15042018howardchance
Manuskript "Das neue Prostitutionsgesetz 2017 - Todesstoß für das Rotlicht-Gewerbe?"
Manuskript "Das neue Prostitutionsgesetz 2017 - Todesstoß für das Rotlicht-Gewerbe?"
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1. Was ist der eigentliche Sinn und Zweck des neuen „Prostitutionsgesetzes“?<br />
2. Welche neuen gesetzlichen Regeln gelten für welchen Personenkreis?<br />
3. Welche besondere Gefahren drohen dem erotischen Gewerbe?<br />
4. Wie kann man sich auf die Neuregelungen sinnvoll vorbereiten?<br />
Spätestens Ende 2017 wird das „Rotlicht“ in Deutschland wohl ein anderes sein, als wir es heute<br />
kennen. Die Politik hat sich viel Mühe gemacht, um nahezu alles, was man in der Branche finden<br />
kann, wirksam einschränken und regulieren zu können. Huren-Ausweise und der Gesundheits-<br />
Beratungs-Pass werden ebenso Realität, wie der TÜV für „Love-Mobile“ und die umfangreiche<br />
Konzessionspflicht für „Prostitutionsgewerbe und Prostitutionsstätten“ mit vorzulegenden<br />
Betriebskonzepten nebst intensiver Zuverlässigkeits-Prüfung für Betreiber und Angestellte.<br />
Selbst „Prostitution auf Binnenschiffen“ (wer hat denn davon jemals gehört?) wurde nicht<br />
vergessen und mit spannenden amtlichen Vorschriften belegt. Wenn deutsche Gründlichkeit mit<br />
dem stets im Hintergrund lauernden Amtsschimmel auf ein bislang kaum reguliertes „Gewerbe“<br />
trifft, sind enorme Spannungen vorprogrammiert und bisherige Erfolgs-Modelle stark gefährdet!<br />
Alle, die, in welcher Form auch immer, im Rotlicht tätig sind, sollten sich unbedingt frühzeitig<br />
mit der Materie befassen, da es mit den einfachen improvisierten Geschäftsmodellen und der<br />
bislang liberalen Handhabung im „roten Paradies“ Ende nächsten Jahres vorbei sein wird. Wer<br />
da nicht wirklich ganz fest im Sattel sitzt, fällt zwangsläufig und mit viel Schwung vom<br />
galoppierenden Pferd! – Dabei sind nicht nur die Prostituierten und die Clubbetreiber betroffen:<br />
auch die erotische Werbebranche mit den „Schöne-Stunden-Inseraten“ und die freizügigen Web-<br />
Communities mit „käuflichem Schweinkram“, dürfen Prostitutions-Werbung nur noch in einem<br />
sehr eingeschränktem Rahmen betreiben, da der Gesetzgeber ein grundsätzliches Werbeverbot<br />
für bestimmte erotische Dienstleistungen einführt und Werbung mit den einschlägig üblichen<br />
Begriffen (z. B. AO, FO, tabulos, schwanger) für die Zukunft komplett verbietet. Um dabei<br />
nicht „Erfüllungsgehilfe“ bei Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten zu werden, muss sich diese<br />
noch florierende „Industrie“ auf ganz erhebliche Einschränkungen einstellen, denn sonst droht<br />
„Ungemach“! – Wie sagte einst schon Pontius Pilatus: „Was ich geschrieben habe, dass habe ich<br />
geschrieben!“ In unserer digitalen Zeit und mit der Hilfe von BKA, NSA und Suchmaschinen,<br />
kann man heute und zukünftig sehr leicht herausfinden, wer etwas wo oder wann veröffentlicht<br />
hat und leugnen ist dann völlig zwecklos! – Wer falsch wirbt … der … stirbt!<br />
Bestellen Sie Ihr Haus, fegen Sie den Garten! – Kümmern Sie sich, bevor es dafür zu spät ist<br />
und Ihnen womöglich das emsige Amt auf die Bude rückt und Ihnen die rote Birne mit<br />
Schwung aus der vielleicht wackligen Fassung dreht!<br />
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