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Manuskript "Das neue Prostitutionsgesetz 2017 - Todesstoß für das Rotlicht-Gewerbe?"

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man die circa 5 kg Papier mühsam zusammenstellt und einreicht: die örtlich zuständige Behörde<br />

muss ja dann erst einmal prüfen, ob die Unterlagen vollständig sind und ob alle Vorschriften<br />

eingehalten werden. Das nennt sich „Vorabkontrolle“ und bezieht sich natürlich auch ganz<br />

wesentlich auf den Veranstaltungsort und die dort befindlichen Räume. – Werden dort die<br />

Mindestanforderungen an eine Prostitutionsstätte eingehalten, gibt es Notrufsysteme, was ist<br />

denn mit dem Jugend- und Anwohnerschutz? – Wenn diese Punkte abgearbeitet sind, hat das<br />

Amt auch zu überprüfen, ob die durch Vertrag beauftragten Prostituierten ein angemessenes<br />

Honorar erhalten und keine Ausbeutung beabsichtigt ist. Bevor auf der Party der erste Sekt<br />

getrunken wird, sind dem Veranstalter womöglich schon alle Haare ausgefallen. Ohne amtliche<br />

Genehmigung darf die Veranstaltung gar nicht stattfinden; findet sie trotzdem ungenehmigt<br />

statt, kann auch die generelle Erlaubnis als Prostitutionsveranstalter tätig zu werden, widerrufen<br />

und dann für die Zukunft „versagt“ werden!<br />

Hervorragende Aussichten also für unsere reisenden „Gangbang-Varietés“ die nicht nur mit<br />

dem dann verbotenen Gangbang-Konzept als solches, sondern auch mit der abgeänderten<br />

Veranstaltung „ähnlicher Events“ wie der Ochse vorm Berg stehen dürften. Da hat man in der<br />

Gesetzesstube wirklich gründlich gearbeitet! – Kampf der schlimmen Ferkelei! – Schluss mit<br />

lustig! – Cui honorem, honorem … Ehre, wem Ehre gebührt!<br />

§ 21 - Anzeige der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeugs<br />

(1) Wer ein Prostitutionsfahrzeug an mehr als zwei aufeinander folgenden Tagen oder<br />

mehrmals in einem Monat im örtlichen Zuständigkeitsbereich einer Behörde zum Betrieb<br />

aufstellen will, hat dies der zuständigen Behörde zwei Wochen vor der Aufstellung<br />

anzuzeigen. Der Anzeige sind die folgenden Angaben und Nachweise beizufügen:<br />

1. der Vor- und Nachname des Fahrzeughalters und der vollständige Name des Betreibers<br />

des Prostitutionsfahrzeugs,<br />

2. eine Kopie der Erlaubnis zur Bereitstellung des Prostitutionsfahrzeugs,<br />

3. das Kraftfahrzeug- oder Schiffskennzeichen des Prostitutionsfahrzeugs,<br />

4. die genaue Angabe des Aufstellungsortes,<br />

5. die Dauer der Aufstellung,<br />

6. die Betriebszeiten,<br />

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