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Betriebliche Altersversorgung - PSVaG

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Regelungen bestehende restriktive Anlage- und Bewertungsvorschriften im<br />

VAG liberalisiert und im Interesse einer Erweiterung der Kapitalanlagemöglichkeiten<br />

gelockert werden.<br />

Betriebsrente für alle!?<br />

Allerdings hat die politische Diskussion über die Zukunft der Alterssicherung<br />

immer deutlicher gezeigt, dass die sozialpolitische Kernfrage lautet, wie eine<br />

kapitalgedeckte Zusatzversorgung eingerichtet werden kann, die möglichst<br />

alle Bürger erreicht und so das 2. vollwertige Standbein der Alterssicherung darstellen<br />

kann. So kann eine <strong>Altersversorgung</strong> aufgrund von Tarifvertrag,<br />

Betriebsvereinbarung oder Individualrente entweder ausnahmslos freiwillig<br />

oder aufgrund rechtlicher Verpflichtungen erfolgen. Eine dem Obligatorischen<br />

nahekommende Verbreitung könnte sicher auch alternativ dadurch erreicht<br />

werden, dass jeder Arbeitnehmer einen rechtlichen Anspruch auf Umwandlung<br />

von Entgelt in <strong>Altersversorgung</strong> erhält. Nach nationalen und internationalen<br />

Erfahrungen erreicht man mit dem Freiwilligkeitsprinzip einen Verbreitungsgrad<br />

von ca. 50 Prozent bis max. 70 Prozent. Beim Anspruchsmodell auf Entgeltumwandlung<br />

könnte diese Prozentzahl auf ca. 90 Prozent steigen und darüber<br />

hinaus, wenn die Bundesregierung die Betriebsrente insbesondere für<br />

untere Einkommensgruppen analog der Vermögensbildung fördern würde.<br />

Anspruchsmodell auf Sollte die Politik im Interesse einer flächendeckenden Verbrei-<br />

Entgeltumwandlung<br />

tung einer kapitalgedeckten Zusatzversorgung sich für ein<br />

Obligatorium oder für ein Anspruchsmodell auf Entgeltumwandlung<br />

entscheiden, sollte man zunächst das vorhandene<br />

Instrumentarium auf Tauglichkeit prüfen. Dazu gehört insbesondere das in<br />

Jahrzehnten durch das Betriebsrentengesetz und die Rechtsprechung sorgfältig<br />

gestaltete System der betrieblichen <strong>Altersversorgung</strong>. Der notwendige Modernisierungsbedarf<br />

wurde bereits 1998 in den schon erwähnten Vorschlägen „aba-<br />

Modell 2. Säule“ deutlich gemacht: Vonnöten sind der Umbau der Unterstützungskasse<br />

in einen Pensionsfonds, flexiblere Finanzierungsmöglichkeiten<br />

für Direktzusagen und Unterstützungskasse, eine nachgelagerte Besteuerung und<br />

bessere Kapitalanlagemöglichkeiten auch für Direktversicherungen/Pensionskasse<br />

sowie arbeitsrechtlich für alle Durchführungswege die Einführung einer echten<br />

Beitragszusage, die insbesondere auch für den Fall eines Betriebsrentenobligatoriums<br />

sehr hilfreich sein könnte.<br />

- 28 - <strong>PSVaG</strong> 25 Jahre

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