Betriebliche Altersversorgung - PSVaG
Betriebliche Altersversorgung - PSVaG
Betriebliche Altersversorgung - PSVaG
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
und der auf ihn übergegangenen Forderungen zu. Da damit auf jeden Fall eine<br />
ausreichende Mehrheit für den Fortsetzungsvergleich gegeben war, bestätigte<br />
das Amtsgericht Frankfurt den Vergleich am 18. März 1983 und hob das Verfahren<br />
am 19. September 1984 auf.<br />
Schon 1983 hatten sich erste Meinungsverschiedenheiten mit der AEG, dem Gesamtbetriebsrat<br />
und dem Sprecherkreis der leitenden Angestellten ergeben<br />
über die richtige Anwendung und Auslegung ihrer Versorgungsbestimmungen.<br />
Die Folge waren eine Reihe von Prozessen von nicht nur grundsätzlicher Art.<br />
Die 2stelligen Millionenbeträge, mit denen die jährliche Schadensbilanz des<br />
<strong>PSVaG</strong> aus Umwandlungsrenten der AEG belastet war (1984: 75 Mio. DM,<br />
1985: 96 Mio. DM), führten zu der Überlegung, die mit nachdrücklicher Hilfe<br />
des <strong>PSVaG</strong> wirtschaftlich gestärkte AEG – ungeachtet der Sperrwirkung des<br />
gerichtlichen Vergleichsverfahrens – zur Rücknahme zumindest eines Teils der<br />
übernommenen Anwartschaftsverpflichtungen zu veranlassen, obwohl das Unternehmen<br />
nach dem Vergleich unzweifelhaft nur noch verpflichtet war, Pensionsforderungen<br />
und Ansprüche aus unverfallbaren Anwartschaften in Höhe von 40<br />
Prozent der ohne den Vergleich geschuldeten Beträge zu erfüllen.<br />
Die Überlegungen des <strong>PSVaG</strong> erhielten eine außergewöhnliche Aktualität, als<br />
am 31. Oktober 1985 das Angebot der Daimler Benz AG an die Aktionäre der<br />
AEG offiziell bekannt gemacht wurde, ihre Aktien im Nennwert von 50 DM<br />
zum Preis von 170 DM zu verkaufen. Der erklärte Zweck war die Absicht der<br />
Daimler Benz AG, die zu diesem Zeitpunkt bereits 24,9 Prozent am Grundkapital<br />
der AEG erworben hatte, eine maßgebliche Beteiligung zu bekommen, um<br />
die AEG in den Daimler-Benz-Konzern eingliedern zu können.<br />
Der <strong>PSVaG</strong> beauftragte in dieser Phase Professor Dr. Klaus<br />
Stern, Universität zu Köln, ein Gutachten über „Grundsatzfragen<br />
der Beendigung der Einstandspflicht des <strong>PSVaG</strong> nach<br />
wirtschaftlicher Gesundung des Vergleichsschuldners – die<br />
Bedeutung verfassungs- und verwaltungsrechtlicher Rechtsgrundsätze<br />
für das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen<br />
<strong>Altersversorgung</strong>en“ zu erstellen.<br />
Die wirtschaftlich gestärkte<br />
und unter das Konzerndach<br />
von Daimler-Benz gelangte<br />
AEG sollte die Versorgungsanwartschaften<br />
wieder<br />
selbst übernehmen<br />
Die Quintessenz des Gutachtens schlug sich in einem Beitragsbescheid an die<br />
AEG nieder. Damit sollte die Daimler-Benz-Tochterfirma verpflichtet werden,<br />
dem <strong>PSVaG</strong> wegen der von ihm für die in 1986/1987 erstmals fällig gewordenen<br />
<strong>PSVaG</strong> 25 Jahre - 249 -