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Das große ABC für`s erste SchuljahrPRIVATE ALTERSVORSORGEDie <strong>GEW</strong> hat gemeinsam mit dem DGB und denGewerkschaften ver.di, TRANSNET, IG BAU sowie IGBCE im Rahmen des Altersvorsorgepaketes „DasRentenPlus“ kostengünstige und leistungsstarkeAngebote zur privaten Altersversorgung ausgehandelt.Sämtliche wirtschaftliche Vorteile der Rahmenverein -barung kommen ausschließlich den Mitgliedern derbeteiligten Gewerkschaften und ihren Angehörigenzugute. Weder der DGB noch die Mitgliedsgewerk -schaften erhalten für ihre Tätigkeit Vergütungen vonden Finanzdienstleistern.Die Produktauswahl basiert auf objektiven Qualitäts -kriterien:■■■■■Kostenvorteile, die zu einer höheren garantiertenRente führen;Sicherstellung einer guten Beratung;Flexibilität der Verträge und der Beiträge, beispielsweisebei Gehaltsveränderungen, Heirat, Familien -zuwachs, Ausbildungsabschluss oder Arbeitszeit -verkürzung;Kostenloses Ruhenlassen und kostenloser Wechselaus Versicherungsverträgen;Transparenz und Information zu wesentlichenPunkten des Produktes wie Kosten, Nutzen,Förderbedingungen und Risiken;■■Möglichkeit einer reinen Zulagenbesparung ohneMindestbeitrag;Produkte für jede Altersgruppe.Diese Anforderungen erfüllt die Debeka mit ihrenSondertarifen Förderrente SFR „Klassik“ undFörderrente SFR „Chance“ sowie die DWS mit ihrenInvestments DWS TopRente Dynamik, DWS TopRenteBalance und DWS TopRente Plus.Die VertragspartnerZwischen den Versicherern Debeka (Konsortialführer),BHW, DBV Winterthur, DEVK, HUK-COBURG sowieNÜRNBERGER Versicherungen und den oben ge -nannten Gewerkschaften besteht ein Rahmenver trag.Auf dessen Grundlage können dem begünstigten Per -sonenkreis nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifi -zierungsgesetz (AltZertG) zertifizierte Altersvorsorge -versicherungsprodukte wie klassische und fondsgestützteRentenversicherungen angeboten werden.DWS Investments bietet auf Grundlage des gleichenVertrages ihr Investmentfondsprodukt an.INFOInfos zum RentenPlus des DGBhttp://www.gew-nrw.de/index.php?id=797PROBEZEITBEAMTEDer Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit geht eineProbezeit voraus. Beamte müssen sich in einer festgelegtenZeitspanne „bewähren“, um auf Lebenszeit verbeamtetzu werden.Bewährung bedeutet allgemein die Feststellung derEignung, der Befähigung sowie der fachlichen Leistung inBezug auf das auszuführende Amt. Festgestellt wirddiese Bewährung durch die dienstliche Beurteilung.Diese Beurteilung erstellt die Schulleitung aufgrund dergesamten dienstlichen Leistungen rechtzeitig vor Ablaufder individuellen Probezeit und unter Beachtung möglicherVerkürzungen. Die Rechte und Pflichten einesBeamten auf Probe sind im Landesbeamtengesetz (LBG)bzw. in der Laufbahnverordnung (LVO) geregelt.1. RegelprobezeitDie Regelprobezeit ist der Normalfall. Sie ist im § 14 desLandesbeamtengesetzes (LBG) geregelt und beträgt dreiJahre, wobei Dienstzeiten im öffentlichen Schuldienst oderals Lehrkraft an einer Ersatzschule auf die Probezeit angerechnetwerden können. Die Mindestprobezeit beträgt füralle Lehrer nach § 52 Abs. 2 S. 2 LVO ein Jahr. Für Lehreran Ersatzschulen, die in den öffentlichen Schuldienstwechseln und Plan stellen inhaber sind, gilt, dass sie mindestensdrei Monate Probezeit zu leisten haben.Nach dero.g. Vorschrift können Zeiten einer beruflichen Tätigkeit alsLehrer an Ersatzschulen oder Auslands schulen angerechnetwerden, wenn die Tätigkeit nach Art und Bedeutungmindestens der Tätigkeit in einem Amt der Laufbahn entsprochenhat. Voraussetzung ist, dass diese Zeiten nichtbereits auf den Vorbereitungs dienst oder die für den59

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