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Das große ABC für`s erste SchuljahrBesonders wichtig ist, ein System zu entwickeln, wie dieVertretungsreserve (Sozialindex) sinnvoll vor allem fürkurzfristige Vertretungssituationen genutzt werden kann.Fürsorgepflicht der SchulleitungenSchulleitungen sind in einer schwierigen Situation. Einer -seits möchten sie so viel Unterricht wie möglich gewährleisten,andererseits möchten sie auch ihrer Fürsorge -pflicht gegenüber den Kollegen nachkommen.Sie sollten bedenken: Wenn sie den Druck nach untenweitergeben, tragen sie dazu bei, den eigentlichenLehrer bedarf zu verschleiern, die Belastung desKollegiums weiter zu erhöhen und die Motivationgegen den Nullpunkt zu senken. Die Spirale kommt inGang: mehr Belastung, mehr Ausfälle.Wenn Mehrarbeit an Ihrer Schule nichtverhindert werden kannFür den Fall, dass eine Vertretungsregelung ohne Mehr -arbeit an der Schule nicht durchgesetzt werden kann,sind folgende Hinweise zu beachten:VollzeitbeschäftigteVollbeschäftigte Angestellte und Beamte erhalten abder 4. Stunde Mehrarbeit im Kalendermonat alle vierStunden bezahlt, höchstens jedoch 24 Stunden. DieBezahlung erfolgt als Vergütung von Einzelstunden(nach der Mehrarbeitsvergütungsverordnung). Mehr -arbeits unterricht unter 4 Stunden im Kalendermonat istnur dann vergütbar, wenn die Mindeststundenzahl we -gen Verrechnung mit Arbeitsausfall unterschritten wird.Ein Beispiel:Ein Schulleiter führt über das Schuljahr hinweg Strich -listen über Minus- und Plusstunden, um festzustellen,ob Kollegen bezahlbare Mehrarbeit geleistet haben.Minusstunden dürfen nur innerhalb eines Kalender -monats mit angefallener Mehrarbeit verrechnet werden.Eine Übertragung auf den nächsten Monat odersogar bis zum Schuljahresende ist nicht erlaubt. Fälltz.B. am 29. Mai eine Stunde aus, weil die Klasse imPraktikum ist, kann diese Minusstunde nicht mit einerMehrarbeitsstunde im Juni verrechnet werden.Anders ist es bei der Erteilung von Blockunterricht anBerufsschulen: Hier erfolgt der Ausgleich innerhalbeines Schuljahres. ( Bass 21-22 Nr. 21, Punkt 4.6)TeilzeitbeschäftigteTeilzeitbeschäftigte Beamte und Angestellte werdenbei Mehrarbeit immer von der ersten Stunde an bis52zum Erreichen der Vollbeschäftigung bezahlt (anteiligeBesoldung). Anders als bei Vollbeschäftigten wird jedeMehrarbeitsstunde bezahlt.Eine Verrechnung mit Ausfallstunden an anderer Stelledarf nicht erfolgen. Wenn Mehrarbeit nicht abgewendetwerden kann, dann sollte wenigstens ein Antragauf Bezahlung gestellt werden.Ein Beispiel:Die Klasse 9a befindet sich im Praktikum. Dadurch fälltam Dienstag für Kollege Z. (vollbeschäftigt) eineEnglisch-Stunde aus. Der Schulleiter bittet ihn in dieserZeit Verwaltungstätigkeiten zu übernehmen, denn dieKonrektorin ist krank. Am Donnerstag muss er in seinerSpringstunde in einer anderen Klasse Vertretungs -unterricht machen.Wenn die Schule keinen zeitlichen Ausgleich an andererStelle schafft, ist die Stunde am Donnerstag fürKollege Z. eine Stunde Mehrarbeit. Kommen noch weiteredrei Stunden dazu, müssten alle vier Stundenbezahlt werden. Ein teilzeitbeschäftigter Kollege bekämedie Vertretungsstunde am Donnerstag bezahlt(anteilmäßige Gehaltszahlung), auch wenn keine weiterenVertretungsstunden dazu kommen.Ansprechpartnerin für GleichstellungVor der Anordnung jeglicher Mehrarbeit muss dieAnsprechpartnerin für Gleichstellung angehört werden.Auch wenn das im Einzelfall schwierig ist, darf die Be -teili gung nicht unter den Tisch fallen. Hier hilft aucheine Vereinbarung über Grundsätze.Mehrarbeit ist nicht erlaubt für■ Schwerbehinderte mit zusätzlicher Stunden er -mäßigung■■SchwangereKollegen/-innen in der Wiedereingliederung nachlängerer KrankheitMehrarbeit unbedingt vermeiden!Unbedingt vermieden werden soll Mehrarbeit für:■■Kollegen/-innen mit besonderen Belastungen undfamiliären BetreuungsnotwendigkeitenSchwerbehinderte (nur mit deren Zustimmung)Die Anordnung langfristiger vorhersehbarer Mehrarbeitunterliegt der Mitbestimmung des Personalrates, nachÜber tragung der erweiterten Dienstvorgesetzteneigen -schaften ist dann der Lehrerrat für die Mitbestimmungzuständig.

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