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Geldwäscherei mit Derivaten von Wolfgang Hafner und Gian Trepp

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Dieses Konzept basiert auf den Verhältnissen, wie sie in der zweiten Hälfte der Achtzigerjahre in<br />

der US-Drogenkriminalität herrschten. Dort standen die Drogenhändler vor dem Problem, ihre in<br />

Bargeld kleiner Stückelung anfallenden, wachsenden Verkaufserläse irgendwie in den US-<br />

Buchgeldkreislauf zu bringen <strong>und</strong> die Papierspur zum Drogenhandel zu unterbrechen.<br />

Phase eins, das „Placement“, ist die Plazierung des auf illegalen Märkten eingenommenen<br />

Bargeldes bei Finanzinstitutionen. Ist das schmutzige Bargeld einmal im Buchgeldkreislauf, setzt<br />

Stufe zwei, das so genannte "Layering" oder Verwirrspiel ein. Dabei geht es darum, die illegale<br />

Herkunft des gewaschenen Geldes zu verschleiern. Dies geschieht durch systematische<br />

Transaktionskaskaden über Staaten <strong>mit</strong> elaboriertem Bankgeheimnis wie die Schweiz oder niedrig<br />

regulierte Offshore-Standorte wie die britische Kronkolonie der Cayman-Inseln. Die<br />

Aneinanderreihung <strong>von</strong> Transaktionen geschieht <strong>mit</strong> dem Ziel, die Papierspur zur illegalen Vortat<br />

zu verwischen. Zu guter Letzt wird das so gereinigte Geld in der Stufe drei wieder in der legalen<br />

Wirtschaft investiert. Pieth hat darauf hingewiesen, dass "die aus Schweizer Sicht die vor allem<br />

relevanten Phasen zwei <strong>und</strong> drei" noch wenig untersucht worden sind. 56 Gr<strong>und</strong>sätzlich kann<br />

festgehalten werden, dass schmutziges Geld auch nach einer solchen dreiphasigen Verschleierung<br />

seiner kriminogenen Herkunft noch nicht als vällig sauber gelten kann. Die weltweit verschärften<br />

Bestimmungen gegen die <strong>Geldwäscherei</strong> <strong>und</strong> die massiv aufgestockten Ressourcen in der<br />

<strong>Geldwäscherei</strong>bekämpfung bringen <strong>mit</strong> sich, dass ein Staatsanwalt irgendwo auf der Welt diesen<br />

Schleier vällig überraschend plätzlich wegziehen kann.<br />

Zusätzlich bedroht ist das nach herkämmlichen Geldwaschmethoden gewaschene Geld durch die<br />

so genannte Umkehr der Beweislast, die ihren Ursprung ebenfalls in den USA hat. Demnach<br />

verliert ein des neuen Deliktes der organisierten Kriminalität überführter Täter sein Vermägen,<br />

wenn er nicht nachweisen kann, dass er es legal erworben hat. Richtig sauber gewaschen ist das<br />

schmutzige Geld erst, nachdem es eine rechtlich einwandfreie neue Legiti<strong>mit</strong>ät bekommen hat.<br />

Das Dreiphasenkonzept wurde auf dem Hintergr<strong>und</strong> der Vorstellung <strong>von</strong> zwei messerscharf<br />

<strong>von</strong>einander getrennten Wirtschaftssektoren entwickelt: dem legalen Sektor <strong>und</strong> dem illegalen<br />

Sektor. Obwohl die Grenzen <strong>von</strong> legal <strong>und</strong> illegal gerade auch im Bereiche der <strong>Geldwäscherei</strong><br />

nicht immer klar erkennbar sind. Dies zeigt beispielsweise die wechselhafte Beurteilung des<br />

einstigen „Narcodiktators“ Manuel Antonio Noriega <strong>von</strong> Panama durch die USA. Anfang der<br />

Achtzigerjahre wusch Noriega als hoch geschätzter Verbündeter der USA Drogengeld in grossem<br />

Stil. Der US-Geheimdienst CIA tolerierte diese Einkommensquelle ihres damals wichtigen<br />

Verbündeten gegen das sandinistische Nicaragua <strong>und</strong> das castristische Kuba. Ende der<br />

Achtzigerjahre wurde Noriega <strong>von</strong> den USA fallen gelassen, verhaftet <strong>und</strong> 1992 in Miami unter<br />

anderem wegen Drogengeldwäscherei zu 40 Jahren Zuchthaus verurteilt. Im Februar 1999<br />

schliesslich hat ein US-Richter diese Zuchthausstrafe um 10 Jahre reduziert unter Hinweis auf<br />

Noriegas frühere Nützlichkeit für die USA. (Mehr zu Noriega im Kapitel III, der Fall BCCI.)<br />

Trotz den konzeptionellen Schwächen des an den Drogenhandel geb<strong>und</strong>enen Geldwaschkonzeptes,<br />

gilt es nach wie vor als das wichtigste Schema zur Erklärung des konkreten Ablaufes der<br />

<strong>Geldwäscherei</strong>. So machen beispielsweise Jack A. Blum, Michael Levi, R. Thomas Naylor <strong>und</strong><br />

Phil Williams in ihrem Bericht „Financial Havens, Banking Secrecy and Money La<strong>und</strong>ering“, den<br />

sie für das „Global Programme against Money La<strong>und</strong>ering“ des „Office for Drug Control and<br />

Crime Prevention“ der UNO (29.5.98) erarbeitet haben, die <strong>Geldwäscherei</strong> praktisch auschliesslich<br />

am Handel <strong>mit</strong> harten Drogen fest. Auf andere - weichere - Formen der <strong>Geldwäscherei</strong> im<br />

Zusammenhang <strong>mit</strong> Korruption, Steuerhinterziehung <strong>und</strong> Schattenwirtschaft gehen die vier<br />

Autoren nicht ein.<br />

56 Mark Pieth in Stefan Trechsel (Hrsg.), „<strong>Geldwäscherei</strong>“, Zürich, 1997 S. 14

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