Betriebliche Altersversorgung - PSVaG
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Trotz ihrer steigenden Bedeutung und ihrer Vorzüge hat die betriebliche <strong>Altersversorgung</strong><br />
an Breite eingebüßt. Der Grund hierfür liegt in einem Bündel unterschiedlicher<br />
Faktoren:<br />
■ Zum einen ist die betriebliche <strong>Altersversorgung</strong> als wichtigste freiwillige<br />
Sozialleistung der Unternehmen neben ihrer sozialpolitischen Einbindung eng<br />
an die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gebunden. Mit der fortschreitenden<br />
Globalisierung geht nicht nur eine verschärfte Konkurrenz von Produkten<br />
und Leistungen einher, sondern auch ein zunehmender Wettbewerb<br />
der Wirtschaftsstandorte, der maßgeblich von den Kosten des Produktionsfaktors<br />
Arbeit bestimmt wird. Angesichts der im internationalen Vergleich<br />
ohnehin hohen Lohnzusatzkosten deutscher Unternehmen üben viele Arbeitgeber<br />
Zurückhaltung bei der Zusage von freiwilligen zusätzlichen Versorgungsleistungen<br />
in Form einer Betriebsrente. Die Senkung der Lohnzusatzkosten,<br />
an denen die Beiträge zu den sozialen Sicherungssystemen maßgeblich<br />
beteiligt sind, hat daher hohe Priorität.<br />
■ Zum anderen löst der Strukturwandel des Arbeitsmarktes vielfach das traditionelle<br />
Bild der einheitlichen Erwerbsbiographie ab. Schwankende Arbeitseinkommen<br />
mit variablen Vergütungsbestandteilen und variable Arbeitszeitmodelle<br />
gewinnen an Bedeutung und stellen neue Anforderungen an die Versorgungssysteme.<br />
Bausteinmodelle, Aufwandsbestimmtheit und Eigenbeteiligung<br />
der Arbeitnehmer charakterisieren die Anforderungen an ein modernes<br />
Versorgungssystem. Die mit der historischen Entwicklung gewachsenen<br />
statischen Vorschriften des Betriebsrentenrechts sind an diese veränderten<br />
Rahmenbedingungen und die daraus folgenden Flexibilitätsbedürfnisse<br />
nicht hinreichend angepasst.<br />
■ Schließlich ist die Stagnation von Neuzusagen maßgeblich auf die kostenintensive<br />
Ausgestaltung der arbeits- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen<br />
zurückzuführen, die zu einer Erhöhung der Lohnzusatzkosten führen<br />
und den Gestaltungsspielraum der Unternehmen für Betriebsrentenzusagen<br />
einschränken. Die schrittweise Anhebung des Rechnungszinsfußes für Pensionsrückstellungen<br />
von 3,5 Prozent auf 6 Prozent, die Verdoppelung des<br />
Pauschalsteuersatzes für Beiträge zu den versicherungsförmigen Durchführungswegen<br />
von 10 Prozent auf 20 Prozent sowie die Anpassungsverpflichtung<br />
der Betriebsrenten an den vollen Kaufkraftverlust dokumentieren<br />
die nachhaltigen Kostenbelastungen betrieblicher Versorgungszusagen. Bislang<br />
haben sich zu wenig Perspektiven für eine Umkehr dieses Trends<br />
- 46 - <strong>PSVaG</strong> 25 Jahre