14.12.2012 Aufrufe

Betriebliche Altersversorgung - PSVaG

Betriebliche Altersversorgung - PSVaG

Betriebliche Altersversorgung - PSVaG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Altersversorgung</strong> durchgesetzt. Damit sind die arbeits- und insolvenzrechtlichen<br />

Voraussetzungen für eine stärkere Verbreitung der betrieblichen <strong>Altersversorgung</strong><br />

in Form der Direktversicherung geschaffen. Ob die 2. Säule der <strong>Altersversorgung</strong><br />

tatsächlich an Bedeutung gewinnen wird, hängt im Wesentlichen noch<br />

von der staatlichen Förderung ab.<br />

Direktversicherung mit unwiderruflichem Bezugsrecht<br />

Eine Insolvenz des Arbeitgebers (Unternehmens) gefährdet die Anwartschaften<br />

und Ansprüche des Arbeitnehmers. Bei der Direktversicherung besteht dieses Risiko<br />

bei entsprechender vertraglicher Gestaltung nicht. Da Insolvenz des Arbeitgebers<br />

die Leistungsfähigkeit der Versicherung nicht beeinträchtigt und Beiträge<br />

bereits eingezahlt sind, ist Insolvenzschutz bei der Direktversicherung grundsätzlich<br />

nicht erforderlich. Das Vermögen ist vom Arbeitgeber auf den Versicherer ausgelagert.<br />

Das Versicherungsunternehmen unterliegt der Versicherungsaufsicht.<br />

Zwar sind theoretisch auch Versicherer „insolvenzfähig“. In Insolvenzfeste Zusagen:<br />

der Praxis kommt dies jedoch aufgrund der strengen Anlage- Kein versicherungsbevorschriften<br />

und der Kontrolle durch das Versicherungsaufdürftiges Risiko<br />

sichtsamt nicht vor, so dass der Gesetzgeber davon ausgeht,<br />

dass das Vermögen beim Versicherer für den Versorgungsberechtigten<br />

sicher verwaltet wird. Bei einer insolvenzfesten Zusage besteht daher<br />

entsprechend auch kein versicherungsbedürftiges Risiko. Eine insolvenzfeste<br />

Zusage besteht dann, wenn die für die Erfüllung der Zusage erforderlichen Mittel<br />

infolge der Insolvenz des Arbeitgebers nicht ausfallen können. Das ist bei einem<br />

unwiderruflichen Bezugsrecht der Fall. Der Arbeitgeber kann ohne Zustimmung<br />

des Arbeitnehmers auf die Ansprüche des Arbeitnehmers aus dem Versicherungsvertrag<br />

nicht einwirken. Im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers stehen dem<br />

Arbeitnehmer alle Leistungen aus dem Versicherungsvertrag zu.<br />

Direktversicherung mit widerruflichem Bezugsrecht<br />

Bei einem versicherungsvertraglich nur widerruflich ausgestalteten Bezugsrecht<br />

kann eine Insolvenz des Arbeitgebers Auswirkungen auf die versprochene Leistung<br />

haben. Der Insolvenzverwalter tritt mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an<br />

<strong>PSVaG</strong> 25 Jahre - 55 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!