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Geldwäscherei mit Derivaten von Wolfgang Hafner und Gian Trepp

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eitere Forschungen unternommen werden, um die Auswirkungen der <strong>Geldwäscherei</strong> klar<br />

erkennen zu können. Die bisherige ökonomische Forschung beurteilt den Nettoeffekt der<br />

<strong>Geldwäscherei</strong> auf die Volkswirtschaft nicht einheitlich. Der IMF-Ökonome Peter Quirk<br />

beispielsweise vermutet, <strong>Geldwäscherei</strong> verfälsche die makroökonomischen Eckdaten einer<br />

Volkswirtschaft, was eine Globalsteuerung beträchtlich erschwere. 17<br />

1.5 Die kleingewerbliche Sicht der <strong>Geldwäscherei</strong><br />

Generaldirektor Michel Camdessus vom Internationalen Währungsfonds IWF bezifferte das<br />

Volumen des schmutzigen Geldes kürzlich auf zwei bis fünf Prozent des jährlichen Welt-<br />

Bruttosozialproduktes. 18 Gleichzeitig dürften die illegalen Märkte aufgr<strong>und</strong> der höheren<br />

Flexibilität der Kapitalien, Güter <strong>und</strong> Dienstleistungen <strong>und</strong> des da<strong>mit</strong> verb<strong>und</strong>enen<br />

Bedeutungsverlustes des Staates wachsen. Da<strong>mit</strong> nimmt auch der Bedarf nach<br />

Dienstleistungen im Bereich der <strong>Geldwäscherei</strong> zu. Bis jetzt beschäftigten sich <strong>mit</strong> dem<br />

Thema <strong>mit</strong> Ausnahme einer Hand voll Spezialisten praktisch ausschliesslich die Justiz <strong>und</strong> die<br />

ihr nachgelagerten Organe.<br />

Die Justiz kann den Themenkomplex „<strong>Geldwäscherei</strong>“ aber nur aus der ihr eigenen Optik<br />

darstellen <strong>und</strong> abhandeln. Dies bringt gewisse Einschränkungen <strong>mit</strong> sich. So müssen Gesetze<br />

griffig <strong>und</strong> klar sein, da<strong>mit</strong> sie vollzogen werden können. Ein Straftatbestand kann die<br />

Funktion, eine bestimmte Verhaltensweise als kriminell zu brandmarken, nur erfüllen, wenn<br />

es gelingt, deren Unrechtsgehalt möglichst präzis <strong>und</strong> bildhaft zu umschreiben.“ 19 Implizit<br />

besteht daher die Tendenz, eher kleingewerblich ausgerichtete, wenig komplizierte Fälle vor<br />

den Richter zu bringen. Dies wird aber der hochkomplexen, arbeitsteiligen Form der heutigen<br />

Gesellschaft nur schwer gerecht.<br />

Dieses Dilemma der Justiz widerspiegelt sich beim Delikt „<strong>Geldwäscherei</strong>“ beispielsweise an<br />

der Frage, ob <strong>Geldwäscherei</strong> als eigenständiger Tatbestand losgelöst <strong>von</strong> der Vortat betrachtet<br />

werden kann. In der Praxis bestehen offensichtlich gewisse Schwierigkeiten eine Verurteilung<br />

zu erreichen, wenn die Vortat nicht sauber eruierbar ist. Strafrechtspraktiker fordern nun<br />

entweder eine stärkere Verknüpfung zwischen Vortat <strong>und</strong> <strong>Geldwäscherei</strong> 20 oder etwa auch die<br />

gänzliche Aufhebung des Tatbestandes „<strong>Geldwäscherei</strong>“. 21<br />

Untersuchungen über den Vollzug der <strong>Geldwäscherei</strong>gesetzgebung in England wiederum<br />

haben eine starke Konzentration bei „ verdächtigen Transaktionen“ auf simple, banktechnisch<br />

leicht durchschaubare Fälle gezeigt. Komplexere Transaktionen wurden sehr selten gemeldet.<br />

Gleichzeitig erfolgten Verdachtsmeldungen tendenziell eher nach den Vorurteilen der<br />

jeweiligen Organe <strong>und</strong> nicht nach strukturellen Gesichtspunkten. Die englischen<br />

Kriminologen Michael Gold <strong>und</strong> Michael Levi untersuchten im Auftrag einer englischen<br />

Polizeistiftung die Meldungen auf verdächtige Transaktionen. 22 Bezüglich der gemeldeten<br />

verdächtigen Transaktionen wird festgestellt: „Few of the cases we looked at could be<br />

17 Peter Qurik: „Macroeconomic Implications of Money La<strong>und</strong>ering“, IMF Working Paper, June 1996. Als Beispiel<br />

für mögliche negative ökonomische Auswirkung der <strong>Geldwäscherei</strong> verweist er unter anderem auf Houston: „(He)<br />

sees the growth of crime as possibly contributing to the stagflation phenomenon of the late 1970s and early 1980s.“,<br />

p 17. Ferner würden durch <strong>Geldwäscherei</strong> dem Staat Steuern entzogen <strong>und</strong> das Rechtssystem allgemein unterhöhlt.<br />

18 Plenary Meeting of the Financial Action Task Force on Money La<strong>und</strong>ering, Paris, February 10, 1998<br />

19 Mark Pieth: „Bekämpfung der <strong>Geldwäscherei</strong> - Modellfall Schweiz“, Basel, 1992, S. 119<br />

20 Peter Gasser: „Von der vermuteten Unschuld des Geldes - Die Einziehung <strong>von</strong> Vermögenswerten krimineller<br />

Herkunft“, in Pieth, a. a. O., S. 168<br />

21 Vgl. Interview Rider<br />

22 Michael Gold and Michael Levi: „Money-La<strong>und</strong>ering in the UK: an appraisal of Suspicion-based reporting“,<br />

London, 1994, p 57. Gold/Levi schreiben: „The result of this part of the analysis ... suggests that a very high<br />

proportion of disclosures are of suspects who are non-white and/or do not have British passports... The ‘hit rate’ of<br />

disclosures appears to be higher for British passport-holders than for others.“

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