15042018howardchance
Manuskript "Das neue Prostitutionsgesetz 2017 - Todesstoß für das Rotlicht-Gewerbe?"
Manuskript "Das neue Prostitutionsgesetz 2017 - Todesstoß für das Rotlicht-Gewerbe?"
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man die circa 5 kg Papier mühsam zusammenstellt und einreicht: die örtlich zuständige Behörde<br />
muss ja dann erst einmal prüfen, ob die Unterlagen vollständig sind und ob alle Vorschriften<br />
eingehalten werden. Das nennt sich „Vorabkontrolle“ und bezieht sich natürlich auch ganz<br />
wesentlich auf den Veranstaltungsort und die dort befindlichen Räume. – Werden dort die<br />
Mindestanforderungen an eine Prostitutionsstätte eingehalten, gibt es Notrufsysteme, was ist<br />
denn mit dem Jugend- und Anwohnerschutz? – Wenn diese Punkte abgearbeitet sind, hat das<br />
Amt auch zu überprüfen, ob die durch Vertrag beauftragten Prostituierten ein angemessenes<br />
Honorar erhalten und keine Ausbeutung beabsichtigt ist. Bevor auf der Party der erste Sekt<br />
getrunken wird, sind dem Veranstalter womöglich schon alle Haare ausgefallen. Ohne amtliche<br />
Genehmigung darf die Veranstaltung gar nicht stattfinden; findet sie trotzdem ungenehmigt<br />
statt, kann auch die generelle Erlaubnis als Prostitutionsveranstalter tätig zu werden, widerrufen<br />
und dann für die Zukunft „versagt“ werden!<br />
Hervorragende Aussichten also für unsere reisenden „Gangbang-Varietés“ die nicht nur mit<br />
dem dann verbotenen Gangbang-Konzept als solches, sondern auch mit der abgeänderten<br />
Veranstaltung „ähnlicher Events“ wie der Ochse vorm Berg stehen dürften. Da hat man in der<br />
Gesetzesstube wirklich gründlich gearbeitet! – Kampf der schlimmen Ferkelei! – Schluss mit<br />
lustig! – Cui honorem, honorem … Ehre, wem Ehre gebührt!<br />
§ 21 - Anzeige der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeugs<br />
(1) Wer ein Prostitutionsfahrzeug an mehr als zwei aufeinander folgenden Tagen oder<br />
mehrmals in einem Monat im örtlichen Zuständigkeitsbereich einer Behörde zum Betrieb<br />
aufstellen will, hat dies der zuständigen Behörde zwei Wochen vor der Aufstellung<br />
anzuzeigen. Der Anzeige sind die folgenden Angaben und Nachweise beizufügen:<br />
1. der Vor- und Nachname des Fahrzeughalters und der vollständige Name des Betreibers<br />
des Prostitutionsfahrzeugs,<br />
2. eine Kopie der Erlaubnis zur Bereitstellung des Prostitutionsfahrzeugs,<br />
3. das Kraftfahrzeug- oder Schiffskennzeichen des Prostitutionsfahrzeugs,<br />
4. die genaue Angabe des Aufstellungsortes,<br />
5. die Dauer der Aufstellung,<br />
6. die Betriebszeiten,<br />
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