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Betriebliche Altersversorgung - PSVaG

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Positives Fazit dieses äußerst komplizierten Falles war, dass der Konkursverwalter<br />

in seinem Bemühen um die Erhaltung der Stahl-Arbeitsplätze an der<br />

Saar stets an einer vollen Einbindung und an einer positiven Mitwirkung des<br />

<strong>PSVaG</strong> interessiert war.<br />

Gemessen am Schadenvolumen von 1,38 Mrd. DM war das Jahr 1993 das<br />

schlechteste Geschäftsjahr des <strong>PSVaG</strong> seit seinem Bestehen. Die Beitragsbelastung<br />

der Mitgliedsunternehmen konnte allerdings durch eine vom Bundesaufsichtsamt<br />

für das Versicherungswesen genehmigte Inanspruchnahme des Ausgleichsfonds<br />

in Höhe von 270 Mio. DM abgemildert werden.<br />

Exemplarisch für viele Versuche, die Insolvenzsicherung der betrieblichen <strong>Altersversorgung</strong><br />

als Sanierungshelfer für marode Unternehmen zu benutzen oder gar<br />

den <strong>PSVaG</strong> zu Sonderopfern heranzuziehen, war der Fall Deckel Maho. Schon die<br />

beiden Werkzeugmaschinenfabriken Deckel AG und Maho, die am 1. April 1993<br />

fusionierten, hatten zuvor Anträge auf Zustimmung zu außergerichtlichen Sicherungsfällen<br />

beim <strong>PSVaG</strong> gestellt. Anfang 1994 kam dann der Antrag der verschmolzenen<br />

Gesellschaft, nachdem die betriebswirtschaftlichen Effekte, die von<br />

der Fusion erwartet wurden, nicht eingetreten waren. Ständige weitere Verluste<br />

waren die Folge. Nachdem die Bedingung weiterer Zufuhr an Eigenkapital nicht<br />

erfüllt war, lehnte der <strong>PSVaG</strong> den Antrag ab.<br />

Die Deckel Maho AG ging wenig später in Konkurs, das Schadenvolumen für den<br />

<strong>PSVaG</strong> betrug 106,4 Mio. DM; betroffen waren 1.356 Rentner und 1.525<br />

Anwärter mit unverfallbaren Anwartschaften. Erst im gerichtlichen Verfahren<br />

konnte – wie häufig – eine operativ tragfähige Fortführungslösung umgesetzt<br />

werden.<br />

Finanzielle und organisatorische Aspekte – 1994<br />

Mitte 1994 diskutierten die Gremien des <strong>PSVaG</strong> die seit einiger Zeit insbesondere<br />

bei der BDA und der aba erörterte Frage, ob und inwieweit Versorgungszusagen<br />

aus Gehaltsverzicht als betriebliche <strong>Altersversorgung</strong> im Sinne<br />

von § 1 BetrAVG anzusehen seien. Der <strong>PSVaG</strong> war der Ansicht, dass Gehaltsumwandlungsmodelle<br />

de lege lata allein der 3. Säule der Alterssicherung, der<br />

Eigenvorsorge, zuzuordnen sind und grundsätzlich keine betriebliche <strong>Altersversorgung</strong><br />

darstellen. Eine inhaltliche Erweiterung des Begriffs der betrieblichen<br />

<strong>PSVaG</strong> 25 Jahre - 261 -<br />

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