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Betriebliche Altersversorgung - PSVaG

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ergeben. Auch in den jüngsten steuerlichen Reformgesetzen wird die betriebliche<br />

<strong>Altersversorgung</strong> weiterhin belastet. Sowohl das Steuerentlastungsgesetz<br />

1999 / 2000 / 2002 als auch das Steuerbereinigungsgesetz 1999 führen zu<br />

einer erneuten Kostenbelastung der betrieblichen <strong>Altersversorgung</strong>.<br />

Damit die betriebliche <strong>Altersversorgung</strong> den ihr zukommen- Breitenwirkung der<br />

den Stellenwert im Alterssicherungssystem in Zukunft auch betrieblichen Altersver-<br />

ausfüllen kann, müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen sorgung verstärken<br />

konsequent verbessert und an die aktuellen Entwicklungen<br />

und Bedürfnisse des Arbeitsmarktes angepasst werden. Ziel<br />

muss es sein, der betrieblichen <strong>Altersversorgung</strong> durch gesetzliche Anreize<br />

und eine gesteigerte Attraktivität mehr Breitenwirkung zu verleihen, damit<br />

vor allem auch kleinere und mittlere Unternehmen für das Instrument der<br />

betrieblichen <strong>Altersversorgung</strong> gewonnen werden können. Gerade über eine<br />

betriebliche <strong>Altersversorgung</strong> können auch solche Arbeitnehmer erreicht werden,<br />

denen bisher der Zugang zu einer zusätzlichen Alterssicherung fehlt.<br />

Die Maßnahmen des Rentenreformgesetzes 1999 beinhalten zwar begrüßenswerte<br />

Ansätze und Klarstellungen, reichen jedoch bei weitem nicht aus, um der<br />

betrieblichen <strong>Altersversorgung</strong> den gewünschten Auftrieb zu verleihen. Für die<br />

Unternehmen stellen Versorgungszusagen die zeitlich weitgehendsten Verpflichtungen<br />

dar, die sogar weit über die strategischen Planungszeiträume hinausgehen.<br />

Deshalb besteht erheblicher Handlungsbedarf, um Versorgungszusagen<br />

in Zukunft kalkulierbarer, finanzierbarer und flexibler zu gestalten.<br />

Verbesserung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen<br />

Um die Versorgungszusage kalkulierbar zu machen und das finanzielle Risiko<br />

der Erteilung einer Versorgungszusage zu reduzieren, muss dem Arbeitgeber<br />

über die vorhandenen Gestaltungsformen hinaus die Möglichkeit eingeräumt<br />

werden, die Versorgungspläne aufwandsbestimmt auszugestalten,<br />

indem er nicht mehr eine bestimmte Rentenleistung versprechen muss, sondern<br />

seine Verpflichtung auf die Zahlung der Finanzierungsbeiträge<br />

beschränken kann. Der Arbeitgeber wäre so in der Lage, seinen Arbeitnehmern<br />

Rentenbausteine anzubieten. Solche Beitragszusagen machen das Versorgungsversprechen<br />

kalkulierbar und verschaffen dem Arbeitgeber Planungssicherheit.<br />

<strong>PSVaG</strong> 25 Jahre - 47 -

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