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STEINZEUG Information 2004 - Fachverband Steinzeugindustrie eV

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12<br />

Blickpunkt EU<br />

schen oder nationalen Emissionsvorgaben<br />

vorlagen und aufgrund<br />

des Ist-Zustands Immissionsprobleme<br />

(schlechterer Gütezustand als<br />

‚gut‘) noch bestehen.<br />

Herausforderungen werden die Gewässermorphologie<br />

und Längsdurchgängigkeit<br />

sein (aber auch<br />

dies gegen den Hintergrund der<br />

vielfachen Bemühungen zur Re-<br />

Ökologisierung von Flüssen), sowie<br />

diffuse Belastungen besonders aus<br />

der Landwirtschaft.<br />

Maßnahmen und Kosten werden<br />

im nächsten Schritt klarzustellen<br />

sein; hier werden zwei Prinzipien<br />

von herausragender Bedeutung<br />

sein:<br />

● die Flexibilität bei der Wahl der<br />

Maßnahmen (das zu erreichende<br />

Ziel ist klar und bindend definiert,<br />

bei den Maßnahmen für dieses Ziel<br />

dagegen herrscht Maßnahmenoffenheit<br />

und -freiheit) und<br />

● die Transparenz des Entscheidungsprozesses<br />

Beide Prinzipien sollen dazu beitragen,<br />

dass für das jeweilige Flussgebiet,<br />

die jeweilige Region, die bestgeeignete<br />

Lösung verwirklicht werden<br />

kann.<br />

Ein wesentlicher Punkt bei der<br />

künftigen Umsetzung sollte<br />

schließlich die bestmögliche<br />

Nutzung von Förderungsinstrumenten<br />

sein, sowohl bei der<br />

Planungs-/Vorbereitungsphase wie<br />

bei der Verwirklichung. Mit der<br />

2003 drastisch reformierten EU-<br />

Agrarpolitik und ihres Förderungsinstrumentariums<br />

[7] ergeben sich<br />

gerade für den ländlichen Raum<br />

umfassend neue Möglichkeiten,<br />

weil nun – als Paradigmenwechsel<br />

zur bisherigen Regelung – Maßnahmen<br />

zur Verwirklichung gesetzlicher<br />

Vorgaben förderungsfähig<br />

sind. Die Mitgliedstaaten werden –<br />

gerade in einer wichtigen Phase<br />

<strong>STEINZEUG</strong>-<strong>Information</strong> <strong>2004</strong><br />

der Umsetzung – die Möglichkeit haben, Schwerpunkte z.B. im Gewässerschutzbereich<br />

zu setzen.<br />

Die Arbeit in Internationalen Flussgebietskommissionen (in<br />

Europa derzeit am Rhein einschließlich Mosel und Saar, Donau, Elbe, Oder,<br />

Schelde und Maas) zeigt klare Schwerpunktsetzungen:<br />

● einerseits die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie<br />

● andererseits Hochwasservermeidung und Hochwasserschutz [8]<br />

Für Deutschland – im Einzugsbereich einer Vielzahl von europäischen Flussgebieten,<br />

wie Donau, Elbe, Oder, Rhein einschließlich Bodensee, Ems und<br />

Maas – ist grenzüberschreitende Zusammenarbeit vielfach Teil der wasserwirtschaftlichen<br />

Tradition.<br />

Die Bestandsaufnahme nach der Wasserrahmenrichtlinie Anfang 2005 wird<br />

bereits vielfach als gemeinsamer flussgebietweiter Bericht veröffentlicht<br />

werden, im Falle der Donau weit über die bestehenden Grenzen der EU25<br />

hinaus bis ans Schwarze Meer (Abb. 2).<br />

■ Abb. 2: Das Einzugsgebiet der Donau – 817.000 km 2, mit 18 Ländern im Einzugsgebiet das<br />

‚internationalste’ Flussgebiet der Erde.<br />

Europäisches Gewässerschutzrecht – verbindlich im Ziel,<br />

flexibel im Weg<br />

Mit der Wasserrahmenrichtlinie wird ein gemeinsamer Managementrahmen<br />

für alle wasserbezogenen Rechtsvorschriften der EU geschaffen, im<br />

Sinne eines übersichtlicheren und transparenten Vollzugs (Abb. 3). Gleichzeitig<br />

wird schrittweise eine Reihe von älteren Rechtsvorschriften aus den<br />

70er und 80er Jahren aufgehoben.<br />

Die Wasserrahmenrichtlinie ist<br />

● ambitioniert und rechtlich verbindlich beim Ziel

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