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Das große ABC für`s erste SchuljahrEinstellung in den öffentlichen Schuldienst nach „grundständiger Lehrerausbildung“Regelaltersgrenze Schulform Besoldung/Entgeltgruppenzur Verbeamtung< 40 Jahre A 12Grundschule> 40 Jahre EG 11 TV-L< 40 Jahre Hauptschule, Realschule,A 12> 40 Jahre Gesamtschule (Sek. I)EG 11 TV-L< 40 JahreFörderschuleA 13> 40 Jahre EG 13 TV-L< 40 JahreGesamtschule (Sek. II)A 13 mit Zulage> 40 Jahre EG 13 TV-L mit Zulage< 40 JahreGymnasium, BerufskollegA 13 mit Zulage> 40 Jahre EG 13 TV-L mit Zulagein AusnahmefällenVerlängerung ummax. 6 JahreA = BesoldungsgruppeEG = Entgeltgruppe (Eingruppierung)Informationen für die jeweilige individuelle Situation gibt es bei der <strong>GEW</strong> vor Ort.Achtung: Die Stufenzuordnung in den Entgelt- und Besoldungs gruppen nach persönlichen Voraussetzungen„Seiteneinstieg“ im öffentlichen Schuldienst des Landes NRWDie nachfolgende Tabelle gibt einen ersten Überblick über die Entgeltgruppen bei Anstellung im Angestellten -verhältnis des Tarifvertrags für die Länder (TV-L) und die Besoldungsgruppen bei Übernahme ins Beamten -verhältnis, bezogen auf Ausbildungsniveau und möglichen Einsatz.Persönliche Voraussetzungen,Entgeltgruppen bei EinsatzAusbildungsniveau, Hauptschule Realschule/ Berufskolleg/Art des Abschlusses Sek. I der Gymnasium/Gesamtschule GesamtschuleMit fachspezifischer Ausbildung und mit EG 9 EG 9 nicht möglichpädagogischer Einführung während derQualifizierung bzw. DauerbeschäftigungsverhältnisFH-Abschluss mit pädagogischer Einführung während EG 10 EG 10 nicht möglichder Qualifizierung bzw. DauerbeschäftigungsverhältnisLehrkräfte in Ausbildung (pädagogische Einführung) EG 10 EG 11 EG 12mit abgeschlossenem HochschulstudiumLehrkräfte in Ausbildung (nach OBAS) mit EG 11 EG 11 EG 13abgeschlossenem Hochschulstudium1. und 2. Staatsprüfung (volle EG 11 / A12 EG 11 / A12 EG 13 / A13 zLehramtsbefähigung) ggfs.Verbeamtungbei neuer Regelaltersgrenze 40 JahreWichtig: Das sich aus den Entgeltgruppen bzw. Besoldungsgruppen ergebende tatsächliche Einkommen hängtvon verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel von einschlägiger Berufserfahrung, Zeiten der Vorbeschäftigung imöffentlichen Dienst, Entwicklungs- bzw. Dienstaltersstufe und Abzüge durch Steuern und Sozialversicherungen.Siehe auch: Eingruppierung von Lehrkräften S. 31 und Gehalt S. 3827

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