14.12.2012 Aufrufe

Betriebliche Altersversorgung - PSVaG

Betriebliche Altersversorgung - PSVaG

Betriebliche Altersversorgung - PSVaG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

■ Es sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die den Unternehmen<br />

Anreize bieten, mehr Mittel als bisher auf freiwilliger Basis für die<br />

betriebliche <strong>Altersversorgung</strong> aufzubringen.<br />

■ Die verbesserten Rahmenbedingungen sollen auch eine verbesserte Teilnahme<br />

kleiner und mittlerer Unternehmen an der betrieblichen <strong>Altersversorgung</strong> der<br />

Mitarbeiter bewirken.<br />

■ Es sollen flexiblere und risikoärmere Finanzierungs- und Zusagemöglichkeiten<br />

eröffnet werden.<br />

■ Die Mittel sollen die Renditechancen des Kapitalmarktes nutzen können.<br />

■ Die Mobilität der Arbeitnehmer soll durch eine von 10 auf 3 Jahre herabgesetzte<br />

Unverfallbarkeitsfrist und eine verbesserte Übertragungsfähigkeit<br />

der Ansprüche erhöht werden.<br />

■ Die Versorgungssicherheit soll auch durch die Absicherung der biometrischen<br />

Risiken Erwerbsunfähigkeit und Tod gewährleistet werden.<br />

■ Der Arbeitnehmer soll in jeder Form der betrieblichen <strong>Altersversorgung</strong><br />

wenigstens eine garantierte Mindestauszahlung in Höhe der nominell eingezahlten<br />

Beiträge erhalten.<br />

■ Grundsätzlich soll für alle Durchführungswege das Prinzip der nachgelagerten<br />

Besteuerung gelten.<br />

Auf der Grundlage dieser Zielbestimmungen sind die Vor- Konkrete Vorschläge<br />

schläge von der Gerke-Kommission konkret ausgearbeitet für Pensionsfonds<br />

worden: Die betriebsunmittelbaren Pensionsfonds sollen<br />

zukünftig eine externe Finanzierung von Direktzusagen als<br />

reine Leistungssysteme ohne Mitarbeiterbeiträge ermöglichen. Das Vermögen<br />

der betriebsunmittelbaren Pensionsfonds wird aus dem Trägerunternehmen<br />

als steuerbefreites, nicht-rechtsfähiges Sondervermögen ausgegliedert. Die<br />

Bilanz des Trägerunternehmens wird dadurch um die heutigen Pensionsrückstellungen<br />

verkürzt.<br />

Die betriebsmittelbaren Pensionsfonds sollen analog zu den Unterstützungskassen<br />

für kleine und mittlere Betriebe attraktiver gemacht werden. Dazu soll<br />

die Dotierung flexibler und eine Investition in Aktien und Beteiligungen<br />

ermöglicht werden. Es soll bei Leistungszusagen der Arbeitgeber bleiben. Die<br />

steuerlich anzuerkennenden Zuwendungen des Trägerunternehmens sollen auf<br />

den versicherungsmathematisch errechneten Barwert der arbeitsrechtlich<br />

unverfallbaren Leistungsanwartschaften angehoben werden.<br />

<strong>PSVaG</strong> 25 Jahre - 73 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!