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Betriebliche Altersversorgung - PSVaG

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die treuhänderische Verwaltung sowie die Erfordernisse an die Berichterstattung<br />

fest. Das Gesetz regelt alle Aspekte der privaten Pensionspläne (d. h. sowohl der<br />

Defined Contribution-Pläne als auch der Defined Benefit-Pläne), von der Einrichtung<br />

bis hin zur Beendigung.<br />

Das ERISA-Gesetz gliedert sich in 4 Abschnitte bzw. „Kapitel“. Die ersten 3<br />

Kapitel befassen sich mit der Sicherung der Pensionsleistungen für Arbeitnehmer,<br />

sehen entsprechende Änderungen und Anpassungen im amerikanischen<br />

Steuergesetz vor und befassen sich außerdem mit Gerichtbarkeits-, Verwaltungs-,<br />

Durchsetzungs-, Koordinations- und Richtlinienfragen. Die Ausführung und<br />

Durchsetzung der Kapitel I bis III obliegt dem Bundesfinanzministerium und<br />

der ihm unterstellten Bundessteuerbehörde sowie dem Ministerium für Arbeit<br />

und dem ihm unterstellten Amt für Pensions- und Sozialleistungen. Kapitel IV<br />

begründet die Pension Benefit Guaranty Corporation (PBGC) sowie eine Versicherung<br />

für den Fall der Planbeendigung, die von der PBGC verwaltet werden.<br />

Die PBGC<br />

Die PBGC ist eine staatliche Sicherungseinrichtung, welche bei den meisten<br />

steuerbegünstigten Defined Benefit-Plänen des privaten Sektors für den Fall der<br />

Planbeendigung Versorgungsleistungen garantiert. Nicht garantiert werden<br />

Leistungen aus Defined Contribution-Plänen, Pensionsplänen für Arbeitnehmer<br />

des öffentlichen Dienstes oder Pensionsplänen professioneller Dienstleistungsanbieter<br />

mit 25 oder weniger aktiven Teilnehmern.<br />

Die PBGC verwaltet 2 verschiedene Pensionssicherungsprogramme. Diese<br />

beiden Versicherungsprogramme funktionieren nach recht unterschiedlichen<br />

Mechanismen.<br />

Versicherungsprogramm für Pläne mehrerer Arbeitgeber (Multi-Employer-Program)<br />

Das kleinere der beiden Versicherungsprogramme der PBGC ist das „Multi-<br />

Employer-Program“. Es deckt Pensionspläne ab, die im Rahmen von Kollektivverhandlungen<br />

für 2 oder mehr finanziell nicht verwandte Unternehmen ausgehandelt<br />

wurden. Pläne dieser Art sind üblich in Branchen wie dem Bau<br />

- 178- <strong>PSVaG</strong> 25 Jahre

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