Betriebliche Altersversorgung - PSVaG
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die Verzinsung des Kapitalstocks nicht ausreicht, die übernommenen Verpflichtungen<br />
zu decken. Das gleiche gilt für die Direktzusage. Des Weiteren müssen für<br />
die Verwaltung eines betrieblichen Versorgungswerkes entsprechende Ressourcen<br />
bereitgestellt werden.<br />
Angesichts der zunehmenden internationalen Wettbewerbsintensität und des<br />
damit verbundenen Kostendrucks sowie stetig steigender Lohn- und Lohnnebenkosten<br />
verwundert es deshalb nicht, dass insbesondere mittelständische Unternehmen<br />
die auf freiwilliger Basis beruhende betriebliche <strong>Altersversorgung</strong> entweder<br />
erst gar nicht anbieten oder sukzessive einschränken. Die nachstehende<br />
Grafik zeigt dies überdeutlich:<br />
Auf der anderen Seite gibt es aber<br />
zahlreiche Unternehmen, bei denen<br />
die betriebliche <strong>Altersversorgung</strong><br />
eine lange Tradition hat. Diese nehmen<br />
weiterhin erhebliche Anstrengungen<br />
auf sich, um die Versorgung<br />
auf hohem Niveau beizubehalten.<br />
Und dies trotz zahlreicher nachteiliger<br />
Änderungen der gesetzlichen und<br />
steuerlichen Rahmenbedingungen in<br />
den letzten 2 Jahrzehnten. Hierzu<br />
zählen beispielsweise die schrittweise<br />
Erhöhung des Rechnungszinses für<br />
Pensionsrückstellungen von 3,5 auf 6<br />
Prozent, die mangelnde Rückstellungsfähigkeit<br />
der Anpassungsverpflichtungen nach § 16 Betriebsrentengesetz,<br />
steuerliche Einschränkungen bei den Zuwendungsmöglichkeiten für Unterstützungskassen<br />
oder die Verdoppelung des Pauschalsteuersatzes für Direktversicherungen<br />
von 10 auf 20 Prozent.<br />
Gestörtes Vertrauen des Hinzu kam die häufig kritisierte Rechtsprechung des Bundes-<br />
Mittelstands in Gesetzesarbeitsgerichtes, die den im Gesetzgebungsverfahren gefundeverlässlichkeitnen<br />
mühsamen Kompromiss zwischen den Interessen der<br />
Unternehmen und der Arbeitnehmer jeweils zu Lasten der<br />
Unternehmen aushebelte (siehe die extensive Auslegung von<br />
§ 16 Betriebsrentengesetz gegen die Gesetzesmaterialien und den Gesetzeswortlaut).<br />
Diese Rechtsprechung hat das Vertrauen insbesondere des Mittelstandes auf<br />
- 102 - <strong>PSVaG</strong> 25 Jahre