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Betriebliche Altersversorgung - PSVaG

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Rückdeckungsversicherung an den Arbeitnehmer. Die Rückdeckungsversicherung<br />

sichert nur den Arbeitgeber gegen das Risiko, verschafft dem Versorgungsberechtigten<br />

aber kein Recht auf Inanspruchnahme einer anderen, dem Konkurs des<br />

Arbeitgebers nicht unterfallenden Haftungsmasse. 8 Bei Einräumung eines Pfandrechts<br />

hat der Arbeitnehmer aber ein Recht zur abgesonderten Befriedigung.<br />

Die Versicherungswirtschaft als Arbeitgeber<br />

Die Versicherungswirtschaft erbringt für ihre Mitarbeiter bei den Leistungen<br />

für die betriebliche <strong>Altersversorgung</strong> eine traditionell vorbildliche Leistung. Im<br />

Jahre 1998 betrugen die gesamten Leistungen der betrieblichen <strong>Altersversorgung</strong><br />

des Wirtschaftszweiges rd. 1,8 Mrd. DM. Umgerechnet auf einen vollzeitbeschäftigten<br />

Arbeitnehmer (ohne Auszubildende) sind dies ca. 8.500 DM.<br />

Annähernd jeder Es gibt keine exakten Zahlen über die Zahl der Arbeitnehmer,<br />

Festangestellte in die eine betriebliche <strong>Altersversorgung</strong> haben. Man kann<br />

betriebliche Altersver- jedoch davon ausgehen, dass in der Versicherungsbranche<br />

sorgung einbezogen<br />

annähernd jeder Arbeitnehmer mit unbefristetem Arbeitsvertrag<br />

in eine der 4 Formen der betrieblichen <strong>Altersversorgung</strong><br />

einbezogen ist. Die am häufigsten von den Versicherern<br />

als Arbeitgeber gegebenen Zusagen auf Leistungen der betrieblichen <strong>Altersversorgung</strong><br />

beziehen sich auf die Durchführungswege der Pensionskasse, Direktversicherung<br />

und der rückgedeckten Direktzusage.<br />

Die relative Bedeutung der 4 Durchführungsformen zeigt sich in dem Aufwand,<br />

der für diese im Jahr 1998 erbracht wurde. Es handelt sich bei den folgenden<br />

Zahlen noch um vorläufige Erhebungen: In Prozent des Entgelts für<br />

tatsächlich geleistete Arbeit betrugen im Jahre 1998 die Pensionszahlungen aus<br />

direkten Versorgungszusagen 11,6 Prozent, die Aufwendungen für Pensionskassen<br />

2 Prozent, für Direktversicherungen 1,1 Prozent und für Unterstützungskassen<br />

0,1 Prozent (zusammen 14,8 Prozent).<br />

Die gesamten Aufwendungen für die Insolvenzsicherung betrugen nach einer Statistik<br />

des Arbeitgeberverbands der Versicherungsunternehmen in Deutschland<br />

(agv) in der Versicherungswirtschaft zusammengerechnet etwa 13 Mio. DM.<br />

- 60 - <strong>PSVaG</strong> 25 Jahre

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