14.12.2012 Aufrufe

Betriebliche Altersversorgung - PSVaG

Betriebliche Altersversorgung - PSVaG

Betriebliche Altersversorgung - PSVaG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

der Unterstützungskassen und zur Begrenzung der steuerfreien Zuwendungen<br />

zu Pensionskassen. Nach Kriegsende im Jahr 1948 brachte die Währungsreform<br />

einen weiteren großen Einschnitt für die betriebliche <strong>Altersversorgung</strong>, die zu<br />

unterschiedlichen Umstellungen der Rentenleistungen bei den einzelnen Gestaltungsformen<br />

führte. Nach der Währungsreform bis weit in die 50er Jahre hinein<br />

nahm die betriebliche <strong>Altersversorgung</strong> einen enormen Aufschwung.<br />

Die Rentenreform im Jahre 1957 führte zu einer Abkehr von der bis dahin geltenden<br />

Maxime der bloßen Existenz- bzw. Grundsicherung hin zum Aufstocken<br />

der Sozialrente, um dem Rentner zu helfen, seinen im Laufe des Arbeitslebens<br />

erworbenen Lebensstandard aufrecht zu erhalten.<br />

Die 2. Säule im Nach einer mehrjährigen Reformdiskussion wurde dann im<br />

Alterssicherungssystem Jahre 1974 das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen<br />

<strong>Altersversorgung</strong> verabschiedet. Durch die arbeitsrechtlichen<br />

Vorschriften zu Unverfallbarkeit, Insolvenzsicherung, Anrechnungs-<br />

und Auszehrungsverbot, durch flexible Altersgrenze und Inflationsschutz<br />

hat die betriebliche <strong>Altersversorgung</strong> heute den Status einer eigenständigen<br />

2. Säule im Alterssicherungssystem neben der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

(„1. Säule“) und der privaten Eigenvorsorge („3. Säule“) erlangt.<br />

Mit dem Einigungsvertrag ist das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen<br />

<strong>Altersversorgung</strong> am 1.1.1992 auch für die neuen Bundesländer in Kraft<br />

getreten. Damit finden die §§ 1 – 18 dieses Gesetzes nur auf Zusagen Anwendung,<br />

die nach dem 31.12.1991 erteilt werden.<br />

- 20 - <strong>PSVaG</strong> 25 Jahre<br />

Das dreigliedrige Alterssicherungssystem<br />

geht davon aus, dass eine Vollversorgung<br />

im Alter, die es ermöglicht,<br />

den während des Arbeitslebens<br />

erreichten Lebensstandard auch nach<br />

dem Ruhestand beizubehalten, durch<br />

die Gesetzliche Rentenversicherung<br />

allein nicht gewährleistet werden<br />

kann. Die historisch gewachsenen<br />

Träger der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

vermögen den Versorgungsbedarf<br />

im Alter und bei Invalidität<br />

und Tod nicht vollständig abzudecken.<br />

Dazu haben zahlreiche Rentenreformgesetze<br />

in der gesetzlichen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!