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Manuskript "Das neue Prostitutionsgesetz 2017 - Todesstoß für das Rotlicht-Gewerbe?"

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Die Bewertung und Einschätzung (Evaluation) des „gut gemeinten“ 2002er-Gesetzes durch die<br />

Bundesregierung und diesbezügliche Studien der zuständigen Fachministerien, ergaben in 2007,<br />

dass dringender Handlungsbedarf zur „Regulierung“ des unanständigen Gewerbes bestand,<br />

zumal man festgestellt hatte, dass Prostitution keine verschwindende Nische, sondern ein<br />

umfangreicher Wirtschaftszweig ist, in dem man über 400.000 Prostituierte vermutet. Eine<br />

Branche, die im Gegensatz zu fast allen anderen gewerblichen Dienstleistungen, „keiner auf ihre<br />

spezifischen Risiken zugeschnittenen fachgesetzlichen Regulierung unterworfen ist.“<br />

Eine Überraschung? – Nicht wirklich! – Die Auswüchse, die die Politik feststellte, sind und<br />

waren doch für jeden erkennbar, der einmal „einschlägig“ durchs Internet „gesurft“ war oder es<br />

heute noch prüfend tut: Es gab und gibt fast nichts, was es nicht gibt und es haben sich in<br />

zunehmendem Maß kriminelle Strukturen etabliert, gegen die womöglich kein „beißendes“<br />

Kraut gewachsen ist. Die Boulevard-Zeitungen sind jedenfalls voll mit Berichten über Milieu-<br />

Kriminalität, Razzien und erzählen viele traurige Geschichten, die mitunter aus der „liberalen<br />

Lage“ in Deutschland resultieren. Kaum ein Tag vergeht, an dem nicht irgendwelche „Rotlicht-<br />

Schicksale“ tragisch durchs TV flimmern. Die Bundesregierung hat die Lage längst erkannt und<br />

beschreibt die aktuelle Situation in dem Beschluss-Antrag des neuen Gesetzes für 2017<br />

folgendermaßen:<br />

„Es fehlt an verbindlichen Mindestvorgaben zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit<br />

der dort Tätigen und an Rechtsgrundlagen, mit denen die Zuverlässigkeit der Betreiber<br />

vorab geprüft und unzuträgliche Auswüchse des Gewerbes unterbunden werden könnten.<br />

Das Fehlen behördlicher Aufsichtsinstrumente führt zu Intransparenz und begünstigt<br />

kriminelle Strukturen, die sich dieses Defizit zunutze machen.“<br />

Intransparenz bedeutet einfach „fehlender Durchblick“, da man ja nicht genau weiß, wer<br />

überhaupt „wie“ zum Milieu gehört. Ein Einblick in die verschwiegenen Strukturen erfordert<br />

unglaublichen Aufwand und die Kontrollmöglichkeiten sind einfach kaum gegeben. Man<br />

arbeitet im Milieu sehr gerne „diskret“ hinter verschlossenen geschützten Türen und die<br />

Ermittlungsbehörden haben bei den meisten Betriebsformen nicht einmal die Möglichkeit,<br />

effektive Kontrollen durchzuführen, da die „Wohnung“ nun mal grundgesetzlich geschützt ist<br />

und der Wohnungsinhaber den Zutritt wirksam verweigern kann. Ohne nachweisliche „Gefahr<br />

im Verzug“ oder den korrekten „richterlichen Durchsuchungsbeschluss“ endet die polizeiliche<br />

Neugier an der Türschwelle. Und Auskunftsfreudigkeit findet man im Milieu ohnehin selten,<br />

weil das „Ausplaudern“ durchaus Gefahren birgt, da man nie weiß, ob man gerade mit dem<br />

„guten“ oder dem „bösen“ Polizisten spricht oder ob man sich durch „Redefreude“ sonstige<br />

„kollegiale Probleme“ einhandelt. Reden ist noch nicht mal Silber, Schweigen hingegen pures<br />

Gold. – So kann eine Behörde natürlich keinen Sumpf trockenlegen! – Einfach unmöglich!<br />

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