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Beteiligungsbericht der StädteRegion Aachen zum 31.12.2016

Die StädteRegion Aachen legt mit dieser Ausgabe den Beteiligungsbericht zum 31.12.2016 vor. Zu diesem Stichtag gibt sie Auskunft über ihre Beteiligungen in privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Form. Der jährlich fortzuschreibende Beteiligungsbericht gibt einen kompakten Überblick über den Beteiligungsbesitz der StädteRegion und informiert den Leser über - die organisatorisch-rechtliche Struktur der Beteiligungen, - die Besetzung der Organe durch die StädteRegion Aachen und - die stichtagsbezogene wirtschaftliche Lage der Gesellschaften und Zweckverbände. Der Beteiligungsbericht ist inhaltlich angepasst an die Anforderungen gemäß § 117 Gemeindeordnung NRW und wird dem Gesamtabschluss als Anlage beigefügt. Ergänzend zu der grafischen Übersichtsdarstellung der Beteiligungen enthält der Beteiligungsbericht auch eine grafische Darstellung der Vereine, in denen die StädteRegion Aachen Mitglied ist und in deren Gremien sie Vertreterinnen entsendet. Im Bericht sind neben den Beteiligungen in privater Rechtsform auch die nachfolgend genannten öffentlich-rechtlichen Beteiligungen der StädteRegion aufgeführt. - Zweckverband Aachener Verkehrsverbund (AVV) - Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) - Sondervermögen Senioren- und Betreuungszentrum der StädteRegion Aachen - Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland AöR, Aachen - Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung, Aachen - Zweckverband Region Aachen.

Die StädteRegion Aachen legt mit dieser Ausgabe den Beteiligungsbericht zum 31.12.2016 vor. Zu diesem Stichtag gibt sie Auskunft über ihre Beteiligungen in privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Form. Der jährlich fortzuschreibende Beteiligungsbericht gibt einen kompakten Überblick über den Beteiligungsbesitz der StädteRegion und informiert den Leser über
- die organisatorisch-rechtliche Struktur der Beteiligungen,
- die Besetzung der Organe durch die StädteRegion Aachen und
- die stichtagsbezogene wirtschaftliche Lage der Gesellschaften und Zweckverbände.

Der Beteiligungsbericht ist inhaltlich angepasst an die Anforderungen gemäß § 117 Gemeindeordnung NRW und wird dem Gesamtabschluss als Anlage beigefügt. Ergänzend zu der grafischen Übersichtsdarstellung der Beteiligungen enthält der Beteiligungsbericht auch eine grafische Darstellung der Vereine, in denen die StädteRegion Aachen Mitglied ist und in deren Gremien sie Vertreterinnen entsendet. Im Bericht sind neben den Beteiligungen in privater Rechtsform auch die nachfolgend genannten öffentlich-rechtlichen Beteiligungen der StädteRegion aufgeführt.
- Zweckverband Aachener Verkehrsverbund (AVV)
- Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW)
- Sondervermögen Senioren- und Betreuungszentrum der StädteRegion Aachen
- Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland AöR, Aachen
- Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung, Aachen
- Zweckverband Region Aachen.

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Risikoportfolio <strong>der</strong> STAWAG <strong>zum</strong> 31. Dezember 2016 bleibt <strong>der</strong> Bereich konventionelle<br />

Energieerzeugung trotz <strong>der</strong> im vergangenen Jahr erfolgreich umgesetzten Gegenmaßnahmen ein<br />

großer Belastungsfaktor. Bei weiter andauernden niedrigen Stromgroßhandelspreisen wird für die<br />

Bewertung <strong>der</strong> jährlich zu bildenden Drohverlustrückstellungen eine Verlängerung des<br />

Betrachtungszeitraums auf mindestens drei Jahre unumgänglich sein. Im Gegenzug profitiert die<br />

STAWAG durch den Bestandsschutz des neuen EEG für bereits erbaute regenerative<br />

Stromerzeugungsanlagen weiterhin an <strong>der</strong> Chance, dass die Tochtergesellschaft STAWAG Energie die<br />

kalkulierten Renditen erzielt o<strong>der</strong> die Anteile an fertiggestellten Anlagen profitabel veräußert. Das<br />

allgemeine Risiko einer Projektentwicklung sowie die Risiken eines Generalübernehmers können<br />

durch das gut entwickelte Projekt- Know-how nicht behoben, jedoch stark reduziert werden. Welche<br />

