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STEINZEUG Information 2004 - Fachverband Steinzeugindustrie eV

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cher Gewässer in Europa, von Seen und Flüssen bis zu den Küstengewässern,<br />

zum Nutzen aller europäischen Bürger und der Umwelt verbessert<br />

werden. Neun Mitgliedstaaten – Belgien, Finnland, Deutschland, Italien,<br />

Luxemburg, die Niederlande, Portugal, das Vereinigte Königreich und<br />

Schweden – haben eine letzte schriftliche Mahnung erhalten, in der sie aufgefordert<br />

werden, die notwendigen einzelstaatlichen Rechtsvorschriften zu<br />

erlassen, um der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu genügen. Diese Richtlinie<br />

stellt einen Meilenstein im EU-Recht dar und soll eine gute Qualität sämtlicher<br />

Wasserressourcen in der EU auf der Grundlage eines neuen, integrierten<br />

grenzübergreifenden Konzepts für die Wasserwirtschaft sicherstellen.<br />

Sie musste bis Dezember 2003 in nationales Recht umgesetzt werden. Ferner<br />

hat die Kommission Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Portugal,<br />

Spanien und dem Vereinigten Königreich eine erste schriftliche Mahnung<br />

übermittelt, da sie die Frist Dezember 2000 nicht eingehalten haben, die<br />

für die Einrichtung geeigneter Anlagen zur Behandlung von Abwässern aus<br />

Städten und Ballungsgebieten mit über 15.000 Einwohnern festgesetzt<br />

wurde. Eine ungenügende Abwasserbehandlung ist ein Hauptgrund für die<br />

Wasserverschmutzung und stellt eine ernste Gefahr für die menschliche<br />

Gesundheit und die Umwelt dar. Mit diesen Maßnahmen trägt die Kommission<br />

dazu bei, europaweit eine hohe Wasserqualität für die Bürger zu<br />

gewährleisten.<br />

Zu diesen Entscheidungen meinte das für Umwelt zuständige Kommissionsmitglied,<br />

Margot Wallström: „Die Wasserrahmenrichtlinie ist eine der<br />

weltweit ehrgeizigsten Rechtsvorschriften. Mit ihr wird die Qualität unserer<br />

Gewässer verbessert und geschützt – aber eben nur, wenn sie ordnungsgemäß<br />

umgesetzt wird. Ebenso wichtig für die Wasserqualität ist die richtige<br />

Behandlung kommunaler Abwässer, damit sichergestellt ist, dass unsere<br />

Gewässer nicht durch mangelhaft behandelte Abwässer verschmutzt<br />

werden.“<br />

Nichtumsetzung der Wasserrahmenrichtlinie<br />

Die Wasserrahmenrichtlinie [1] bietet einen Ordnungsrahmen für den<br />

Schutz sämtlicher Gewässer in der Europäischen Union – für Flüsse, Seen,<br />

Küstengewässer, Grundwasser und sonstige oberirdischen Binnengewässer.<br />

Ziel ist es, bis 2015 eine gute Qualität der Wasserressourcen zu erreichen.<br />

Es soll durch eine integrierte Bewirtschaftung der Wassereinzugsgebiete<br />

erreicht werden, da Wassersysteme nicht an Verwaltungsgrenzen Halt<br />

machen. Die Wasserrahmenrichtlinie legt klare Fristen für die einzelnen<br />

Schritte fest, die für eine nachhaltige, integrierte Wasserwirtschaft in<br />

Europa erforderlich sind. Die einzelstaatlichen Vorschriften zur Umsetzung<br />

der Richtlinie mussten bis Dezember 2003 erlassen werden.<br />

Belgien, Deutschland, Italien, Finnland, Luxemburg, die Niederlande, Portugal,<br />

das Vereinigte Königreich und Schweden haben das Verfahren zur<br />

Verabschiedung der notwendigen einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und<br />

deren Mitteilung an die Kommission noch nicht abgeschlossen. Aus diesem<br />

Grund hat die Kommission ihnen letzte schriftliche Mahnungen zukommen<br />

lassen. Durch die Nichtumsetzung dieser wichtigen Richtlinie<br />

enthalten die neun Mitgliedstaaten ihren Bürgern eine bessere Wasserqua-<br />

Blickpunkt EU<br />

lität von Seen, Flüssen und Küstengewässern<br />

vor, auf die diese Anspruch<br />

haben.<br />

Fehlende Abwasserbehandlung<br />

Die Kommission hat Frankreich,<br />

Griechenland, Irland, Italien, Portugal,<br />

Spanien und dem Vereinigten<br />

Königreich erste schriftliche Mahnungen<br />

übermittelt, nachdem sie<br />

bei einer Überprüfung festgestellt<br />

hatte, dass in diesen Mitgliedstaaten<br />

viele Städte und Ballungsgebiete<br />

mit über 15.000 Einwohnern ihre<br />

Abwässer nicht ordnungsgemäß<br />

behandeln. In der EU-Richtlinie<br />

über die Behandlung von kommunalem<br />

Abwasser wurde eine Frist<br />

bis zum 31. Dezember 2000 für die<br />

so genannte Zweitbehandlung [2]<br />

festgesetzt, bevor Wasser aus Städten<br />

und Ballungsgebieten dieser<br />

Größe abgeleitet werden darf.<br />

Die Richtlinie [3] behandelt die<br />

durch kommunales Abwasser verursachte<br />

Belastung durch Nährstoffe,<br />

Bakterien und Viren. Kommunale<br />

Abwässer, die extrem hohe<br />

Nährstofffrachten, insbesondere<br />

Phosphor und Stickstoff, in Flüsse<br />

und Seen einbringen, fördern das<br />

übermäßige Wachstum von Algen<br />

und anderen Formen von Wasserpflanzen.<br />

Dieser als „Eutrophierung“<br />

bekannte Vorgang führt seinerseits<br />

zur Verknappung von Sauerstoff<br />

und bedroht damit die<br />

Überlebensfähigkeit von Fischen,<br />

die Sauerstoff benötigen. Dies kann<br />

auch dazu führen, dass das Wasser<br />

nicht mehr als Trinkwasser geeignet<br />

ist. Die Einleitungen enthalten<br />

möglicherweise schädliche Bakterien<br />

und Viren und können damit<br />

auch die menschliche Gesundheit<br />

gefährden, wenn sie in Gewässer<br />

gelangen, die zum Baden oder zur<br />

<strong>STEINZEUG</strong>-<strong>Information</strong> <strong>2004</strong><br />

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