Betriebliche Altersversorgung - PSVaG
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Rückdeckungsversicherung an den Arbeitnehmer. Die Rückdeckungsversicherung<br />
sichert nur den Arbeitgeber gegen das Risiko, verschafft dem Versorgungsberechtigten<br />
aber kein Recht auf Inanspruchnahme einer anderen, dem Konkurs des<br />
Arbeitgebers nicht unterfallenden Haftungsmasse. 8 Bei Einräumung eines Pfandrechts<br />
hat der Arbeitnehmer aber ein Recht zur abgesonderten Befriedigung.<br />
Die Versicherungswirtschaft als Arbeitgeber<br />
Die Versicherungswirtschaft erbringt für ihre Mitarbeiter bei den Leistungen<br />
für die betriebliche <strong>Altersversorgung</strong> eine traditionell vorbildliche Leistung. Im<br />
Jahre 1998 betrugen die gesamten Leistungen der betrieblichen <strong>Altersversorgung</strong><br />
des Wirtschaftszweiges rd. 1,8 Mrd. DM. Umgerechnet auf einen vollzeitbeschäftigten<br />
Arbeitnehmer (ohne Auszubildende) sind dies ca. 8.500 DM.<br />
Annähernd jeder Es gibt keine exakten Zahlen über die Zahl der Arbeitnehmer,<br />
Festangestellte in die eine betriebliche <strong>Altersversorgung</strong> haben. Man kann<br />
betriebliche Altersver- jedoch davon ausgehen, dass in der Versicherungsbranche<br />
sorgung einbezogen<br />
annähernd jeder Arbeitnehmer mit unbefristetem Arbeitsvertrag<br />
in eine der 4 Formen der betrieblichen <strong>Altersversorgung</strong><br />
einbezogen ist. Die am häufigsten von den Versicherern<br />
als Arbeitgeber gegebenen Zusagen auf Leistungen der betrieblichen <strong>Altersversorgung</strong><br />
beziehen sich auf die Durchführungswege der Pensionskasse, Direktversicherung<br />
und der rückgedeckten Direktzusage.<br />
Die relative Bedeutung der 4 Durchführungsformen zeigt sich in dem Aufwand,<br />
der für diese im Jahr 1998 erbracht wurde. Es handelt sich bei den folgenden<br />
Zahlen noch um vorläufige Erhebungen: In Prozent des Entgelts für<br />
tatsächlich geleistete Arbeit betrugen im Jahre 1998 die Pensionszahlungen aus<br />
direkten Versorgungszusagen 11,6 Prozent, die Aufwendungen für Pensionskassen<br />
2 Prozent, für Direktversicherungen 1,1 Prozent und für Unterstützungskassen<br />
0,1 Prozent (zusammen 14,8 Prozent).<br />
Die gesamten Aufwendungen für die Insolvenzsicherung betrugen nach einer Statistik<br />
des Arbeitgeberverbands der Versicherungsunternehmen in Deutschland<br />
(agv) in der Versicherungswirtschaft zusammengerechnet etwa 13 Mio. DM.<br />
- 60 - <strong>PSVaG</strong> 25 Jahre