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Manuskript "Das neue Prostitutionsgesetz 2017 - Todesstoß für das Rotlicht-Gewerbe?"

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Ordnung antreten, lässt sich das auch im ständigen Kampf um konservative Wählerstimmen<br />

trefflich nutzen, um das manchmal ramponierte Image ein wenig aufzupolieren. Doch, wie mir<br />

vertraute Stimmen aus dem Berliner „Hohen Haus“ kürzlich berichteten, wollen die meisten der<br />

Bundestagsabgeordneten mit dem Thema Prostitution prinzipiell gar nichts zu tun haben. So<br />

entstand das Gesetz auch maßgeblich im zuständigen Ausschuss auf „Berichterstatter-Ebene“.<br />

Mit Ausnahme der zuständigen Familienministerin Schwesig, nahmen Spitzenpolitiker aus der<br />

Regierungskoalition das Vorhaben öffentlich so gut wie nie in Blick und Mund; auch die Medien<br />

waren nur „verhalten aktiv“. Gerade nach der Verabschiedung, also dem Beschluss des Gesetzes,<br />

wurde es sehr ruhig im Blätterwald. Klar, die Themen der Zeit sind nun mal ganz andere und der<br />

„Bürger“ hat angeblich mit dem Bereich der Prostitution und deren Regulierung wenig bis keine<br />

Berührungspunkte. Und wenn, will man womöglich gar nicht daran erinnert werden. Dass die<br />

Branche weiter unterschwellig zum Protest bläst, ist angesichts der Brisanz des vorliegenden<br />

Beschlusses nicht verwunderlich. Durchaus existierende „Prostitutions-Rechtlerinnen“, die sich<br />

nicht so einfach entmutigen lassen, finden nur wenig Gehör, weil sie aus „dem unangenehmen<br />

Milieu“ kommen und man ihnen durch das „rote Stigma“ jegliche Ernsthaftigkeit abspricht. Ein<br />

wenig gelebter Chauvinismus kann ja durchaus nicht schaden! – So begegnet man sich zum<br />

Glück nie auf Augenhöhe, was die Politik wohl als „sehr angenehm“ empfindet!<br />

Kann man das neue Gesetz objektiv bewerten? - Überwiegen die positiven oder eher die<br />

negativen Aspekte? - Zeit für eine Bestandsaufnahme?<br />

Hier gehen die Meinungen nun einmal total auseinander, zumal es „Objektivität“ nicht geben<br />

kann, da Interessen, Werte und Vorstellung stets subjektiv zu betrachten sind. Alle Fraktionen<br />

im Parlament waren sich einig, dass der Schutz von Zwangsprostituierten und die Bekämpfung<br />

von Menschenhandel, Zuhälterei und weiteren damit verbundenen kriminellen Machenschaften<br />

unbedingt geboten ist. Denn: wenn Menschen Gewalt angetan wird, ist immer Handlungsbedarf<br />

geboten! – Ohne jedes wenn und aber! – Dass nun aber die persönlichsten Daten der<br />

Sexworker erhoben, gespeichert und vielfältig verwendet werden, geht vielen zu weit und klingt<br />

auch nicht unbedingt nach Schutz von Prostituierten. Hier sieht es eher nach massiven<br />

Eingriffen in die Bürgerrechte aus, bei denen ein Überwachungsstaat zukünftig genau weiß,<br />

welche Prostituierte wann und an welchem Ort gearbeitet hat. Das ermöglicht beim<br />

Datenabgleich die Erstellung von Bewegungsprofilen, die bei Auswertung auch für die<br />

Finanzbehörden sehr interessant sind. Nebenbei anschaffen gehen, Hartz-4 mit privater<br />

Prostitution verbinden oder als Prostitutions-Manager ein wenig schwarz verdienen, wird in<br />

Zukunft sehr schwer werden und führt bei Aufdeckung zu empfindlichen „Bußen“. Personen,<br />

die ohne Arbeitsgenehmigung, wie z.B. im Rahmen eines Touristenvisums, einfach die rote<br />

Laterne aufhängen, haben beim neuen Gesetz überhaupt keine Chance mehr, da ihnen ja<br />

niemand mehr eine Wohnung für gewerbliche Zwecke vermieten oder zur Verfügung stellen<br />

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