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Betriebliche Altersversorgung - PSVaG

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Dr. Hellmut Wißmann,<br />

Präsident des Bundesarbeitsgerichts<br />

Der Pensions-Sicherungs-Verein<br />

– ein Jubilar mit Zukunft<br />

Nicht ohne eine respektvolle Scheu nähert sich<br />

der Arbeitsrechtler dem Recht der betrieblichen<br />

<strong>Altersversorgung</strong>. Aus der Perspektive des Arbeitsrechts<br />

ist es ein abgelegenes Territorium,<br />

geht es doch nicht um das aktive Arbeitsverhältnis,<br />

sondern um Leistungen und Ansprüche,<br />

die auf die Zeit nach dessen Ende bezogen sind.<br />

Überdies ist das Betriebsrentenrecht eng mit<br />

Steuer-, Versicherungs- und Sozialrecht verflochten<br />

und gilt schon deshalb als schwer<br />

durchschaubar.<br />

Nach ihrer wirtschaftlichen Bedeutung für die<br />

Parteien des Arbeitsverhältnisses führt die betriebliche<br />

<strong>Altersversorgung</strong> indessen alles andere<br />

als eine Randexistenz. Es wird angenommen,<br />

dass außerhalb des öffentlichen Dienstes fast<br />

jeder zweite Arbeitnehmer zusätzlich über einen Anspruch auf betriebliche<br />

Altersrente verfügt1 . Deren Höhe soll sich im Durchschnitt aller Versorgungsberechtigten<br />

auf monatlich 520 DM belaufen2 . Das Rückstellungskapital, das<br />

sich in deutschen Unternehmen durch unmittelbare Versorgungszusagen angesammelt<br />

hat, wird auf (1994) 277 Mrd. DM beziffert3 Dr. Hellmut Wißmann, Präsident<br />

des Bundesarbeitsgerichts<br />

.<br />

Betriebsrentenrecht als Aufgabe der Rechtsprechung<br />

Für die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung spielt die betriebliche <strong>Altersversorgung</strong><br />

eine hervorragende Rolle: Dass ein Senat des Bundesarbeitsgerichts<br />

<strong>PSVaG</strong> 25 Jahre - 153 -

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