STEINZEUG Information 2004 - Fachverband Steinzeugindustrie eV
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Wirtschaft + Recht<br />
renrechtsmittel-Richtlinie (92/13/<br />
EWG) zur Koordinierung der<br />
Rechts- und Verwaltungsvorschriften<br />
für die Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften<br />
für die Auftragsvergabe<br />
im Bereich der Wasser-,<br />
Energie- und Verkehrsversorgung<br />
sowie im Telekommunikationssektor<br />
vom 25. Februar 1992.<br />
Kontakt<br />
Anlagevermögen im Kanal<br />
Abgrenzung von Herstellungs- und<br />
Unterhaltungskosten<br />
Die öffentliche Diskussion<br />
um die Höhe der Abwassergebühren<br />
ist zumindest<br />
regional von Preissteigerungsraten<br />
geprägt, die oberhalb der Steigerungsraten<br />
der allgemeinen Lebenshaltungskosten<br />
liegen. Da die Abgrenzung<br />
zwischen aktivierungsfähigen<br />
bzw. -pflichtigen Herstellungskosten<br />
und laufendem Erhaltungsaufwand<br />
direkten und wesentlichen<br />
Einfluss auf die Höhe der<br />
Entsorgungsgebühren hat, gewinnt<br />
die Fragestellung daher zunehmend<br />
an Relevanz. Dies auch vor<br />
dem Hintergrund, dass die erstmalige<br />
Herstellung der baulichen<br />
<strong>STEINZEUG</strong>-<strong>Information</strong> <strong>2004</strong><br />
[10] Quelle: EU-Frühjahrsprognose vom 7. April <strong>2004</strong>.<br />
[11] Der Binnenmarkt – zehn Jahre ohne Grenzen; abrufbar unter:<br />
http://europa.eu.int/comm/internal_market/10years/docs/workingdoc/<br />
workingdoc_de.pdf.[12] Artikel 5 Lieferkoordinierungsrichtlinie; Artikel 10<br />
Baukoordinierungsrichtlinie; Artikel 14 Dienstleistungkoordinierungsrichtlinie.<br />
Dr. jur. Thomas Ax, Maitre en Droit (Paris X-Nanterre)<br />
im Vergaberecht spezialisierter Rechtsanwalt und Mitbegründer der im Vergaberecht spezialisierten<br />
Rechtsanwaltskanzlei Ax Schneider & Kollegen, Neckargemünd sowie Frau Julica Ortlinghaus, LL.M.,<br />
Rechtsanwältin bei der Kanzlei Ax Schneider & Kollegen, Leiterin des Büros in Paris.<br />
Die Kanzlei bietet fachmännische Beratung in allen Bereichen des Vergaberechts.<br />
Nähere <strong>Information</strong>en unter: www.ax-schneider-kollegen.de<br />
Anlagen weitgehend abgeschlossen ist. Die ATV-DVWK hat mit dem Merkblatt<br />
M 807 spezifische Fragestellungen des Themenkomplexes aufgenommen<br />
und erläutert.<br />
Allgemeine Abgrenzungskriterien<br />
Neben der erstmaligen Herstellung knüpft das Merkblatt die Aktivierung<br />
von Herstellungskosten daran, ob ein Vermögensgegenstand<br />
a) in seiner Substanz wesentlich vermehrt<br />
b) in seinem Wesen erheblich verändert<br />
c) über seinen bisherigen Zustand hinaus erheblich verbessert oder<br />
d) seine Nutzungsdauer wesentlich verlängert wird.<br />
Substanzmehrung<br />
Substanzmehrung liegt dann vor, wenn bezogen auf das Ganze etwas<br />
Neues oder Zusätzliches geschaffen wird. Die Wesentlichkeit ist gegeben,<br />
falls im Verhältnis zu dem Wiederbeschaffungswert des Gesamtvermögens-