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2007-02

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Ein Rasierpinsel als „Corpus delicti“ im Zivilprozess<br />

vor dem Landgericht, das hat schon Seltenheitswert.<br />

Der Pinsel, als Weihnachtsgeschenk für ihren Onkel von<br />

einer jungen Dame in einer Siegener Drogerie gekauft, war<br />

nach Überzeugung seines Besitzers nicht in der Lage, Seife<br />

in den Schaum umzuwandeln, der<br />

zum Einseifen männlicher Gesichtshälften<br />

unentbehrlich ist. Ein weiterer<br />

Defekt wurde dem Dachshaarprodukt<br />

angelastet: „Der Pinsel spritzte und fiel<br />

immer wieder um,“ meinte der Kläger.<br />

Er habe ihn - aufgrund des mangelnden<br />

Stehvermögens - mit magnetischer<br />

Hilfe an der Wand befestigt. Ein halbes<br />

Jahr habe er noch gehofft, die Schaumschlägerei<br />

in den Griff zu kriegen, umsonst.<br />

Dann brachte er den Pinsel schließlich<br />

dem Drogisten zurück, der ihn umgehend<br />

der Lieferfirma einschickte, die<br />

makellose Qualität und Schäumungsfähigkeit<br />

bescheinigte. Der Pinselbesitzer<br />

beließ es nicht dabei und klagte.<br />

Unterhaltung Kopfzeile<br />

Ein Pinsel vor Gericht<br />

Corpus Delicti<br />

Der beklagte Drogist hatte den Vorschlag gemacht, einen<br />

Barbier mit Seifenschälchen, Seife und Handtuch ins Verfahren<br />

einzubeziehen, der den Kläger im wahrsten Sinn<br />

des Wortes perfekt einseifen sollte. Darauf ging dieser aber<br />

nicht ein und erschien nicht zum Termin.<br />

Das Proberasieren am Kläger wäre<br />

sicher im Bereich der Justiz eine Weltpremiere<br />

geworden. Der Richter erklärte<br />

schließlich kurz und knapp, dass die<br />

Klage zurückgewiesen wird. Für den<br />

Pinselkauf wäre als Käuferin am Ende<br />

die bartlose Dame zuständig gewesen,<br />

die für eine Proberasur nicht die nötigen<br />

Voraussetzungen mitbringen konnte. Und<br />

somit lasse sich nichts mehr beweisen.<br />

Den Pinsel des Anstoßes nahm der Drogist<br />

- mit einem ganzen Körbchen voller<br />

Vergleichsexemplare - wieder mit. Dem<br />

Kläger blieb überlassen, sich nun doch für<br />

das ihm zustehende Dachshaarprodukt,<br />

für andere Pinsel oder für einen Bart zu<br />

entscheiden.<br />

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46 durchblick 2/<strong>2007</strong>

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