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Betriebliche Altersversorgung - PSVaG

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für einen Ausgleich gegensätzlicher Interessen der auf eine effektive Realisierung<br />

ihrer Sicherungsrechte bedachten Absonderungsgläubiger und der an einer möglichst<br />

hohen Insolvenzdividende interessierten ungesicherten Gläubiger. Vor dem<br />

Hintergrund der in der Regel dominanten Stellung der Absonderungsgläubiger<br />

sorgt der <strong>PSVaG</strong> für die Wertsicherung der Masse und leistet damit einen wichtigen<br />

Beitrag zum sozialverträglichen Ausscheiden eines Unternehmens aus dem Markt.<br />

Ohne die Sicherung der auf einer unmittelbaren Verpflichtung des Arbeitgebers<br />

beruhenden Versorgungszusagen wäre das für die Bundesrepublik charakteristische<br />

System der Freiwilligkeit bei der Einführung und der Gestaltungsvielfalt<br />

bei der Umsetzung der betrieblichen <strong>Altersversorgung</strong> kaum mehr denkbar.<br />

Durch die große Zahl der angebotenen Durchführungswege wird den Arbeitgebern<br />

die Möglichkeit geboten, ein an die konkreten Bedürfnisse des Unternehmens<br />

angepasstes Versorgungssystem einzurichten. Die Insolvenzsicherung<br />

schafft hier ein Sicherungsäquivalent zur gesetzlichen Rentenversicherung und<br />

gewährleistet die Tragfähigkeit der betrieblichen <strong>Altersversorgung</strong> als 2. Säule<br />

der Alterssicherung. Damit gewährleistet die Insolvenzsicherung gleichzeitig<br />

die Möglichkeit, durch Pensionsrückstellungen – also über den Weg der<br />

Steuerstundung – im Unternehmen Deckungskapital für Investitionen anzusammeln.<br />

In einer tendenziell nicht optimal mit Eigenkapital ausgestatteten<br />

Wirtschaft ist diese Option für viele Unternehmen nach wie vor von erheblicher<br />

Bedeutung. Für die Versorgungsberechtigten beinhaltet die Sicherung der<br />

Pensionsrückstellungen durch den <strong>PSVaG</strong> eine hohe Sicherheit und schafft<br />

daher eine große Akzeptanz dieses Durchführungsweges.<br />

In den zurückliegenden 25 Geschäftsjahren hat der <strong>PSVaG</strong> die<br />

schwierige Aufgabe des Ausgleichs widerstreitender Interessen<br />

wahrgenommen, indem er die sozialen Belange der Arbeitnehmer<br />

durch Sicherstellung der Betriebsrenten in der Insolvenz<br />

mit den finanziellen Belastungen der Solidargemeinschaft<br />

Kosten-Nutzen-Relation<br />

für kleinere Unternehmen<br />

günstig<br />

der Unternehmen immer wieder ausgewogen miteinander verbunden hat. Dies gilt<br />

auch für die Balance der Belastung von kleinen und größeren Unternehmen. Trotz<br />

einiger Zusammenbrüche von Großunternehmen ist die Kosten-Nutzen-Relation<br />

des <strong>PSVaG</strong> für kleinere Unternehmen über die Jahre gesehen sogar günstiger als<br />

für große Unternehmen, wenn das Beitragsaufkommen dem Schadenvolumen für<br />

den <strong>PSVaG</strong> nach Unternehmensgrößenklassen gegenübergestellt wird.<br />

Der durchschnittliche Beitragssatz des <strong>PSVaG</strong> der zurückliegenden 25 Jahre<br />

lag bei 2,0 Promille. Der durchschnittliche Insolvenzsicherungsbeitrag an<br />

<strong>PSVaG</strong> 25 Jahre - 43 -

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