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Das große ABC für`s erste SchuljahrFrauen sind, setzen wir uns insbesondere dafür ein,dass sich dies auch in den Aufstiegs mög lichkeiten fürLehrerinnen widerspiegelt. Mädchen- und Jungen för -derung in der koedukativen Schule ist für die <strong>GEW</strong> einweiterer Schwerpunkt für die Durchsetzung der Ge -schlechterdemokratie. In Zukunft wird auch das ThemaSchulversagen als schwerpunktmäßiges Jungen problemverstärkt zu behandeln sein.INFOwww.frauen.gew-nrw.deBroschüre „Gleichstellung in der Schule“Bestellung im NDS-Onlineshop: www.nds-verlag.dewww.gew-bildungsmacher.de (Schullexikon, Dein Job)INKLUSIONSeit 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte vonMenschen mit Behinderungen auch für Deutschlandverbindlich. Der Weg dorthin war lang: Bereits im Jahr1994 – bei der Weltkonferenz „Pädagogik für besondereBedürfnisse: Zugang und Qualität“ – wurde einAktions rahmen zur Inklusion beschlossen.DAS SAGT DIE <strong>GEW</strong>:Es braucht eine bildungspolitisch bedeutsame Initial -zündung für die Reform unseres Schulwesen mit derZielrichtung einer inklusiven Pädagogik, mit der Schülernicht mehr aussortiert werden können, an unserenSchulen „Bildung für Alle“ und „längeres gemeinsamesLernen“. Gleichzeitig braucht es für ei ne gelingendeInklusion die notwendigen Res sourcen.Uneingeschränktes Recht auf BildungDie Unterzeichnerstaaten, zu denen auch Deutschlandgehörte, erkannten damals schon „die Notwendigkeitund Dringlichkeit, Kinder, Jugendliche und Erwachsenemit besonderen Förderbedürfnissen innerhalb desRegelschulwesens zu unterrichten“ an. Nach jahrelangenErklärungen und Beteuerungen der Weltgemeinschaftzum Recht auf Bildung für alle war dies ein dringend notwendigerSchritt, um zu betonen, dass dieses Rechtuneingeschränkt auch für Menschen mit Behinderungengilt und in separierenden Einrichtungen nur unzureichendgewährleistet wird. Die UN-Konvention fordert nunmehrein „inclusive education system“. Jetzt stehen alleBundesländer vor der Aufgabe, ihre Schulgesetze entsprechendder neuen gesetzlichen Grundlagen weiterzu entwickeln und zu konkretisieren. In NRW sind seitBeginn der rot-grünen Landesregierung bereits wichtigeEntscheidungen getroffen worden. Mit Ausnahmeder FDP haben im Dezember 2010 alle Fraktionen imSchul ausschuss des Landtages beschlossen, eininklusives Schulsystem ohne weitere Verzögerungenzu verwirklichen. Seit Oktober 2012 liegt einReferentenentwurf zur In klusion als Entwurf eines 9.Schulrechts änderungs gesetzes vor, zu dem die <strong>GEW</strong>kritisch Stellung genommen hat.„Bildung für Alle“So heißt das größte und wichtiges Programm derUNESCO im Bereich Bildung, das ein eminent wichtigesZiel verfolgt: „Jeder muss in die Lage versetzt werden,seine Potenziale entfalten zu können. Dieser An spruch istuniversal und gilt unabhängig von Ge schlecht, sozialenund ökonomischen Voraussetz ungen oder besonderenLernbedürfnissen eines Men schen. Der Begriff steht fürgenau diese Vision.“ (Walter Hirche, Präsident derDeutschen UNESCO-Kommission.) Ein inklusives Bil -dungs system unterscheidet sich von einem integrativenSystem. Die integrative Pädagogik strebt die Ein glie -derung der Schüler mit Behinde run gen an. Eine inklusivePädagogik hingegen sortiert erst gar nicht aus.DAS SAGT DIE <strong>GEW</strong>:Damit die Inklusion gelingt, müssen aber auch dieRahmenbedingungen geschaffen werden.Der Erfolg der Inklusion ist entscheidend davon ab -hängig, wie die Reform umgesetzt wird. Für denÜber gangsprozess fordert die <strong>GEW</strong> nach derFormel "20 - 5 - 2" "eine Klassengröße von maximal20 Kinder, davon maximal 5 Kinder mit Behinde run -gen und eine durchgängige Doppelbesetzung mit 2Lehrkräften (eine Lehrkraft der Regelschule und eineFörderschullehrkraft).Inklusion in NRWFakt ist: Nordrhein-Westfalen hat großen Nachholbedarfbeim gemeinsamen Unterricht (GU) von Kindern mit undohne Behinderung. Das geht aus der Studie „Auf demWeg zur schulischen Inklusion in Nordrhein-Westfalen“Juni 2011, der Bildungsforscher Prof. Dr. Klaus41

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