskussion<br />

mit Entscheidungsträgern und<br />

Betroffenen. Eine differenzierte Betrachtung<br />

– wie auch im jüngst verabschiedeten<br />

europäischen Arbeitspapier<br />

ausgeführt – wird dabei<br />

sowohl der fachlich-technischen<br />

wie der politischen Diskussion<br />

dienlich sein.<br />

Der Umfang der notwendigen<br />

Maßnahmen wird naturgemäß<br />

vom schon Erreichten abhängen.<br />

Für Deutschland werden sich dabei<br />

ohne Zweifel die enormen Leistungen<br />

und Erfolge bei den Punktquellen<br />

(Leistungen der Kommunen bei<br />

Kanalisation und Abwasserreinigung;<br />

Leistungen der Industrie bei<br />

Direkt- wie Indirekteinleitungen)<br />

widerspiegeln. Die Heimkehr des<br />

Lachses in unsere großen Flüsse<br />

wie Rhein, Elbe, aber auch Themse<br />

hat hier ein deutliches Signal gesetzt.<br />

Im Lichte des schon Erreichten –<br />

siehe dazu auch den Bericht der<br />

Europäischen Kommission vom<br />

Mai <strong>2004</strong> zur Umsetzung der kommunalen<br />

Abwasserrichtlinie – werden<br />

sich damit für die Kommunen<br />

in Deutschland Herausforderungen<br />

nur mehr in jenen Bereichen ergeben,<br />

wo bislang keine europäi-<br />

<strong>STEINZEUG</strong>-<strong>Information</strong> <strong>2004</strong><br />

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