15042018howardchance
Manuskript "Das neue Prostitutionsgesetz 2017 - Todesstoß für das Rotlicht-Gewerbe?"
Manuskript "Das neue Prostitutionsgesetz 2017 - Todesstoß für das Rotlicht-Gewerbe?"
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Die Bewertung und Einschätzung (Evaluation) des „gut gemeinten“ 2002er-Gesetzes durch die<br />
Bundesregierung und diesbezügliche Studien der zuständigen Fachministerien, ergaben in 2007,<br />
dass dringender Handlungsbedarf zur „Regulierung“ des unanständigen Gewerbes bestand,<br />
zumal man festgestellt hatte, dass Prostitution keine verschwindende Nische, sondern ein<br />
umfangreicher Wirtschaftszweig ist, in dem man über 400.000 Prostituierte vermutet. Eine<br />
Branche, die im Gegensatz zu fast allen anderen gewerblichen Dienstleistungen, „keiner auf ihre<br />
spezifischen Risiken zugeschnittenen fachgesetzlichen Regulierung unterworfen ist.“<br />
Eine Überraschung? – Nicht wirklich! – Die Auswüchse, die die Politik feststellte, sind und<br />
waren doch für jeden erkennbar, der einmal „einschlägig“ durchs Internet „gesurft“ war oder es<br />
heute noch prüfend tut: Es gab und gibt fast nichts, was es nicht gibt und es haben sich in<br />
zunehmendem Maß kriminelle Strukturen etabliert, gegen die womöglich kein „beißendes“<br />
Kraut gewachsen ist. Die Boulevard-Zeitungen sind jedenfalls voll mit Berichten über Milieu-<br />
Kriminalität, Razzien und erzählen viele traurige Geschichten, die mitunter aus der „liberalen<br />
Lage“ in Deutschland resultieren. Kaum ein Tag vergeht, an dem nicht irgendwelche „Rotlicht-<br />
Schicksale“ tragisch durchs TV flimmern. Die Bundesregierung hat die Lage längst erkannt und<br />
beschreibt die aktuelle Situation in dem Beschluss-Antrag des neuen Gesetzes für 2017<br />
folgendermaßen:<br />
„Es fehlt an verbindlichen Mindestvorgaben zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit<br />
der dort Tätigen und an Rechtsgrundlagen, mit denen die Zuverlässigkeit der Betreiber<br />
vorab geprüft und unzuträgliche Auswüchse des Gewerbes unterbunden werden könnten.<br />
Das Fehlen behördlicher Aufsichtsinstrumente führt zu Intransparenz und begünstigt<br />
kriminelle Strukturen, die sich dieses Defizit zunutze machen.“<br />
Intransparenz bedeutet einfach „fehlender Durchblick“, da man ja nicht genau weiß, wer<br />
überhaupt „wie“ zum Milieu gehört. Ein Einblick in die verschwiegenen Strukturen erfordert<br />
unglaublichen Aufwand und die Kontrollmöglichkeiten sind einfach kaum gegeben. Man<br />
arbeitet im Milieu sehr gerne „diskret“ hinter verschlossenen geschützten Türen und die<br />
Ermittlungsbehörden haben bei den meisten Betriebsformen nicht einmal die Möglichkeit,<br />
effektive Kontrollen durchzuführen, da die „Wohnung“ nun mal grundgesetzlich geschützt ist<br />
und der Wohnungsinhaber den Zutritt wirksam verweigern kann. Ohne nachweisliche „Gefahr<br />
im Verzug“ oder den korrekten „richterlichen Durchsuchungsbeschluss“ endet die polizeiliche<br />
Neugier an der Türschwelle. Und Auskunftsfreudigkeit findet man im Milieu ohnehin selten,<br />
weil das „Ausplaudern“ durchaus Gefahren birgt, da man nie weiß, ob man gerade mit dem<br />
„guten“ oder dem „bösen“ Polizisten spricht oder ob man sich durch „Redefreude“ sonstige<br />
„kollegiale Probleme“ einhandelt. Reden ist noch nicht mal Silber, Schweigen hingegen pures<br />
Gold. – So kann eine Behörde natürlich keinen Sumpf trockenlegen! – Einfach unmöglich!<br />
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