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Manuskript "Das neue Prostitutionsgesetz 2017 - Todesstoß für das Rotlicht-Gewerbe?"

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1. Was ist der eigentliche Sinn und Zweck des neuen „Prostitutionsgesetzes“?<br />

2. Welche neuen gesetzlichen Regeln gelten für welchen Personenkreis?<br />

3. Welche besondere Gefahren drohen dem erotischen Gewerbe?<br />

4. Wie kann man sich auf die Neuregelungen sinnvoll vorbereiten?<br />

Spätestens Ende 2017 wird das „Rotlicht“ in Deutschland wohl ein anderes sein, als wir es heute<br />

kennen. Die Politik hat sich viel Mühe gemacht, um nahezu alles, was man in der Branche finden<br />

kann, wirksam einschränken und regulieren zu können. Huren-Ausweise und der Gesundheits-<br />

Beratungs-Pass werden ebenso Realität, wie der TÜV für „Love-Mobile“ und die umfangreiche<br />

Konzessionspflicht für „Prostitutionsgewerbe und Prostitutionsstätten“ mit vorzulegenden<br />

Betriebskonzepten nebst intensiver Zuverlässigkeits-Prüfung für Betreiber und Angestellte.<br />

Selbst „Prostitution auf Binnenschiffen“ (wer hat denn davon jemals gehört?) wurde nicht<br />

vergessen und mit spannenden amtlichen Vorschriften belegt. Wenn deutsche Gründlichkeit mit<br />

dem stets im Hintergrund lauernden Amtsschimmel auf ein bislang kaum reguliertes „Gewerbe“<br />

trifft, sind enorme Spannungen vorprogrammiert und bisherige Erfolgs-Modelle stark gefährdet!<br />

Alle, die, in welcher Form auch immer, im Rotlicht tätig sind, sollten sich unbedingt frühzeitig<br />

mit der Materie befassen, da es mit den einfachen improvisierten Geschäftsmodellen und der<br />

bislang liberalen Handhabung im „roten Paradies“ Ende nächsten Jahres vorbei sein wird. Wer<br />

da nicht wirklich ganz fest im Sattel sitzt, fällt zwangsläufig und mit viel Schwung vom<br />

galoppierenden Pferd! – Dabei sind nicht nur die Prostituierten und die Clubbetreiber betroffen:<br />

auch die erotische Werbebranche mit den „Schöne-Stunden-Inseraten“ und die freizügigen Web-<br />

Communities mit „käuflichem Schweinkram“, dürfen Prostitutions-Werbung nur noch in einem<br />

sehr eingeschränktem Rahmen betreiben, da der Gesetzgeber ein grundsätzliches Werbeverbot<br />

für bestimmte erotische Dienstleistungen einführt und Werbung mit den einschlägig üblichen<br />

Begriffen (z. B. AO, FO, tabulos, schwanger) für die Zukunft komplett verbietet. Um dabei<br />

nicht „Erfüllungsgehilfe“ bei Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten zu werden, muss sich diese<br />

noch florierende „Industrie“ auf ganz erhebliche Einschränkungen einstellen, denn sonst droht<br />

„Ungemach“! – Wie sagte einst schon Pontius Pilatus: „Was ich geschrieben habe, dass habe ich<br />

geschrieben!“ In unserer digitalen Zeit und mit der Hilfe von BKA, NSA und Suchmaschinen,<br />

kann man heute und zukünftig sehr leicht herausfinden, wer etwas wo oder wann veröffentlicht<br />

hat und leugnen ist dann völlig zwecklos! – Wer falsch wirbt … der … stirbt!<br />

Bestellen Sie Ihr Haus, fegen Sie den Garten! – Kümmern Sie sich, bevor es dafür zu spät ist<br />

und Ihnen womöglich das emsige Amt auf die Bude rückt und Ihnen die rote Birne mit<br />

Schwung aus der vielleicht wackligen Fassung dreht!<br />

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