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Betriebliche Altersversorgung - PSVaG

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Die hohen Erträge, insbesondere auf Aktienanlagen, haben Verstärkte Auslagerung<br />

bei größeren Unternehmen zu einem verstärkten Interesse an von Rentenmitteln<br />

einer Auslagerung von Rentenmitteln geführt. Eine Reihe<br />

größerer Unternehmen hat Pensionsstiftungen gegründet<br />

und an die Stiftungen finanzielle Mittel abgetreten, die den Rentenverbindlichkeiten<br />

entsprechen. Hierdurch wird die Verwaltung der Rentenmittel von<br />

der eigentlichen Tätigkeit des Unternehmens getrennt, was viele Unternehmen als<br />

Vorteil ansehen.<br />

Auch wenn die Mittel an eine Pensionsstiftung abgetreten werden, so trägt<br />

doch in erster Linie der Arbeitgeber die Verantwortung für die Rentenverpflichtungen<br />

und das Risiko einer Abweichung des Kapitalertrages von den Erwartungen.<br />

Laut ITP-Vertrag ist eine Kreditversicherung bei der FPG auch dann<br />

erforderlich, wenn die Rentenverpflichtungen durch eine Pensionsstiftung sichergestellt<br />

werden. In diesen Fällen gilt eine ermäßigte Kreditversicherungsprämie,<br />

da das Risiko für die FPG erheblich geringer ist.<br />

Im Hinblick auf die genannten Faktoren könnte der in<br />

Schweden praktizierte Ausweis von Rentenverpflichtungen<br />

als Verbindlichkeiten an Bedeutung verlieren. In vielen<br />

Situationen wird jedoch eine vom Arbeitgeber direkt<br />

Rente sollte<br />

insolvenzsicher sein<br />

gezahlte Rente auch in Zukunft die kostengünstigste Rentenlösung sein. Es<br />

versteht sich keineswegs von selbst, dass es langfristig für die Arbeitnehmer<br />

zweckmäßig ist, selbst das gesamte Investitionsrisiko für ihr Rentenkapital zu<br />

tragen. In dem Maße, wie der Arbeitgeber Zusagen über die künftige Rente<br />

macht, sollte Insolvenzversicherung eine Selbstverständlichkeit sein.<br />

<strong>PSVaG</strong> 25 Jahre - 171 -

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