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Betriebliche Altersversorgung - PSVaG

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so z. B. vermutlich die Zahl der Insolvenzen, ihre Verteilung im Rahmen<br />

unserer Wirtschaft, ihre Abhängigkeit von der Konjunktur usw. Weiterhin ist<br />

festzustellen, dass auch bei den Unternehmen mit sicherungspflichtiger<br />

betrieblicher <strong>Altersversorgung</strong> ein deutlicher struktureller Wandel sowohl auf<br />

der Verpflichtungsseite stattgefunden hat – also bei den gesicherten Personen<br />

und Ansprüchen – als auch auf der Finanzierungsseite, die vornehmlich für die<br />

Beitragsbemessung relevant ist.<br />

Aktualisierung der Es ist ohne weitere Untersuchungen schwer abzuschätzen,<br />

Prognoserechnungen ob diese Veränderungen und ihre denkbare Fortsetzung einen<br />

empfehlenswert nachhaltigen Einfluss auf die Finanzierung der Insolvenzsicherung<br />

haben werden. Zwar sprechen einige Argumente für die<br />

Stabilität und interne Ausgleichsfähigkeit des Systems schon<br />

auf Grund des gewählten Finanzierungsverfahrens, insbesondere auch dafür, dass<br />

der vor Einführung prognostizierte und 1983 nochmals bestätigte Beitragssatz<br />

von langfristig etwa 3 Promille auch künftig im Mittel nicht überschritten werden<br />

wird. Doch ist eine Aktualisierung der damaligen Prognoserechnungen,<br />

abgesehen von der heute veränderten und verbesserten Datenlage, schon deshalb<br />

angebracht, weil sich inzwischen nicht nur viele Sachverhalte, sondern insbesondere<br />

auch die Perspektiven für die betriebliche <strong>Altersversorgung</strong> verändert<br />

haben.<br />

In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass selbst tiefergehende exogene Veränderungen<br />

die Stabilität der Insolvenzsicherung nicht nachhaltig gefährden konnten.<br />

Das lag natürlich nicht nur am praktizierten Finanzierungsverfahren, sondern<br />

auch an der erfolgreichen Verteidigung ihrer prinzipiellen versicherungs- und<br />

arbeitsrechtlichen Grundlagen. So konnten sowohl die Verlängerung der Lebenserwartung,<br />

die in diesem Ausmaß 1974 noch nicht vorhersehbar gewesen ist, als<br />

auch zusätzliche arbeitsrechtliche und sozialpolitische Anforderungen aus der<br />

Rechtsprechung innerhalb des Systems gelöst oder durch ergänzende Vorschriften<br />

aufgefangen werden. Dies muss jedoch nicht automatisch für alle Veränderungen<br />

gelten, die auf die Insolvenzsicherung zukommen können.<br />

Absenkung der Vielfach diskutiert wird beispielsweise eine Verkürzung der<br />

Unverfallbarkeitsfristen<br />

gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen. Der Gesetzgeber hätte<br />

eine solche Maßnahme unter sozialpolitischen Aspekten 1998<br />

zwar gerne beschlossen, scheute aus fiskalischen Gründen aber<br />

deren Realisierung. Doch nur unter der Voraussetzung, dass mit den zusätzlichen<br />

arbeitsrechtlichen Verpflichtungen auch eine entsprechend weitergehende<br />

- 204 - <strong>PSVaG</strong> 25 Jahre

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