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STEINZEUG Information 2004 - Fachverband Steinzeugindustrie eV

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14<br />

Blickpunkt EU<br />

zifische und regionalspezifische Unterschiede<br />

fest (z.B. nordischer See – mediterraner<br />

See); siehe Anhang V der<br />

Richtlinie. Die Interkalibrierung soll in<br />

einem transparenten Prozess die Vergleichbarkeit<br />

sicherstellen.<br />

[5] Europäische Kommission, Mitgliedstaaten,<br />

Beitrittstaaten und Norwegen:<br />

Arbeitsdokumente im Rahmen<br />

der Implementierungsstrategie: Sämtliche<br />

Dokumente sind im Internet verfügbar<br />

(nur in Englisch) unter<br />

http://forum.europa.eu.int/Public/irc/<br />

env/wfd/library?l=/framework_directive<br />

&vm=detailed&sb=Title<br />

[6] Europäische Kommission, Generaldirektionen<br />

Umwelt und Landwirtschaft<br />

„Die Wasserrahmenrichtlinie und<br />

Instrumente im Rahmen der Gemeinsamen<br />

Agrarpolitik zu ihrer Implementierung“,<br />

Brüssel November 2003; Englisch,<br />

erhältlich durch E-Mail an: envwater@cec.eu.int<br />

[7] Verordnungen 1782/2003/EG<br />

und 1783/2003/EG<br />

<strong>STEINZEUG</strong>-<strong>Information</strong> <strong>2004</strong><br />

[8] Siehe auch Europäische Initiativen: Mitteilung und Aktionsplan der Kommission<br />

„Hochwasservermeidung – Hochwasserschutz“, Juli <strong>2004</strong>, und politische Debatte<br />

des Themas durch die EU-Umweltminister, Juli <strong>2004</strong><br />

[9] Europäischer Gerichtshof: Urteile in den Rechtssachen C-387/97 und<br />

C-278/01, Kommission gegen Griechenland bzw. Kommission gegen Spanien; Volltext<br />

im Internet: http://curia.eu.int/de/jurisp/index.htm<br />

[10] Texte und Erläuterungen im Internet:<br />

http://europa.eu.int/comm/environment/water/water-framework<br />

[11] Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA); Bundesministerium für Umwelt,<br />

Naturschutz und Reaktorsicherheit, Umweltbundesamt<br />

[12] Europäische Kommission, Bericht „Umsetzung der Richtlinie kommunale<br />

Abwasserbehandlung“; Bericht „Badegewässerqualität“; beide Brüssel Mai <strong>2004</strong><br />

Dieser Beitrag stellt die Meinung des Verfassers dar und nicht unbedingt jene<br />

der Europäischen Kommission.<br />

Kontakt<br />

Dr. Helmut Blöch<br />

Europäische Kommission<br />

Generaldirektion Umwelt<br />

BU-9 03/154, Rue de la Loi/Wetstraat 200<br />

B-1049 Brüssel<br />

Wasserrahmenrichtlinie<br />

Rote Karte für neun EU-Mitgliedstaaten<br />

Mit Veröffentlichung im<br />

Amtsblatt L327 der EuropäischenGemeinschaften<br />

am 22. Dezember 2000 ist die<br />

„Richtlinie 2000/60/EG des<br />

Europäischen Parlaments und<br />

des Rates vom 23. Oktober<br />

2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens<br />

für Maßnahmen<br />

der Gemeinschaft im Bereich<br />

der Wasserpolitik“ (Wasserrahmenrichtlinie)<br />

in Kraft getreten.<br />

In der 72 Seiten umfassenden Richtlinie, bestehend aus 26 Artikeln und 11<br />

Anhängen, ist u.a. festgeschrieben, dass die Mitgliedstaaten Rechts- und<br />

Verwaltungsvorschriften erlassen müssen, die erforderlich sind, um dieser<br />

Richtlinie spätestens ab Dezember 2003 nachzukommen.<br />

Nach knapp vier Jahren sind nun neun Mitgliedstaaten in Verzug geraten,<br />

d.h., sie haben sich nicht an diese Vorgabe gehalten und müssen nun mit<br />

rechtlichen Konsequenzen rechnen, die die Europäische Kommission im Juli<br />

<strong>2004</strong> eingeleitet hat.<br />

Im Folgenden werden die gesetzlichen Grundlagen und Begründungen<br />

der Kommission zu dieser Maßnahme im Original wiedergegeben.<br />

Die Europäische Kommission unternimmt rechtliche Schritte gegen 13<br />

Mitgliedstaaten, die zwei wichtige EU-Vorschriften zur Wasserreinhaltung<br />

nicht eingehalten haben. Mit diesen Vorschriften soll die Qualität sämtli-

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