Betriebliche Altersversorgung - PSVaG
Betriebliche Altersversorgung - PSVaG
Betriebliche Altersversorgung - PSVaG
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Das US-amerikanische <strong>Altersversorgung</strong>ssystem der privaten Wirtschaft begann<br />
Ende des 19. Jahrhunderts zaghaft Fuß zu fassen. Es breitete sich zunächst nur<br />
langsam aus und war bis Ende der 20er Jahre auf gerade rd. 400 Pläne angewachsen.<br />
Während der 30er Jahre wuchs die Zahl der Pensionspläne kaum,<br />
was zum großen Teil den Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise zuzuschreiben<br />
war. Ein weiteres Ereignis, das in die Zeit der 30er Jahre fiel, war die Verabschiedung<br />
des Social Security Act im Jahre 1935. Dieses Gesetz, mit dem (endlich)<br />
für fast alle Beschäftigen ein staatliches Rentensystem geschaffen wurde, veranlasste<br />
eine Reihe von Arbeitgebern, ihre Pensionsvorhaben zu beenden, die<br />
Leistungen zu verringern oder Mitarbeiterbeiträge zu verlangen.<br />
Starke Verbreitung der Während des Zweiten Weltkrieges stieg die Zahl der Pen-<br />
Pensionspläne in den sionspläne in den USA explosionsartig an. Dies war zum Teil<br />
40iger und 50iger Jahren<br />
durch die während des Krieges wirksamen Lohn- und Preiskontrollen<br />
bedingt. Die Unternehmen konnten die Barlöhne<br />
der Arbeitnehmer nicht so schnell anheben wie sie wollten,<br />
sondern waren diesbezüglich Beschränkungen unterworfen. Allerdings hatten sie<br />
die Möglichkeit, die Vergütung ihrer Mitarbeiter dadurch zu erhöhen, dass sie<br />
ihnen im Rahmen von betrieblichen Pensionsplänen aufgeschobene bzw. später<br />
fällig werdende Löhne anboten. Außerdem wurde den Arbeitgebern durch die<br />
hohen Einkommensteuersätze in Kombination mit einer steuerlich begünstigten<br />
Behandlung von Pensionen ein Anreiz gegeben, den Beschäftigten betriebliche<br />
Renten anzubieten.<br />
In den 50er Jahren stieg die Zahl der Pensionspläne recht schnell an, in den 60ern<br />
wieder etwas langsamer. In diesen beiden Jahrzehnten ging der Trend wieder<br />
dahin zurück, dass die Arbeitgeber die volle Verantwortung bzw. die Hauptverantwortung<br />
für die Finanzierung ihrer Pensionspläne übernahmen, und der<br />
Prozentsatz der Beschäftigten in der Privatwirtschaft, die an einem arbeitgeberfinanzierten<br />
Pensionsplan beteiligt waren, stieg auf 50 Prozent. In den 60er<br />
Jahren wurden in vielen Plänen (jedoch nicht allen) die Bestimmungen zur<br />
Übertragung unverfallbarer Anrechte – also die Einräumung eines garantierten<br />
Pensionsanspruchs für Arbeitnehmer, die vor Erreichen des regulären Rentenalters<br />
das den entsprechenden Pensionsplan finanzierende Unternehmen verlassen<br />
– aufgenommen.<br />
Von 1970 an lag der Prozentsatz der Beschäftigten in der Privatwirtschaft, die<br />
über eine <strong>Altersversorgung</strong> im Rahmen eines privatwirtschaftlichen Pensionsplans<br />
verfügten, relativ konstant bei 50 Prozent. Allerdings war, was die<br />
- 174 - <strong>PSVaG</strong> 25 Jahre