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Geldwäscherei mit Derivaten von Wolfgang Hafner und Gian Trepp

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staatlichen Rechtssetzung <strong>und</strong> -ausübung konkretisieren sich so die Interessen der stärksten<br />

politischen Gruppierungen. 6 Indem die Staaten „Illegalität“ definieren, schaffen sie auch<br />

illegale Segmente in Gesellschaft <strong>und</strong> Wirtschaft je nach Bedarf <strong>und</strong> Notwendigkeit.<br />

Was unter „<strong>Geldwäscherei</strong>“ <strong>und</strong> „Illegalität“ subsumiert werden soll, ist abhängig <strong>von</strong> den<br />

politischen, kulturellen <strong>und</strong> wirtschaftlichen Verhältnissen in einem Land. Dazu ist das<br />

staatliche Gewaltmonopol, das heisst die Rechtssetzung <strong>und</strong> deren Vollzug, gr<strong>und</strong>sätzlich an<br />

ein nationalstaatliches Territorium geb<strong>und</strong>en. Diese Unterschiede bei der Rechtssetzung<br />

verstärken sich tendenziell noch beim Vollzug. Auf internationaler Ebene bestehen aber noch<br />

kaum politikfähige Instrumente <strong>und</strong> Organisationen, die übergreifend funktionieren <strong>und</strong><br />

entsprechende Beschlüsse auch rechtswirksam durchsetzen können. Und beim USamerikanischen<br />

Versuch, den Vollzug der <strong>Geldwäscherei</strong>gesetzgebung ebenso zu exportieren<br />

wie früher deren Legiferierung, ergaben sich politische <strong>und</strong> juristische Probleme. 7 Weiter<br />

gehende US-amerikanische Hegemonialansprüche lassen sich nur via internationale<br />

Organisationen durchsetzen.<br />

Folglich dürften unterschiedliche Vorstellungen über „Illegalität“ <strong>und</strong> „<strong>Geldwäscherei</strong>“ weiter<br />

bestehen. So ist es zum Beispiel umstritten, ob Steuerflucht, beziehungsweise -hinterziehung<br />

etc. <strong>und</strong> die da<strong>mit</strong> verb<strong>und</strong>ene Verheimlichung <strong>von</strong> Vermögensbestandteilen <strong>und</strong><br />

Kapitalflüssen auch zur <strong>Geldwäscherei</strong> gehören. Dies trifft aber auch für andere Bereiche zu.<br />

„Weiche“ Drogen werden in verschiedenen Ländern toleriert: Ist also beispielsweise bloss<br />

<strong>Geldwäscherei</strong> aus dem Geschäft <strong>mit</strong> den „harten“ Drogen „echte“ <strong>Geldwäscherei</strong>? 8<br />

1.3 Globalisierung höhlt die Möglichkeiten der Staaten aus, eigenes Recht durchzusetzen<br />

6 Charles Tilly: „War Making and State Making as Organized Crime“ in: „Bringing the State Back In“ ,<br />

herausgegeben <strong>von</strong> Peter B. Evans, Dietrich Rueschemeyer <strong>und</strong> Theda Skocpol, Cambridge, 1985; p 171ff: „The<br />

person over whom power is exercised is not usually as important as other power-holders.“ (Arthur Stincombe in<br />

Tilly, vgl. dazu auch: Charles Tilly: „Collective Violence in European Perspective,“ in „Violence in America“, vol 2,<br />

„Protest, Rebellion, Reform“, herausgegeben <strong>von</strong> T.R. Gurr, Newbury Park, 1989, p 93: „Historically collective<br />

violence has flowed regularly out of the central political processes of Western countries. People seeking to seize,<br />

hold, or realign the levers of power have continually engaged in collective violence as part of their struggles. The<br />

oppressed have struck in the name of justice, the privileged in the name of order, those between in the name of fear.“<br />

In den marktorientierten, kapitalistischen Gesellschaften bezieht sich diese Gewaltausübung auf den Schutz des<br />

Privateigentums <strong>und</strong> der da<strong>mit</strong> verb<strong>und</strong>enen bürgerlichen Freiheiten (Vgl. dazu etwa C.B. Macpherson: „Die<br />

politische Theorie des Besitzindividualismus“, Frankfurt am Main, 1973).<br />

7 Clyde Mitchell: „Effects of U.S. Money-La<strong>und</strong>ering Laws Abroad“ in: New York Law Journal, August 19, 1998;<br />

„Money La<strong>und</strong>ering is at the fo<strong>und</strong>ation of the criminal economy. With the use of electronic transfers, money<br />

la<strong>und</strong>ering through reputable financial institutions has become more sophisticated and harder to control. The strategy<br />

of targeting money la<strong>und</strong>ering in order to advance the war on drugs is an appropriate one. However it seems that the<br />

proponents of the proposed legislation have not given adequate considerations to the position in which foreign banks<br />

will find themselves if and when these bills are enacted into law. A better way to approach this issue could be an<br />

international collaboration... A joint effort by the U.S. government, foreign governments and international<br />

supervisory entities could ease banks and other financial institutions into anti-money-la<strong>und</strong>ering policies. That would<br />

seem better serve the international war on drugs than sweeping unilateral action by the United States, exporting its<br />

own money la<strong>und</strong>ering law to foreign jurisdictions.“<br />

8 Aus einer engen ökonomischen Sicht ist die Antwort auf die Frage, ob Steuerfluchtgelder auch den illegalen<br />

Finanzströmen zugerechnet werden müssen, klar: Geldströme illegalen Ursprungs tragen für alle Betroffenen in sich<br />

das inhärente Risiko zumindest einer massiven Strafsteuer, aber auch in Abhängigkeit <strong>von</strong> der nationalen<br />

Steuergesetzgebung das der Konfiskation sowie anderer gesellschaftlicher <strong>und</strong> strafrechtlicher Folgen. In<br />

Abhängigkeit <strong>von</strong> den jeweiligen staatlichen Normen gehören demnach sowohl die aus dem Drogenhandel<br />

stammenden Gelder als auch steuerflüchtige Kapitalien dazu, da unter Umständen die Sanktionen bei Steuerflucht<br />

ebenso gravierend sein können wie bei <strong>Geldwäscherei</strong>. Ende 1997 mussten in Deutschland beispielsweise der<br />

Aufsichtsratvorsitzende der Dresdner Bank, <strong>Wolfgang</strong> Röller, <strong>und</strong> die zwei Vorstands<strong>mit</strong>glieder Hans Adenauer <strong>und</strong><br />

Hansgeorg Hoffmann als Folge <strong>von</strong> Steuervorwürfen <strong>von</strong> ihrem Amt zurücktreten. In Italien wurden in den<br />

vergangenen Jahren laufend Steuerhinterzieher hart angefasst <strong>und</strong> hatten, um potentielle andere Steuerhinterzieher<br />

abzuschrecken, ihre Auftritte am Fernsehen. Allerdings fällt es schwer, bei Steuerflucht die Vortat der<br />

Steuerhinterziehung etc. <strong>von</strong> dem eigentlichen Akt der <strong>Geldwäscherei</strong> zu trennen.

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