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Vorlesungsverzeichnis - Hochschule für Bildende Künste Dresden

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Allgemeines<br />

Studiengang- bzw. Hochschulwechsel<br />

Auf Antrag ist ein Wechsel des Studienganges möglich. Dabei ist die künstlerische<br />

Eignung entsprechend den Anforderungen <strong>für</strong> den neuen Studiengang<br />

nachzuweisen.<br />

Der Antrag <strong>für</strong> den Studiengangwechsel ist bis zum Ende des laufenden<br />

Semesters an das Referat <strong>für</strong> Studienangelegenheiten zu richten. Ein Hochschulwechsel<br />

ist zulässig, sofern die Aufnahme an der neu gewählten<br />

<strong>Hochschule</strong> möglich ist. Hierzu muss der Studierende fristgerecht einen<br />

Antrag auf Immatrikulation an der aufnehmenden <strong>Hochschule</strong> einreichen.<br />

Nach Zustimmung zur Immatrikulation ist die Exmatrikulation an der<br />

bisherigen <strong>Hochschule</strong> erforderlich.<br />

Der Prüfungsausschuss des aufnehmenden Studienganges entscheidet<br />

über die Anrechnung der bisherigen Studienleistungen.<br />

Gasthörerschaft<br />

Als Gasthörer werden Bewerber, die einzelne Lehrveranstaltungen im<br />

Theoriebereich besuchen möchten, im Rahmen der Kapazität der HfBK<br />

<strong>Dresden</strong> zugelassen. Die Zulassung ist im Referat <strong>für</strong> Studienangelegenheiten<br />

zu beantragen. Der Antrag muss sich konkret auf bestimmte Lehrveranstaltungen<br />

beziehen. Der Gasthörer erhält eine Teilnahme bescheinigung,<br />

kann jedoch an Prüfungen nicht teilnehmen.<br />

Der Gasthörer ist nicht Mitglied der <strong>Hochschule</strong>, er zahlt eine Gasthörergebühr<br />

in Höhe von 40,– Euro.<br />

Gebühren<br />

Der im Wintersemester 2012/13 grundsätzlich zu entrichtende Betrag von<br />

218,60 Euro setzt sich wie folgt zusammen:<br />

1. Studentenwerksbeitrag 69,50 Euro<br />

2. Studentenschaftsbeitrag 3,90 Euro<br />

3. Semesterticket 145,20 Euro<br />

Die Erhebung weiterer Gebühren und Entgelte regelt die Hochschulgebühren-<br />

und Entgeltordnung.<br />

Unfall- und Krankenversicherung<br />

Die Studierenden sind während des Studiums gegen die Folgen eines<br />

mit dem Studium unmittelbar zusammenhängenden Unfalls versichert.<br />

Grundsätzlich müssen Studenten krankenversichert sein.<br />

Ausbildungsförderung<br />

Die Studierenden können bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Ausbildungsförderung<br />

nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)<br />

erhalten. Auskünfte erteilen die Ämter <strong>für</strong> Ausbildungsförderung. Anträge<br />

sind zu richten an die Postanschrift:<br />

Studentenwerk <strong>Dresden</strong><br />

Amt <strong>für</strong> Ausbildungsförderung<br />

Fritz-Löffler-Straße 18<br />

01069 <strong>Dresden</strong><br />

Ausbildungsförderung wird vom Beginn des Monats an geleistet, in dem<br />

die Ausbildung aufgenommen wird, wenn spätestens in diesem Monat ein<br />

schriftlicher Antrag gestellt worden ist. Wer den Antrag später stellt, erhält<br />

Ausbildungsförderung erst vom Beginn des Monats, in dem der Antrag gestellt<br />

wurde.<br />

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