Betriebliche Altersversorgung - PSVaG
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Parallel zu den Gründungsaktivitäten wurde von Arbeitgebern und Versicherungswirtschaft<br />
am 7. Juni 1974 ein eigener Gesetzesvorschlag zur Einfügung<br />
eines Abschnitts Insolvenzsicherung in den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung<br />
der betrieblichen <strong>Altersversorgung</strong> vorgestellt. Neben den Einwirkungen<br />
im politisch-parlamentarischen Raum galt es, das Bundesaufsichtsamt für<br />
das Versicherungswesen für das Vorhaben zu interessieren.<br />
Abgesehen von der Besonderheit des Versicherungsgegen- Aufgeschlossenes Bundesstandes,<br />
der in der Geschichte der deutschen Versicherungsaufsichtsamt für das<br />
wirtschaft kein Vorbild hatte, war es wegen des öffentlich- Versicherungswesen bei<br />
rechtlichen Charakters der Veranstaltung mit Zwangsbeitrag Vorgesprächen und der<br />
und bestimmter Modalitäten des Finanzierungsverfahrens Antragsprüfung<br />
(z. B. nicht ausfinanzierte Anwartschaften) keineswegs sicher,<br />
dass es gelingen würde, die Insolvenzsicherung der betrieblichen<br />
<strong>Altersversorgung</strong> als eine privatrechtliche Versicherungseinrichtung unter<br />
der Aufsicht des hierfür zuständigen Bundesaufsichtsamts für das Versicherungswesen<br />
zu etablieren.<br />
Aber das Bundesaufsichtsamt war dem Vorhaben gegenüber informell aufgeschlossen<br />
und formell entscheidungsfreudig. BDA und Lebensverband stellten<br />
unter dem 19. Juni 1974 einen Vorprüfungsantrag mit Überlegungen und Unterlagen<br />
für die Gründung des <strong>PSVaG</strong>, damit der vom Gesetzgeber voraussichtlich<br />
äußerst knapp bemessene zeitliche Rahmen für die Verwirklichung der Insolvenzsicherung<br />
eingehalten werden konnte. Dem Antrag waren Thesen über den<br />
möglichen Inhalt einer gesetzlichen Regelung der Insolvenzsicherung beigefügt,<br />
der Entwurf einer Satzung für den <strong>PSVaG</strong>, ferner der Entwurf technischer<br />
Grundlagen für die Insolvenzsicherung mit einem Anfangsbeitrag von nur 1,5<br />
Promille der versicherten Leistung und einer Schwankungsreserve, aus der dann<br />
später der Ausgleichsfonds geworden ist.<br />
Die Konturen der Organisation zeichneten sich klarer ab, als Politischer Erfolg bei der<br />
durch Verfügung des Bundesaufsichtsamts für das Versiche- Erweiterung des Gesetzrungswesen<br />
vom 23. Dezember 1974 die erste Satzung genehentwurfs zur Verbesserung<br />
migt wurde. Auch die Parteien der damaligen sozialliberalen der betrieblichen Alters-<br />
Koalition hatten sich grundsätzlich darauf geeinigt, den Geversorgung um die<br />
setzentwurf zur Verbesserung der betrieblichen <strong>Altersversorgung</strong><br />
um einen Abschnitt Insolvenzsicherung zu erweitern und<br />
zum Träger der Insolvenzsicherung den von Arbeitgebern pri-<br />
Insolvenzsicherung<br />
vatrechtlich angedachten Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit zu bestimmen.<br />
<strong>PSVaG</strong> 25 Jahre - 225 -