STEINZEUG Information 2004 - Fachverband Steinzeugindustrie eV
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Blickpunkt EU<br />
schen oder nationalen Emissionsvorgaben<br />
vorlagen und aufgrund<br />
des Ist-Zustands Immissionsprobleme<br />
(schlechterer Gütezustand als<br />
‚gut‘) noch bestehen.<br />
Herausforderungen werden die Gewässermorphologie<br />
und Längsdurchgängigkeit<br />
sein (aber auch<br />
dies gegen den Hintergrund der<br />
vielfachen Bemühungen zur Re-<br />
Ökologisierung von Flüssen), sowie<br />
diffuse Belastungen besonders aus<br />
der Landwirtschaft.<br />
Maßnahmen und Kosten werden<br />
im nächsten Schritt klarzustellen<br />
sein; hier werden zwei Prinzipien<br />
von herausragender Bedeutung<br />
sein:<br />
● die Flexibilität bei der Wahl der<br />
Maßnahmen (das zu erreichende<br />
Ziel ist klar und bindend definiert,<br />
bei den Maßnahmen für dieses Ziel<br />
dagegen herrscht Maßnahmenoffenheit<br />
und -freiheit) und<br />
● die Transparenz des Entscheidungsprozesses<br />
Beide Prinzipien sollen dazu beitragen,<br />
dass für das jeweilige Flussgebiet,<br />
die jeweilige Region, die bestgeeignete<br />
Lösung verwirklicht werden<br />
kann.<br />
Ein wesentlicher Punkt bei der<br />
künftigen Umsetzung sollte<br />
schließlich die bestmögliche<br />
Nutzung von Förderungsinstrumenten<br />
sein, sowohl bei der<br />
Planungs-/Vorbereitungsphase wie<br />
bei der Verwirklichung. Mit der<br />
2003 drastisch reformierten EU-<br />
Agrarpolitik und ihres Förderungsinstrumentariums<br />
[7] ergeben sich<br />
gerade für den ländlichen Raum<br />
umfassend neue Möglichkeiten,<br />
weil nun – als Paradigmenwechsel<br />
zur bisherigen Regelung – Maßnahmen<br />
zur Verwirklichung gesetzlicher<br />
Vorgaben förderungsfähig<br />
sind. Die Mitgliedstaaten werden –<br />
gerade in einer wichtigen Phase<br />
<strong>STEINZEUG</strong>-<strong>Information</strong> <strong>2004</strong><br />
der Umsetzung – die Möglichkeit haben, Schwerpunkte z.B. im Gewässerschutzbereich<br />
zu setzen.<br />
Die Arbeit in Internationalen Flussgebietskommissionen (in<br />
Europa derzeit am Rhein einschließlich Mosel und Saar, Donau, Elbe, Oder,<br />
Schelde und Maas) zeigt klare Schwerpunktsetzungen:<br />
● einerseits die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie<br />
● andererseits Hochwasservermeidung und Hochwasserschutz [8]<br />
Für Deutschland – im Einzugsbereich einer Vielzahl von europäischen Flussgebieten,<br />
wie Donau, Elbe, Oder, Rhein einschließlich Bodensee, Ems und<br />
Maas – ist grenzüberschreitende Zusammenarbeit vielfach Teil der wasserwirtschaftlichen<br />
Tradition.<br />
Die Bestandsaufnahme nach der Wasserrahmenrichtlinie Anfang 2005 wird<br />
bereits vielfach als gemeinsamer flussgebietweiter Bericht veröffentlicht<br />
werden, im Falle der Donau weit über die bestehenden Grenzen der EU25<br />
hinaus bis ans Schwarze Meer (Abb. 2).<br />
■ Abb. 2: Das Einzugsgebiet der Donau – 817.000 km 2, mit 18 Ländern im Einzugsgebiet das<br />
‚internationalste’ Flussgebiet der Erde.<br />
Europäisches Gewässerschutzrecht – verbindlich im Ziel,<br />
flexibel im Weg<br />
Mit der Wasserrahmenrichtlinie wird ein gemeinsamer Managementrahmen<br />
für alle wasserbezogenen Rechtsvorschriften der EU geschaffen, im<br />
Sinne eines übersichtlicheren und transparenten Vollzugs (Abb. 3). Gleichzeitig<br />
wird schrittweise eine Reihe von älteren Rechtsvorschriften aus den<br />
70er und 80er Jahren aufgehoben.<br />
Die Wasserrahmenrichtlinie ist<br />
● ambitioniert und rechtlich verbindlich beim Ziel