Risiken sich aus den gesetzlich geplanten Ausschreibungen für den Zubau regenerativer Anlagen für<br />

die STAWAG bzw. STAWAG Energie ergeben können, ist <strong>der</strong>zeit nicht abzusehen. Sie können erst<br />

bewertet werden, wenn erste Erfahrungen aus <strong>der</strong> Beteiligung an solchen Ausschreibungen<br />

vorliegen. Die STAWAG sieht in dem niedrigen Zinsniveau an den Kapitalmärkten für die nächsten<br />

Jahre ein wesentliches Risiko für die Bewertung ihrer Pensionsverpflichtungen, denn niedrige Zinsen<br />

sorgen für einen niedrigen Abzinsungszinssatz und damit hohe Aufwendungen für<br />

Altersversorgung. Die im März 2016 in Kraft getretene Gesetzesän<strong>der</strong>ung zur Ermittlung des<br />

Abzinsungszinssatzes macht sich zwar dämpfend bemerkbar, reduziert das Risiko jedoch trotz des<br />

positiven Einmaleffektes in 2016 nicht maßgebend. Für die geplanten Fremdkapitalaufnahmen<br />

kommen <strong>der</strong> STAWAG die aktuell noch niedrigen Zinssätze dafür zu Gute. Auf <strong>der</strong> Kunden- und<br />

Energieabsatzseite ist die STAWAG weiterhin <strong>der</strong> Gefahr von Kundenfluktuation und <strong>der</strong><br />

Schwierigkeit <strong>der</strong> Neukundengewinnung ausgesetzt. Die STAWAG nutzt jedoch weiter die Chance, an<br />

Ausschreibungen von Konzessionen und Rekommunalisierungen teilzunehmen, um ihr Netz- und<br />

Vertriebsgeschäft auszuweiten. Im Risikoportfolio <strong>der</strong> ASEAG <strong>zum</strong> 31. Dezember 2016 bilden die<br />

künftig zu erwartenden Belastungen aus <strong>der</strong> Anpassung <strong>der</strong> Pensionsrückstellungen das größte<br />

Ergebnisrisiko. Auch hier sorgte die in 2016 gesetzliche Än<strong>der</strong>ung bei <strong>der</strong> Ermittlung des<br />

Abzinsungssatzes für einen einmaligen Entlastungseffekt, <strong>der</strong> erstmalig dazu genutzt werden<br />

konnte, einen höheren Betrag zu den Pensionsrückstellungen zuzuführen als es gemäß BilMoG über<br />

15 Jahre verteilt gefor<strong>der</strong>t wird, doch wird in den kommenden Jahren durch sich verän<strong>der</strong>nde<br />

Rahmenparameter (Zinssätze/-prognosen, Versicherungstafeln u.ä.) wie<strong>der</strong> mit höheren regulären<br />

Aufwendungen zu rechnen sein. Beim Risiko Direktvergabe <strong>der</strong> Verkehrsdienstleistungen erfolgte im<br />

Geschäftsjahr die notwendige Vorabbekanntmachung im EU-Amtsblatt für die gefassten politischen<br />

Beschlüsse zur Weiterführung <strong>der</strong> Betrauung. Im April 2017 ist nunmehr die Vergabe an die ASEAG<br />

in Form einer gesellschaftsrechtlichen Weisung <strong>der</strong> Stadt <strong>Aachen</strong> an den E.V.A.-Konzern erfolgt und<br />

in Folge an die ASEAG nebst weiterer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt. Sofern keine Klage<br />

eingereicht wird, besteht nach einer gewissen Frist Rechtssicherheit für die Direktvergabe an die<br />

ASEAG und damit Bestandsschutz bis 2027. Das Risiko <strong>der</strong> künftigen Werthaltigkeit <strong>der</strong> APAG-<br />

Beteiligung kann aufgrund <strong>der</strong> sehr positiven Entwicklung <strong>der</strong> Ergebnisse als eher gering angesehen<br />

werden. Auch das Kostenrisiko bei <strong>der</strong> Beauftragung <strong>der</strong> Subunternehmer, das aus dem Tariftreueund<br />

Vergabegesetz in 2012 entstanden war, ist deutlich abgeschwächt, weil nun neben dem<br />

kommunalen Spartentarifvertrag TV-N NW auch <strong>der</strong> Tarifvertrag des privaten Verbandes Nordrhein-<br />

Westfälischer Omnibusunternehmen e.V. in Vergaben im straßengebundenen Personenverkehr als<br />

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