STEINZEUG Information 2004 - Fachverband Steinzeugindustrie eV
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Die in Abb. 1 genannten Fristen für die Wasserrahmenrichtlinie gelten für<br />
alle 25 EU-Mitgliedstaaten, für die ,alten’ EU15 wie für die ‚neuen‘ Mitgliedstaaten,<br />
die am 1. Mai <strong>2004</strong> der EU beigetreten sind. Dies bedeutet,<br />
als Ergebnis der Beitrittsverhandlungen, ein klares politisches Zeichen einerseits<br />
für den Umweltschutz, andererseits gegen Wettbewerbsverzerrungen<br />
durch national unterschiedliche Gewässerschutzstandards.<br />
Für die ersten beiden Schritte in diesem Prozess<br />
● formal – nationale Gesetzgebung und<br />
● inhaltlich – Interkalibrierung der Güteklassifizierung<br />
ergibt sich – per Juli <strong>2004</strong> – folgendes Bild der Umsetzung in den 25 Mitgliedstaaten:<br />
Nationale Gesetzgebung<br />
Die Mehrzahl der 25 Mitgliedstaaten hat die Wasserrahmenrichtlinie in nationale<br />
Gesetzgebung umgegossen, ein Teil aber nicht oder nicht vollständig<br />
(Stand Juli <strong>2004</strong>). Zu letzterer Gruppe gehört auch Deutschland (Bundesgesetzgebung<br />
liegt vor, beträchtliche Teile der Landesgesetze fehlen).<br />
Deshalb hat die Europäische Kommission im Juli <strong>2004</strong> letzte Mahnungen<br />
(„mit Gründen versehene Stellungnahmen“; letzte Stufe vor einer Klage<br />
beim Europäischen Gerichtshof) an 9 der 25 Mitgliedstaaten veröffentlicht:<br />
Belgien, Deutschland, Finnland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal,<br />
Schweden und Vereinigtes Königreich. Die noch ausstehenden Rechtsakte<br />
sind allerdings bis Ende <strong>2004</strong> absehbar. Anschließend an die formale<br />
Prü-fung der Umsetzung wird die inhaltliche Prüfung für alle 25 Mitgliedstaaten<br />
folgen.<br />
Interkalibrierung der Güteklassifizierung [4]<br />
Bei den bereits fälligen praktischen Schritten zur Implementierung – Ausweisung<br />
der Referenzgewässer im Rahmen der Interkalibrierung – sieht die<br />
Bilanz noch positiver aus: Mit Juli <strong>2004</strong> haben alle Mitgliedstaaten die<br />
Referenzgewässer bereits ausgewiesen, mit Ausnahme von Belgien (nur<br />
teilweise), Malta und Litauen.<br />
Die Implementierungsstrategie – ein kooperativer<br />
Prozess aller Beteiligten<br />
Gleichzeitig mit der endgültigen Verabschiedung der Wasserrahmenrichtlinie<br />
haben sich – in einer bislang beispiellosen Aktion – Europäische Kommission,<br />
Mitgliedstaaten und Beitrittstaaten geeinigt, eine Strategie für die<br />
Umsetzung der Richtlinie zu entwickeln und zu beschließen, sowie eine<br />
umfassende Zusammenarbeit für alle wesentlichen Aspekte der Richtlinie in<br />
die Wege zu leiten. Nur 4 Monate nach Veröffentlichung der Richtlinie ist<br />
diese Strategie verabschiedet worden. Von Anfang an war eine Einbindung<br />
der beteiligten und betroffenen Interessensvertretungen und der Umweltschutzorganisationen<br />
auf europäischer Ebene sichergestellt.<br />
Ein Rückblick auf 2 Jahre gemeinsamer Arbeit in der Implementierungsstrategie<br />
zeigt:<br />
● die Identifikation aller Beteiligten mit Arbeit und Ergebnissen<br />
● die erfolgreiche Erarbeitung einer Vielzahl von Arbeitsdokumenten [5]<br />
Blickpunkt EU<br />
● den Beginn von Praxistests in<br />
Pilotflussgebieten<br />
● die enorme Wichtigkeit der Arbeit<br />
in den Internationalen Flussgebietskommissionen<br />
und<br />
● die Herausforderung, EU Förderungsinstrumente<br />
– hier steht nun<br />
erstmals auch die neue EU-Agrarpolitik<br />
[6] zur Verfügung – optimal<br />
zu verwenden<br />
Die nächsten Herausforderungen<br />
Die Bestandsaufnahme ist bis<br />
Ende <strong>2004</strong> abzuschließen, gefolgt<br />
von ihrer Präsentation und Diskussion<br />
mit Entscheidungsträgern und<br />
Betroffenen. Eine differenzierte Betrachtung<br />
– wie auch im jüngst verabschiedeten<br />
europäischen Arbeitspapier<br />
ausgeführt – wird dabei<br />
sowohl der fachlich-technischen<br />
wie der politischen Diskussion<br />
dienlich sein.<br />
Der Umfang der notwendigen<br />
Maßnahmen wird naturgemäß<br />
vom schon Erreichten abhängen.<br />
Für Deutschland werden sich dabei<br />
ohne Zweifel die enormen Leistungen<br />
und Erfolge bei den Punktquellen<br />
(Leistungen der Kommunen bei<br />
Kanalisation und Abwasserreinigung;<br />
Leistungen der Industrie bei<br />
Direkt- wie Indirekteinleitungen)<br />
widerspiegeln. Die Heimkehr des<br />
Lachses in unsere großen Flüsse<br />
wie Rhein, Elbe, aber auch Themse<br />
hat hier ein deutliches Signal gesetzt.<br />
Im Lichte des schon Erreichten –<br />
siehe dazu auch den Bericht der<br />
Europäischen Kommission vom<br />
Mai <strong>2004</strong> zur Umsetzung der kommunalen<br />
Abwasserrichtlinie – werden<br />
sich damit für die Kommunen<br />
in Deutschland Herausforderungen<br />
nur mehr in jenen Bereichen ergeben,<br />
wo bislang keine europäi-<br />
<strong>STEINZEUG</strong>-<strong>Information</strong> <strong>2004</strong><br />
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