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Das große ABC für`s erste SchuljahrVERSETZUNGIm Lehrerzimmer der Schule geht es in der Pause andiesem Tag noch hektischer zu als sonst. Gruppen vonLehrkräften diskutieren erregt. Kurz zuvor hat der Schul -leiter/die Schulleiterin bekannt gemacht, dass ein Mit -glied des Kollegiums versetzt werden muss, weil dieZahl der Schülerinnen und Schüler im kommendenSchuljahr bei spärlichen Anmeldungen stark zurückgeht.Ist das nun die Gelegenheit, die Kollegin A loszuwerden,die aufgrund ihrer kritischen Aktivität dem Schulleiter/derSchulleiterin recht unbequem ist? Bietet sich nicht dieVersetzung des Kollegen B an, der ohnehin aus familiärenGründen versetzt werden will, dessen Ver setz ungs -gesuch in den Bereich einer anderen Bezirksregierungjedoch abschlägig beschieden worden ist?platz weiterarbeiten zu können, weiterhin einen kurzenAnfahrtsweg zur Schule zu haben und das Interessedienstlicher Stellen, den Mangel (oder den rechnerischenÜberhang) gleichmäßig zu verteilen. Vor einerVersetzung sind die Betroffenen von der Dienst stelleanzuhören und der Personalrat ist zu be teiligen. Ist derPersonalrat nicht beteiligt worden oder ist dieAnhörung unterblieben, kann die Versetz ung rechtsunwirksamsein.Stimmt der Personalrat nicht zu, muss im sogenanntenStufenverfahren (Bezirkspersonalrat bei Grundschulen,sonst Hauptpersonalrat) oder aber in der Einigungs -stelle entschieden werden.Rechtslage im Überblick1. Versetzung auf AntragDer Dienstherr hat „im Rahmen des Dienst- und Treue -verhältnisses für das Wohl des Beamten und seinerFamilie ... zu sorgen“. Soweit der gesetzliche Auftrag.Ein direkter Rechtsanspruch auf eine Versetzunggegenüber dem Arbeitgeber lässt sich jedoch darausnicht ableiten. Innerhalb des Landes bestehenUnterschiede bei der Stellenbesetzung. Bereichen miterheblichem Mangel an Lehrkräften stehen Gebietegegenüber, in denen der pädagogische Bedarf annäherndgedeckt ist. Gerade in diese Regionen zielenaber oft Versetz ungs anträge von Lehrkräften. Sie solltendem Personalrat eine Kopie ihres Versetzungs -antrages zuschicken, damit er sich auch für die vonihnen vorgetragenen Gründe einsetzen kann.Die Mitbestimmung des Personalrats nach § 72 Abs. 1Nr. 5 i.V.m. § 91 Abs. 1,2 LPVG trägt hier dazu bei,dass Versetzungen gerechter durchgeführt werdenund schwerwiegende soziale Gründe berücksichtigtwerden können. Versetzungsanträge aus persönlichenGründen können nur elektronisch über das Portalwww.oliver.nrw.de gestellt werden. Vor Antragsstellungsollten sich alle Kolleginnen und Kollegen von ihrenPersonalräten be ra ten lassen, um die Erfolgsaussichtihres Antrages zu steigern.2. Versetzungen aus dienstlichen GründenGeregelt ist dies in § 25 LBG (beamtete Lehrkräfte) undin § 4 Abs. 1 TV-L (tarifbeschäftigte Lehrkräfte)Auch bei diesen Maßnahmen ist das persönliche Inter -esse der Lehrkräfte gegenüber dem dienstlichen abzuwägen,nämlich das Interesse, am bisherigen Arbeits -68AusnahmeregelungNun gibt es jedoch eine Ausnahme, die in § 66 Abs.8LPVG festgelegt ist. „Die Dienststelle kann bei Maß -nahmen, die der Natur der Sache nach keinenAufschub dulden, bis zur endgültigen Entscheidung vorläufigeRegelungen treffen. Er hat dem Personalrat dievorläufigen Regelungen mitzuteilen und zu begründen ...“Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster führt dazuaus: „Eine Maßnahme duldet der Natur der Sachenach keinen Aufschub, soweit es sich um dringliche,unaufschiebbare Fälle handelt. Ein Fall ist dringlich,wenn bei Unterlassung der alsbaldigen Durchführungder Erfolg vereitelt oder einem durch die UnterlassungBe troffe nen ein Schaden entstehen würde, der in keinemVer hältnis zum Nutzen und Zweck der Mitbe -stimmung steht. Ob diese Voraussetzungen gegebensind, ent schei det der Dienststellenleiter nach pflichtgemäßemErmessen.“ (OVG Münster vom 19.3.1979 -CL 23/78 und vom 16.11.1978 - CL 3/78.)Im Schulbereich dürften die Voraussetzungen für dieAnwendung des § 66 Abs. 8 LPVG nur in Ausnahme -fällen gegeben sein, wenn z.B. Schulabschlüsse ge -fährdet sind. Unterrichtsausfall allein zählt nicht zu denAusnahmefällen.INFOwww.gew-bildungsmacher.de (Schullexikon, Dein Job)http://www.oliver.nrw.deBASS 21-01 Nr. 21Online Lehrerversetzung NRWwww.oliver.nrw.de

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