15042018howardchance
Manuskript "Das neue Prostitutionsgesetz 2017 - Todesstoß für das Rotlicht-Gewerbe?"
Manuskript "Das neue Prostitutionsgesetz 2017 - Todesstoß für das Rotlicht-Gewerbe?"
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Keine wirklich große Überraschung, da man unter 18 Jahren auch nicht voll geschäftsfähig ist.<br />
Aber die Zahl der Bordellbetreiber in jugendlichem Alter dürfte auch äußerst gering sein. Oder<br />
haben Sie andere Erfahrungen? – Diese Festschreibung im Gesetz ist womöglich dem Umstand<br />
geschuldet, dass man als Minderjähriger in Deutschland auch unter 18 Jahren ein Gewerbe<br />
anmelden und ausüben kann, wenn der gesetzliche Vertreter (in der Regel die Eltern) und das<br />
Vormundschaftsgericht dem zustimmen. Um jegliches wirres Handeln der Eltern oder einen<br />
schlechten Tag des Vormundschaftrichters mit seiner Zustimmung zum Betreiben eines Bordells<br />
durch einen Minderjährigen nicht als „Lücke“ durchgehen zu lassen, hat der Gesetzgeber eben<br />
vorbeugend die Einschränkung ins Gesetz geschrieben!<br />
Zuverlässigkeit der Person … auch ein sehr leidiges Thema<br />
Da die Erlaubnis stets „personenbezogen“ erteilt oder eben versagt wird, erfolgt die amtlichen<br />
Prüfung hier sehr intensiv. Nicht, das da ein „Übeltäter“ durchs Raster schlüpft!<br />
Um zuverlässig zu erscheinen, darf man – in der Regel - innerhalb der letzten 5 Jahre vor<br />
Antragsstellung n i c h t<br />
a) wegen eines Verbrechens,<br />
b) wegen eines Vergehens gegen die sexuelle Selbstbestimmung, gegen die körperliche<br />
Unversehrtheit oder gegen die persönliche Freiheit,<br />
c) wegen Erpressung, Betrugs, Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter<br />
Vermögenswerte, Bestechung, Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt oder<br />
Urkundenfälschung,<br />
d) wegen eines Vergehens gegen das Aufenthaltsgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz<br />
oder das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder<br />
e) wegen eines Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe von<br />
mindestens zwei Jahren,<br />
rechtskräftig verurteilt worden sein.<br />
So weit, so gut. Da hat sicher kaum jemand wirklich Einwände! – Verbrecher sind nun einmal<br />
prinzipiell als nicht zuverlässig einzustufen. Aber es geht ja noch weiter, denn man will sich ja<br />
nicht nur die „richtigen“, sondern auch gleich die „möglichen“ Verbrecher vom Leib halten:<br />
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