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Geldwäscherei mit Derivaten von Wolfgang Hafner und Gian Trepp

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Der Leiter des Referates Gr<strong>und</strong>satzfragen der Geldwäschebekämpfung in Berlin, Michael<br />

Findeisen, fand allerdings einen anderen Gr<strong>und</strong>, warum <strong>Geldwäscherei</strong> <strong>mit</strong> <strong>Derivaten</strong> nicht<br />

näher untersucht wird: Würde auf diese Frage eingetreten, käme es zu einer „Öffnung der<br />

Büchse der Pandora“, das heisst, die <strong>Geldwäscherei</strong>bekämpfung müsste praktisch neu<br />

überdacht werden.<br />

II <strong>Geldwäscherei</strong> <strong>mit</strong> <strong>Derivaten</strong><br />

2.1 Herkämmliche Techniken der <strong>Geldwäscherei</strong><br />

Im Jahre 1986 wurde in den USA ein Gesetz erlassen, welches die <strong>Geldwäscherei</strong> erstmals als<br />

eigenständiges Delikt unter Strafe stellte. Seither haben die meisten Staaten der Welt die USinspirierte<br />

Pänalisierung der <strong>Geldwäscherei</strong> mehr oder weniger zähneknirschend nachvollzogen.<br />

Dazu schrieb beispielsweise der emeritierte Basler Strafrechtsprofessor Günther Stratenwerth: "Es<br />

waren bekanntlich die USA, in denen zuerst, seit Anfang der Achtzigerjahre, der Versuch<br />

unternommen worden ist, den Drogenhandel auch durch die intensivere Bekämpfung des „Money<br />

La<strong>und</strong>ering“, der Geldwäsche oder der <strong>Geldwäscherei</strong> einzudämmen, als Teil ihrer seit<br />

Jahrzehnten <strong>mit</strong> steigender Verbissenheit verfolgten Strategie, das Drogenproblem gewaltsam aus<br />

der Welt zu schaffen. einer Strategie deren Aussichtslosigkeit längst über jeden Zweifel erhaben<br />

sein sollte, die aber nur umso unbeirrbarer fortgeführt werden zu müssen scheint." 52<br />

Auch nach der Einführung nationalstaatlicher Geldwaschgesetze verzichten die USA nicht darauf,<br />

ihre nationalen Geldwaschgesetze zu exportieren. Zurzeit sind im US-Kongress Bestrebungen im<br />

Gange die Filialen der Auslandbanken in den USA gleich zu behandeln wie die einheimischen<br />

Banken. Dies verlangt das am 25. Juni 1998 beim Speaker des US-Repräsentantenhauses<br />

deponierte "Barr-Hinchey Amendment" zum Money La<strong>und</strong>ering Deterrence Act <strong>von</strong> 1998. ENDE<br />

FUSSNOTE Sollte dies tatsächlich eingeführt werden, wären alle Auslandbanken <strong>mit</strong> Filialen in<br />

den USA dazu verpflichtet den US-Behärden alle verdächtigen Transaktionen zu melden. Dadurch<br />

würde beispielsweise das Schweizer Bankgeheimnis durch ein US-Gesetz ausser Kraft gesetzt.<br />

Dies kännte eine Schweizer Bank nur umgehen, wenn sie sich aus dem US-Markt zurückziehen<br />

würde <strong>mit</strong> den entsprechenden Ertragsverlusten. 53<br />

Neben den Bestrebungen zu Gesetzesexport, führt die US-Regierung im Ausland auch V-Mann-<br />

Aktionen durch. So beispielsweise die Operation Casablanca, die in Mexiko angesiedelte grässte je<br />

durchgeführte US-Anti-Geldwaschaktion. Casablanca endete im Mai 1998 <strong>mit</strong> der Verhaftung <strong>von</strong><br />

über 40 mexikanischen <strong>und</strong> venezolanischen Bankiers, die zuvor unter Vorwänden in die USA<br />

gelockt worden waren. Gegen 70 weitere südamerikanische Bankiers wurde Haftbefehl erlassen.<br />

Darin verwickelt sind mehrere grosse mexikanische Banken, darunter das "Grupo Financieiro<br />

Bancomer". Die Aktion Casablanca führte im US-Kongress zu einer Diskussion, ob die Filialen<br />

der betreffenden mexikanischen Institute in den USA nicht geschlossen werden müssten. 54<br />

Auch das gängige Modell des konkreten Ablaufes der <strong>Geldwäscherei</strong> ist ein Import aus den USA. 55<br />

Ursprünglich bei der US-Zollbehärde entwickelt, teilt dieses Modell das Waschen <strong>von</strong> Geld in drei<br />

Phasen: 1. „Placement“, 2. „Layering“ <strong>und</strong> 3. „Integration“.<br />

52 Günter Stratenwert in Mark Pieth „Bekämpfung der <strong>Geldwäscherei</strong> - Modellfall Schweiz?“, Basel 1992 S. 101<br />

53 Clyde Mitchell: "Effects of U.S. Money-La<strong>und</strong>ering Laws Abroad", in "New York Law Journal" August 19, 1998<br />

54 "Wall Street Journal Interactive", 23. 9. 98<br />

55 Mark Pieth <strong>und</strong> Dieter Freiburghaus „Die Bedeutung des Organisierten Verbrechens in der Schweiz“, Bericht im<br />

Auftrag des B<strong>und</strong>esamtes für Justiz, Oktober 1993, Seite 54

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