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Betriebliche Altersversorgung - PSVaG

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Das US-amerikanische <strong>Altersversorgung</strong>ssystem der privaten Wirtschaft begann<br />

Ende des 19. Jahrhunderts zaghaft Fuß zu fassen. Es breitete sich zunächst nur<br />

langsam aus und war bis Ende der 20er Jahre auf gerade rd. 400 Pläne angewachsen.<br />

Während der 30er Jahre wuchs die Zahl der Pensionspläne kaum,<br />

was zum großen Teil den Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise zuzuschreiben<br />

war. Ein weiteres Ereignis, das in die Zeit der 30er Jahre fiel, war die Verabschiedung<br />

des Social Security Act im Jahre 1935. Dieses Gesetz, mit dem (endlich)<br />

für fast alle Beschäftigen ein staatliches Rentensystem geschaffen wurde, veranlasste<br />

eine Reihe von Arbeitgebern, ihre Pensionsvorhaben zu beenden, die<br />

Leistungen zu verringern oder Mitarbeiterbeiträge zu verlangen.<br />

Starke Verbreitung der Während des Zweiten Weltkrieges stieg die Zahl der Pen-<br />

Pensionspläne in den sionspläne in den USA explosionsartig an. Dies war zum Teil<br />

40iger und 50iger Jahren<br />

durch die während des Krieges wirksamen Lohn- und Preiskontrollen<br />

bedingt. Die Unternehmen konnten die Barlöhne<br />

der Arbeitnehmer nicht so schnell anheben wie sie wollten,<br />

sondern waren diesbezüglich Beschränkungen unterworfen. Allerdings hatten sie<br />

die Möglichkeit, die Vergütung ihrer Mitarbeiter dadurch zu erhöhen, dass sie<br />

ihnen im Rahmen von betrieblichen Pensionsplänen aufgeschobene bzw. später<br />

fällig werdende Löhne anboten. Außerdem wurde den Arbeitgebern durch die<br />

hohen Einkommensteuersätze in Kombination mit einer steuerlich begünstigten<br />

Behandlung von Pensionen ein Anreiz gegeben, den Beschäftigten betriebliche<br />

Renten anzubieten.<br />

In den 50er Jahren stieg die Zahl der Pensionspläne recht schnell an, in den 60ern<br />

wieder etwas langsamer. In diesen beiden Jahrzehnten ging der Trend wieder<br />

dahin zurück, dass die Arbeitgeber die volle Verantwortung bzw. die Hauptverantwortung<br />

für die Finanzierung ihrer Pensionspläne übernahmen, und der<br />

Prozentsatz der Beschäftigten in der Privatwirtschaft, die an einem arbeitgeberfinanzierten<br />

Pensionsplan beteiligt waren, stieg auf 50 Prozent. In den 60er<br />

Jahren wurden in vielen Plänen (jedoch nicht allen) die Bestimmungen zur<br />

Übertragung unverfallbarer Anrechte – also die Einräumung eines garantierten<br />

Pensionsanspruchs für Arbeitnehmer, die vor Erreichen des regulären Rentenalters<br />

das den entsprechenden Pensionsplan finanzierende Unternehmen verlassen<br />

– aufgenommen.<br />

Von 1970 an lag der Prozentsatz der Beschäftigten in der Privatwirtschaft, die<br />

über eine <strong>Altersversorgung</strong> im Rahmen eines privatwirtschaftlichen Pensionsplans<br />

verfügten, relativ konstant bei 50 Prozent. Allerdings war, was die<br />

- 174 - <strong>PSVaG</strong> 25 Jahre

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