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Betriebliche Altersversorgung - PSVaG

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Trotz ihrer steigenden Bedeutung und ihrer Vorzüge hat die betriebliche <strong>Altersversorgung</strong><br />

an Breite eingebüßt. Der Grund hierfür liegt in einem Bündel unterschiedlicher<br />

Faktoren:<br />

■ Zum einen ist die betriebliche <strong>Altersversorgung</strong> als wichtigste freiwillige<br />

Sozialleistung der Unternehmen neben ihrer sozialpolitischen Einbindung eng<br />

an die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gebunden. Mit der fortschreitenden<br />

Globalisierung geht nicht nur eine verschärfte Konkurrenz von Produkten<br />

und Leistungen einher, sondern auch ein zunehmender Wettbewerb<br />

der Wirtschaftsstandorte, der maßgeblich von den Kosten des Produktionsfaktors<br />

Arbeit bestimmt wird. Angesichts der im internationalen Vergleich<br />

ohnehin hohen Lohnzusatzkosten deutscher Unternehmen üben viele Arbeitgeber<br />

Zurückhaltung bei der Zusage von freiwilligen zusätzlichen Versorgungsleistungen<br />

in Form einer Betriebsrente. Die Senkung der Lohnzusatzkosten,<br />

an denen die Beiträge zu den sozialen Sicherungssystemen maßgeblich<br />

beteiligt sind, hat daher hohe Priorität.<br />

■ Zum anderen löst der Strukturwandel des Arbeitsmarktes vielfach das traditionelle<br />

Bild der einheitlichen Erwerbsbiographie ab. Schwankende Arbeitseinkommen<br />

mit variablen Vergütungsbestandteilen und variable Arbeitszeitmodelle<br />

gewinnen an Bedeutung und stellen neue Anforderungen an die Versorgungssysteme.<br />

Bausteinmodelle, Aufwandsbestimmtheit und Eigenbeteiligung<br />

der Arbeitnehmer charakterisieren die Anforderungen an ein modernes<br />

Versorgungssystem. Die mit der historischen Entwicklung gewachsenen<br />

statischen Vorschriften des Betriebsrentenrechts sind an diese veränderten<br />

Rahmenbedingungen und die daraus folgenden Flexibilitätsbedürfnisse<br />

nicht hinreichend angepasst.<br />

■ Schließlich ist die Stagnation von Neuzusagen maßgeblich auf die kostenintensive<br />

Ausgestaltung der arbeits- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen<br />

zurückzuführen, die zu einer Erhöhung der Lohnzusatzkosten führen<br />

und den Gestaltungsspielraum der Unternehmen für Betriebsrentenzusagen<br />

einschränken. Die schrittweise Anhebung des Rechnungszinsfußes für Pensionsrückstellungen<br />

von 3,5 Prozent auf 6 Prozent, die Verdoppelung des<br />

Pauschalsteuersatzes für Beiträge zu den versicherungsförmigen Durchführungswegen<br />

von 10 Prozent auf 20 Prozent sowie die Anpassungsverpflichtung<br />

der Betriebsrenten an den vollen Kaufkraftverlust dokumentieren<br />

die nachhaltigen Kostenbelastungen betrieblicher Versorgungszusagen. Bislang<br />

haben sich zu wenig Perspektiven für eine Umkehr dieses Trends<br />

- 46 - <strong>PSVaG</strong> 25 Jahre

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