14.12.2012 Aufrufe

Betriebliche Altersversorgung - PSVaG

Betriebliche Altersversorgung - PSVaG

Betriebliche Altersversorgung - PSVaG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Parallel zu den Gründungsaktivitäten wurde von Arbeitgebern und Versicherungswirtschaft<br />

am 7. Juni 1974 ein eigener Gesetzesvorschlag zur Einfügung<br />

eines Abschnitts Insolvenzsicherung in den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung<br />

der betrieblichen <strong>Altersversorgung</strong> vorgestellt. Neben den Einwirkungen<br />

im politisch-parlamentarischen Raum galt es, das Bundesaufsichtsamt für<br />

das Versicherungswesen für das Vorhaben zu interessieren.<br />

Abgesehen von der Besonderheit des Versicherungsgegen- Aufgeschlossenes Bundesstandes,<br />

der in der Geschichte der deutschen Versicherungsaufsichtsamt für das<br />

wirtschaft kein Vorbild hatte, war es wegen des öffentlich- Versicherungswesen bei<br />

rechtlichen Charakters der Veranstaltung mit Zwangsbeitrag Vorgesprächen und der<br />

und bestimmter Modalitäten des Finanzierungsverfahrens Antragsprüfung<br />

(z. B. nicht ausfinanzierte Anwartschaften) keineswegs sicher,<br />

dass es gelingen würde, die Insolvenzsicherung der betrieblichen<br />

<strong>Altersversorgung</strong> als eine privatrechtliche Versicherungseinrichtung unter<br />

der Aufsicht des hierfür zuständigen Bundesaufsichtsamts für das Versicherungswesen<br />

zu etablieren.<br />

Aber das Bundesaufsichtsamt war dem Vorhaben gegenüber informell aufgeschlossen<br />

und formell entscheidungsfreudig. BDA und Lebensverband stellten<br />

unter dem 19. Juni 1974 einen Vorprüfungsantrag mit Überlegungen und Unterlagen<br />

für die Gründung des <strong>PSVaG</strong>, damit der vom Gesetzgeber voraussichtlich<br />

äußerst knapp bemessene zeitliche Rahmen für die Verwirklichung der Insolvenzsicherung<br />

eingehalten werden konnte. Dem Antrag waren Thesen über den<br />

möglichen Inhalt einer gesetzlichen Regelung der Insolvenzsicherung beigefügt,<br />

der Entwurf einer Satzung für den <strong>PSVaG</strong>, ferner der Entwurf technischer<br />

Grundlagen für die Insolvenzsicherung mit einem Anfangsbeitrag von nur 1,5<br />

Promille der versicherten Leistung und einer Schwankungsreserve, aus der dann<br />

später der Ausgleichsfonds geworden ist.<br />

Die Konturen der Organisation zeichneten sich klarer ab, als Politischer Erfolg bei der<br />

durch Verfügung des Bundesaufsichtsamts für das Versiche- Erweiterung des Gesetzrungswesen<br />

vom 23. Dezember 1974 die erste Satzung genehentwurfs zur Verbesserung<br />

migt wurde. Auch die Parteien der damaligen sozialliberalen der betrieblichen Alters-<br />

Koalition hatten sich grundsätzlich darauf geeinigt, den Geversorgung um die<br />

setzentwurf zur Verbesserung der betrieblichen <strong>Altersversorgung</strong><br />

um einen Abschnitt Insolvenzsicherung zu erweitern und<br />

zum Träger der Insolvenzsicherung den von Arbeitgebern pri-<br />

Insolvenzsicherung<br />

vatrechtlich angedachten Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit zu bestimmen.<br />

<strong>PSVaG</strong> 25 Jahre - 225 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!