Betriebliche Altersversorgung - PSVaG
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für einen Ausgleich gegensätzlicher Interessen der auf eine effektive Realisierung<br />
ihrer Sicherungsrechte bedachten Absonderungsgläubiger und der an einer möglichst<br />
hohen Insolvenzdividende interessierten ungesicherten Gläubiger. Vor dem<br />
Hintergrund der in der Regel dominanten Stellung der Absonderungsgläubiger<br />
sorgt der <strong>PSVaG</strong> für die Wertsicherung der Masse und leistet damit einen wichtigen<br />
Beitrag zum sozialverträglichen Ausscheiden eines Unternehmens aus dem Markt.<br />
Ohne die Sicherung der auf einer unmittelbaren Verpflichtung des Arbeitgebers<br />
beruhenden Versorgungszusagen wäre das für die Bundesrepublik charakteristische<br />
System der Freiwilligkeit bei der Einführung und der Gestaltungsvielfalt<br />
bei der Umsetzung der betrieblichen <strong>Altersversorgung</strong> kaum mehr denkbar.<br />
Durch die große Zahl der angebotenen Durchführungswege wird den Arbeitgebern<br />
die Möglichkeit geboten, ein an die konkreten Bedürfnisse des Unternehmens<br />
angepasstes Versorgungssystem einzurichten. Die Insolvenzsicherung<br />
schafft hier ein Sicherungsäquivalent zur gesetzlichen Rentenversicherung und<br />
gewährleistet die Tragfähigkeit der betrieblichen <strong>Altersversorgung</strong> als 2. Säule<br />
der Alterssicherung. Damit gewährleistet die Insolvenzsicherung gleichzeitig<br />
die Möglichkeit, durch Pensionsrückstellungen – also über den Weg der<br />
Steuerstundung – im Unternehmen Deckungskapital für Investitionen anzusammeln.<br />
In einer tendenziell nicht optimal mit Eigenkapital ausgestatteten<br />
Wirtschaft ist diese Option für viele Unternehmen nach wie vor von erheblicher<br />
Bedeutung. Für die Versorgungsberechtigten beinhaltet die Sicherung der<br />
Pensionsrückstellungen durch den <strong>PSVaG</strong> eine hohe Sicherheit und schafft<br />
daher eine große Akzeptanz dieses Durchführungsweges.<br />
In den zurückliegenden 25 Geschäftsjahren hat der <strong>PSVaG</strong> die<br />
schwierige Aufgabe des Ausgleichs widerstreitender Interessen<br />
wahrgenommen, indem er die sozialen Belange der Arbeitnehmer<br />
durch Sicherstellung der Betriebsrenten in der Insolvenz<br />
mit den finanziellen Belastungen der Solidargemeinschaft<br />
Kosten-Nutzen-Relation<br />
für kleinere Unternehmen<br />
günstig<br />
der Unternehmen immer wieder ausgewogen miteinander verbunden hat. Dies gilt<br />
auch für die Balance der Belastung von kleinen und größeren Unternehmen. Trotz<br />
einiger Zusammenbrüche von Großunternehmen ist die Kosten-Nutzen-Relation<br />
des <strong>PSVaG</strong> für kleinere Unternehmen über die Jahre gesehen sogar günstiger als<br />
für große Unternehmen, wenn das Beitragsaufkommen dem Schadenvolumen für<br />
den <strong>PSVaG</strong> nach Unternehmensgrößenklassen gegenübergestellt wird.<br />
Der durchschnittliche Beitragssatz des <strong>PSVaG</strong> der zurückliegenden 25 Jahre<br />
lag bei 2,0 Promille. Der durchschnittliche Insolvenzsicherungsbeitrag an<br />
<strong>PSVaG</strong> 25 Jahre - 43 -