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Geldwäscherei mit Derivaten von Wolfgang Hafner und Gian Trepp

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B<strong>und</strong>esanwaltschaft <strong>und</strong> B<strong>und</strong>esamt für Polizeiwesen.<br />

Auf dem Feld der Gesetzgebung war die globale Offensive der FATF zweifelsohne ein Erfolg.<br />

Doch im Bereich des Vollzugs all der neuen Gesetze liegen die Dinge nach<br />

übereinstimmender Meinung sämtlicher Experten im Argen. Das Risiko eines Geldwäschers,<br />

bei der Ausübung seines verbotenen Gewerbes erwischt zu werden, hält sich in engen<br />

Grenzen. Der Krieg gegen die <strong>Geldwäscherei</strong> ist verloren, meint denn auch Barry Rider,<br />

Professor am Institute of Advanced Legal Studies an der London Universität <strong>und</strong> einer der<br />

führenden britischen Experten für <strong>Geldwäscherei</strong>. Gemäss Rider vermochten „die neuen Anti-<br />

<strong>Geldwäscherei</strong>-Gesetze das Verhalten der Kriminellen <strong>und</strong> ihrer Organisationen wenig bis gar<br />

nicht zu beeinflussen“. 2<br />

Gleichzeitig steigen die Schätzungen des jährlich gewaschenen schmutzigen Geldes immer<br />

häher. So bezifferte Generaldirektor Michel Camdessus vom Internationalen Währungsfonds<br />

IWF das Volumen des schmutzigen Geldes unlängst auf zwei bis fünf Prozent des jährlichen<br />

Welt-Bruttosozialproduktes, was in absoluten Zahlen über 1000 Milliarden Dollar ausmacht. 3<br />

Mit unserer Arbeit mächten einen Beitrag zur Beantwortung der Frage leisten, weshalb die<br />

Aufklärungsquote bei Verstässen gegen das weltweite <strong>Geldwäscherei</strong>verbot nach<br />

übereinstimmender Ansicht der Experten nach wie vor äusserst gering ist.<br />

Wir danken unserer Begleitgruppe bestehend aus Dr. Alex Böckli, Prof. Heinz Bonfadelli <strong>und</strong><br />

Prof. Heinz Zimmermann für Anregungen <strong>und</strong> Diskussionsbeiträge. Für den Inhalt dieses<br />

Berichtes tragen sie selbstverständlich keinerlei Verantwortung.<br />

I PROBLEM UND METHODE<br />

1. Allgemeine Überlegungen<br />

1.1 <strong>Geldwäscherei</strong> als Brückenglied<br />

<strong>Geldwäscherei</strong> ist eine Technologie, die dem Transfers <strong>von</strong> Vermögensbestandteilen aus dem<br />

illegalen Sektor in legale Bereiche dient <strong>und</strong> umgekehrt. Sie ist daher das ökonomische<br />

Brückenglied zwischen den legalen, das heisst „gesetzlichen“, <strong>und</strong> den illegalen, das heisst<br />

„ungesetzlichen“, Sparten der Wirtschaft. Illegale Tätigkeit ist immer <strong>mit</strong> Unsicherheiten<br />

behaftet. Illegal erworbene <strong>und</strong> nicht gewaschene Vermögen geniessen beispielsweise nicht<br />

den in kapitalistischen Marktwirtschaften zentralen Schutz vor Übergriffen durch Private<br />

(auch innerhalb der jeweiligen Organisationen) <strong>und</strong> - vor allem - den Staat. 4 Der Bedarf nach<br />

<strong>Geldwäscherei</strong>dienstleistungen ist direkt abhängig <strong>von</strong> der Ausbreitung illegaler Sektoren.<br />

1.2 Was illegal ist, wird politisch definiert<br />

Die Beschreibung <strong>und</strong> die Verfolgung dessen, was als „illegal“ bezeichnet wird, erfolgt nach<br />

politischen Kriterien. „Die Rechtsprechung ist nicht, wie allgemein angenommen wird,<br />

‘jenseits’ <strong>von</strong> Politik, sondern ihrer ganzen Natur nach politisch. Strafrechtssprechung ist<br />

insofern politisch, als dabei offizielle Politik interpretiert <strong>und</strong> bestätigt wird.“ 5 In der<br />

2 Financial Times, 19./20. 12 98<br />

3 Rede am Plenary Meeting of the Financial Action Task Force on Money La<strong>und</strong>ering , Paris, February 10, 1998<br />

4 Vgl. dazu auch Botschaft zum B<strong>und</strong>esgesetz zur Bekämpfung der <strong>Geldwäscherei</strong> im Finanzsektor<br />

(<strong>Geldwäscherei</strong>gesetz, GwG) vom 17. Juni 1996, S. 4<br />

5 Richard Quinney: „Ansätze zu einer Soziologie des Strafrechts“, S. 57 in: „Seminar: Abweichendes Verhalten II -<br />

Die gesellschaftliche Reaktion auf Kriminalität“, 1, herausgegeben <strong>von</strong> Klaus Lüderssen <strong>und</strong> Fritz Sack, Frankfurt<br />

am Main, 1975

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