14.12.2012 Aufrufe

Betriebliche Altersversorgung - PSVaG

Betriebliche Altersversorgung - PSVaG

Betriebliche Altersversorgung - PSVaG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

■ Gehaltsumwandlung<br />

Ohne die Gehaltsumwandlung wird sich in Zukunft eine nachhaltige Ausweitung<br />

der betrieblichen <strong>Altersversorgung</strong> kaum erzielen lassen. Denn während<br />

die Verbreitung der betrieblichen <strong>Altersversorgung</strong> insgesamt zurückgegangen<br />

ist bzw. stagniert, hat die sog. Gehaltsumwandlung in den vergangenen<br />

Jahren kontinuierlich an Bedeutung gewonnen. Arbeitgeber – insbesondere<br />

im mittelständischen Bereich – können die Kosten vielfach nicht alleine<br />

tragen. Des Weiteren spiegelt sich darin aber auch das wachsende Bewusstsein<br />

der Arbeitnehmer um die Notwendigkeit ergänzender Altersvorsorge wider.<br />

Ein Recht der Arbeitnehmer, durch Entgeltumwandlung eine eigene betriebliche<br />

<strong>Altersversorgung</strong> aufzubauen, kann vor allem bei kleineren und mittleren<br />

Unternehmen zu einer kostenneutralen Stärkung der betrieblichen Vorsorge<br />

führen. Damit würde gewährleistet, dass Arbeitnehmer ohne arbeitgeberfinanzierte<br />

Versorgungszusage ebenso die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen<br />

Vergünstigungen in der betrieblichen <strong>Altersversorgung</strong> nutzen<br />

können und gegenüber Arbeitnehmern mit Versorgungszusage nicht zusätzlich<br />

schlechter gestellt würden. Den Durchführungsweg muss der Arbeitgeber<br />

auch weiterhin entsprechend den betrieblichen Erfordernissen selber festlegen<br />

können. Die entstehenden Mindereinnahmen bei den Sozialversicherungsbeiträgen<br />

stellen keine einseitige Belastung für die Sozialversicherungen dar,<br />

sondern mindern gleichzeitig die später auszuzahlenden Leistungen.<br />

■ Änderung des § 40 Abs. 3 EStG<br />

Eine weitere Verschlechterung der Rahmenbedingungen, die der Gesetzgeber<br />

erst 1999 mit der Änderung des § 40 III EStG vorgenommen hat, sollte<br />

wieder rückgängig gemacht werden. Seit dem 1.4.1999 gilt die auf den<br />

Arbeitnehmer abgewälzte pauschale Lohnsteuer als zugeflossener (steuerpflichtiger)<br />

Arbeitslohn und mindert nicht mehr die Bemessungsgrundlage.<br />

Für die Direktversicherung nach Gehaltsumwandlung bedeutet dies in<br />

steuerlicher Hinsicht, dass der durch Gehaltsumwandlung geminderte<br />

Bruttoarbeitslohn für die Berechnung der Einkommensteuer um die vom<br />

Arbeitnehmer aufgewendete pauschale Lohnsteuer erhöht wird.<br />

■ Verknüpfung der betrieblichen <strong>Altersversorgung</strong> mit flexiblen<br />

Arbeitszeitmodellen<br />

Die betriebliche <strong>Altersversorgung</strong> bietet über die Verknüpfung mit flexiblen<br />

Arbeitszeitmodellen die Chance, weitere attraktive Wege zum Ausbau der<br />

Alterssicherung zu erschließen. Um beispielsweise die Rentenabschläge<br />

- 66 - <strong>PSVaG</strong> 25 Jahre

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!