Vorlesungsverzeichnis - Hochschule für Bildende Künste Dresden
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Allgemeines<br />
Studiengang- bzw. Hochschulwechsel<br />
Auf Antrag ist ein Wechsel des Studienganges möglich. Dabei ist die künstlerische<br />
Eignung entsprechend den Anforderungen <strong>für</strong> den neuen Studiengang<br />
nachzuweisen.<br />
Der Antrag <strong>für</strong> den Studiengangwechsel ist bis zum Ende des laufenden<br />
Semesters an das Referat <strong>für</strong> Studienangelegenheiten zu richten. Ein Hochschulwechsel<br />
ist zulässig, sofern die Aufnahme an der neu gewählten<br />
<strong>Hochschule</strong> möglich ist. Hierzu muss der Studierende fristgerecht einen<br />
Antrag auf Immatrikulation an der aufnehmenden <strong>Hochschule</strong> einreichen.<br />
Nach Zustimmung zur Immatrikulation ist die Exmatrikulation an der<br />
bisherigen <strong>Hochschule</strong> erforderlich.<br />
Der Prüfungsausschuss des aufnehmenden Studienganges entscheidet<br />
über die Anrechnung der bisherigen Studienleistungen.<br />
Gasthörerschaft<br />
Als Gasthörer werden Bewerber, die einzelne Lehrveranstaltungen im<br />
Theoriebereich besuchen möchten, im Rahmen der Kapazität der HfBK<br />
<strong>Dresden</strong> zugelassen. Die Zulassung ist im Referat <strong>für</strong> Studienangelegenheiten<br />
zu beantragen. Der Antrag muss sich konkret auf bestimmte Lehrveranstaltungen<br />
beziehen. Der Gasthörer erhält eine Teilnahme bescheinigung,<br />
kann jedoch an Prüfungen nicht teilnehmen.<br />
Der Gasthörer ist nicht Mitglied der <strong>Hochschule</strong>, er zahlt eine Gasthörergebühr<br />
in Höhe von 40,– Euro.<br />
Gebühren<br />
Der im Wintersemester 2012/13 grundsätzlich zu entrichtende Betrag von<br />
218,60 Euro setzt sich wie folgt zusammen:<br />
1. Studentenwerksbeitrag 69,50 Euro<br />
2. Studentenschaftsbeitrag 3,90 Euro<br />
3. Semesterticket 145,20 Euro<br />
Die Erhebung weiterer Gebühren und Entgelte regelt die Hochschulgebühren-<br />
und Entgeltordnung.<br />
Unfall- und Krankenversicherung<br />
Die Studierenden sind während des Studiums gegen die Folgen eines<br />
mit dem Studium unmittelbar zusammenhängenden Unfalls versichert.<br />
Grundsätzlich müssen Studenten krankenversichert sein.<br />
Ausbildungsförderung<br />
Die Studierenden können bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Ausbildungsförderung<br />
nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)<br />
erhalten. Auskünfte erteilen die Ämter <strong>für</strong> Ausbildungsförderung. Anträge<br />
sind zu richten an die Postanschrift:<br />
Studentenwerk <strong>Dresden</strong><br />
Amt <strong>für</strong> Ausbildungsförderung<br />
Fritz-Löffler-Straße 18<br />
01069 <strong>Dresden</strong><br />
Ausbildungsförderung wird vom Beginn des Monats an geleistet, in dem<br />
die Ausbildung aufgenommen wird, wenn spätestens in diesem Monat ein<br />
schriftlicher Antrag gestellt worden ist. Wer den Antrag später stellt, erhält<br />
Ausbildungsförderung erst vom Beginn des Monats, in dem der Antrag gestellt<br />
wurde.<br />
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