14.12.2012 Aufrufe

Betriebliche Altersversorgung - PSVaG

Betriebliche Altersversorgung - PSVaG

Betriebliche Altersversorgung - PSVaG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

und der auf ihn übergegangenen Forderungen zu. Da damit auf jeden Fall eine<br />

ausreichende Mehrheit für den Fortsetzungsvergleich gegeben war, bestätigte<br />

das Amtsgericht Frankfurt den Vergleich am 18. März 1983 und hob das Verfahren<br />

am 19. September 1984 auf.<br />

Schon 1983 hatten sich erste Meinungsverschiedenheiten mit der AEG, dem Gesamtbetriebsrat<br />

und dem Sprecherkreis der leitenden Angestellten ergeben<br />

über die richtige Anwendung und Auslegung ihrer Versorgungsbestimmungen.<br />

Die Folge waren eine Reihe von Prozessen von nicht nur grundsätzlicher Art.<br />

Die 2stelligen Millionenbeträge, mit denen die jährliche Schadensbilanz des<br />

<strong>PSVaG</strong> aus Umwandlungsrenten der AEG belastet war (1984: 75 Mio. DM,<br />

1985: 96 Mio. DM), führten zu der Überlegung, die mit nachdrücklicher Hilfe<br />

des <strong>PSVaG</strong> wirtschaftlich gestärkte AEG – ungeachtet der Sperrwirkung des<br />

gerichtlichen Vergleichsverfahrens – zur Rücknahme zumindest eines Teils der<br />

übernommenen Anwartschaftsverpflichtungen zu veranlassen, obwohl das Unternehmen<br />

nach dem Vergleich unzweifelhaft nur noch verpflichtet war, Pensionsforderungen<br />

und Ansprüche aus unverfallbaren Anwartschaften in Höhe von 40<br />

Prozent der ohne den Vergleich geschuldeten Beträge zu erfüllen.<br />

Die Überlegungen des <strong>PSVaG</strong> erhielten eine außergewöhnliche Aktualität, als<br />

am 31. Oktober 1985 das Angebot der Daimler Benz AG an die Aktionäre der<br />

AEG offiziell bekannt gemacht wurde, ihre Aktien im Nennwert von 50 DM<br />

zum Preis von 170 DM zu verkaufen. Der erklärte Zweck war die Absicht der<br />

Daimler Benz AG, die zu diesem Zeitpunkt bereits 24,9 Prozent am Grundkapital<br />

der AEG erworben hatte, eine maßgebliche Beteiligung zu bekommen, um<br />

die AEG in den Daimler-Benz-Konzern eingliedern zu können.<br />

Der <strong>PSVaG</strong> beauftragte in dieser Phase Professor Dr. Klaus<br />

Stern, Universität zu Köln, ein Gutachten über „Grundsatzfragen<br />

der Beendigung der Einstandspflicht des <strong>PSVaG</strong> nach<br />

wirtschaftlicher Gesundung des Vergleichsschuldners – die<br />

Bedeutung verfassungs- und verwaltungsrechtlicher Rechtsgrundsätze<br />

für das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen<br />

<strong>Altersversorgung</strong>en“ zu erstellen.<br />

Die wirtschaftlich gestärkte<br />

und unter das Konzerndach<br />

von Daimler-Benz gelangte<br />

AEG sollte die Versorgungsanwartschaften<br />

wieder<br />

selbst übernehmen<br />

Die Quintessenz des Gutachtens schlug sich in einem Beitragsbescheid an die<br />

AEG nieder. Damit sollte die Daimler-Benz-Tochterfirma verpflichtet werden,<br />

dem <strong>PSVaG</strong> wegen der von ihm für die in 1986/1987 erstmals fällig gewordenen<br />

<strong>PSVaG</strong> 25 Jahre - 249 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!