Betriebliche Altersversorgung - PSVaG
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ergeben. Auch in den jüngsten steuerlichen Reformgesetzen wird die betriebliche<br />
<strong>Altersversorgung</strong> weiterhin belastet. Sowohl das Steuerentlastungsgesetz<br />
1999 / 2000 / 2002 als auch das Steuerbereinigungsgesetz 1999 führen zu<br />
einer erneuten Kostenbelastung der betrieblichen <strong>Altersversorgung</strong>.<br />
Damit die betriebliche <strong>Altersversorgung</strong> den ihr zukommen- Breitenwirkung der<br />
den Stellenwert im Alterssicherungssystem in Zukunft auch betrieblichen Altersver-<br />
ausfüllen kann, müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen sorgung verstärken<br />
konsequent verbessert und an die aktuellen Entwicklungen<br />
und Bedürfnisse des Arbeitsmarktes angepasst werden. Ziel<br />
muss es sein, der betrieblichen <strong>Altersversorgung</strong> durch gesetzliche Anreize<br />
und eine gesteigerte Attraktivität mehr Breitenwirkung zu verleihen, damit<br />
vor allem auch kleinere und mittlere Unternehmen für das Instrument der<br />
betrieblichen <strong>Altersversorgung</strong> gewonnen werden können. Gerade über eine<br />
betriebliche <strong>Altersversorgung</strong> können auch solche Arbeitnehmer erreicht werden,<br />
denen bisher der Zugang zu einer zusätzlichen Alterssicherung fehlt.<br />
Die Maßnahmen des Rentenreformgesetzes 1999 beinhalten zwar begrüßenswerte<br />
Ansätze und Klarstellungen, reichen jedoch bei weitem nicht aus, um der<br />
betrieblichen <strong>Altersversorgung</strong> den gewünschten Auftrieb zu verleihen. Für die<br />
Unternehmen stellen Versorgungszusagen die zeitlich weitgehendsten Verpflichtungen<br />
dar, die sogar weit über die strategischen Planungszeiträume hinausgehen.<br />
Deshalb besteht erheblicher Handlungsbedarf, um Versorgungszusagen<br />
in Zukunft kalkulierbarer, finanzierbarer und flexibler zu gestalten.<br />
Verbesserung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen<br />
Um die Versorgungszusage kalkulierbar zu machen und das finanzielle Risiko<br />
der Erteilung einer Versorgungszusage zu reduzieren, muss dem Arbeitgeber<br />
über die vorhandenen Gestaltungsformen hinaus die Möglichkeit eingeräumt<br />
werden, die Versorgungspläne aufwandsbestimmt auszugestalten,<br />
indem er nicht mehr eine bestimmte Rentenleistung versprechen muss, sondern<br />
seine Verpflichtung auf die Zahlung der Finanzierungsbeiträge<br />
beschränken kann. Der Arbeitgeber wäre so in der Lage, seinen Arbeitnehmern<br />
Rentenbausteine anzubieten. Solche Beitragszusagen machen das Versorgungsversprechen<br />
kalkulierbar und verschaffen dem Arbeitgeber Planungssicherheit.<br />
<strong>PSVaG</strong> 25 Jahre - 47 -