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Beteiligungsbericht der StädteRegion Aachen zum 31.12.2016

Die StädteRegion Aachen legt mit dieser Ausgabe den Beteiligungsbericht zum 31.12.2016 vor. Zu diesem Stichtag gibt sie Auskunft über ihre Beteiligungen in privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Form. Der jährlich fortzuschreibende Beteiligungsbericht gibt einen kompakten Überblick über den Beteiligungsbesitz der StädteRegion und informiert den Leser über - die organisatorisch-rechtliche Struktur der Beteiligungen, - die Besetzung der Organe durch die StädteRegion Aachen und - die stichtagsbezogene wirtschaftliche Lage der Gesellschaften und Zweckverbände. Der Beteiligungsbericht ist inhaltlich angepasst an die Anforderungen gemäß § 117 Gemeindeordnung NRW und wird dem Gesamtabschluss als Anlage beigefügt. Ergänzend zu der grafischen Übersichtsdarstellung der Beteiligungen enthält der Beteiligungsbericht auch eine grafische Darstellung der Vereine, in denen die StädteRegion Aachen Mitglied ist und in deren Gremien sie Vertreterinnen entsendet. Im Bericht sind neben den Beteiligungen in privater Rechtsform auch die nachfolgend genannten öffentlich-rechtlichen Beteiligungen der StädteRegion aufgeführt. - Zweckverband Aachener Verkehrsverbund (AVV) - Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) - Sondervermögen Senioren- und Betreuungszentrum der StädteRegion Aachen - Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland AöR, Aachen - Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung, Aachen - Zweckverband Region Aachen.

Die StädteRegion Aachen legt mit dieser Ausgabe den Beteiligungsbericht zum 31.12.2016 vor. Zu diesem Stichtag gibt sie Auskunft über ihre Beteiligungen in privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Form. Der jährlich fortzuschreibende Beteiligungsbericht gibt einen kompakten Überblick über den Beteiligungsbesitz der StädteRegion und informiert den Leser über
- die organisatorisch-rechtliche Struktur der Beteiligungen,
- die Besetzung der Organe durch die StädteRegion Aachen und
- die stichtagsbezogene wirtschaftliche Lage der Gesellschaften und Zweckverbände.

Der Beteiligungsbericht ist inhaltlich angepasst an die Anforderungen gemäß § 117 Gemeindeordnung NRW und wird dem Gesamtabschluss als Anlage beigefügt. Ergänzend zu der grafischen Übersichtsdarstellung der Beteiligungen enthält der Beteiligungsbericht auch eine grafische Darstellung der Vereine, in denen die StädteRegion Aachen Mitglied ist und in deren Gremien sie Vertreterinnen entsendet. Im Bericht sind neben den Beteiligungen in privater Rechtsform auch die nachfolgend genannten öffentlich-rechtlichen Beteiligungen der StädteRegion aufgeführt.
- Zweckverband Aachener Verkehrsverbund (AVV)
- Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW)
- Sondervermögen Senioren- und Betreuungszentrum der StädteRegion Aachen
- Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland AöR, Aachen
- Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung, Aachen
- Zweckverband Region Aachen.

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Leonhardstraße 23-27, 52064 <strong>Aachen</strong><br />

www.studieninstitut-aachen.de<br />

Studieninstitut für kommunale Verwaltung <strong>Aachen</strong><br />

Aufgaben des Zweckverbands / Beteiligungsziele<br />

Das Studieninstitut hat die Aufgabe, die planmäßige theoretische Ausbildung von Auszubildenden,<br />

Praktikanten, Beamtenanwärtern und sonstigen Dienstkräften <strong>der</strong> Gemeinden und<br />

Gemeindeverbände, <strong>der</strong> kommunalen Zweckverbände sowie an<strong>der</strong>er kommunaler Einrichtungen<br />

seines Gebietes zu betreiben, die vorgeschriebenen Prüfungen abzunehmen und die fachliche<br />

Fortbildung von Dienstkräften innerhalb und außerhalb des Verbandsgebietes zu för<strong>der</strong>n.<br />

Organe des Zweckverbands<br />

Verbandsversammlung:<br />

Die Verbandsversammlung besteht aus je einem Vertreter <strong>der</strong> Verbandsmitglie<strong>der</strong>. Jedes<br />

Verbandsmitglied hat eine Stimme. Die Verbandsversammlung beschließt über die ihr nach dem<br />

Gesetz und dieser Satzung obliegenden Angelegenheiten des Zweckverbandes. In die<br />

Zuständigkeiten <strong>der</strong> Verbandsversammlung fallen insbeson<strong>der</strong>e die Aufgaben gemäß § 4 lit. a) bis f)<br />

<strong>der</strong> Verbandssatzung.<br />

Verbandsvorsteher:<br />

Der Verbandsvorsteher und sein Stellvertreter werden von <strong>der</strong> Verbandsversammlung aus dem<br />

Kreise <strong>der</strong> Hauptverwaltungsbeamten o<strong>der</strong> mit Zustimmung ihres Dienstvorgesetzten aus dem Kreis<br />

<strong>der</strong> allgemeinen Vertreter o<strong>der</strong> <strong>der</strong> leitenden Bediensteten <strong>der</strong> <strong>zum</strong> Zweckverband gehörenden<br />

Mitglie<strong>der</strong> für die Dauer <strong>der</strong> Wahlzeit <strong>der</strong> Verbandsversammlung gewählt. Das Amt des<br />

Verbandsvorstehers erlischt mit dem Ausscheiden aus dem Hauptamt. Der Verbandsvorsteher ist<br />

Institutsvorsteher im Sinne <strong>der</strong> Ausbildungs- und Prüfungsordnungen. Er führt die laufenden<br />

Geschäfte des Zweckverbandes sowie nach Maßgabe <strong>der</strong> Gesetze, <strong>der</strong> Verbandssatzung und <strong>der</strong><br />

Beschlüsse <strong>der</strong> Verbandsversammlung die übrige Verwaltung des Zweckverbandes. Zur<br />

Durchführung <strong>der</strong> ihm obliegenden Aufgaben bedient er sich des Studienleiters. Der<br />

Verbandsvorsteher vertritt den Zweckverband gerichtlich und außergerichtlich.<br />

Besetzung <strong>der</strong> Organe<br />

Vertreter <strong>der</strong> <strong>StädteRegion</strong> <strong>Aachen</strong> in <strong>der</strong> Verbandsversammlung:<br />

Axel Hartmann Allgemeiner Vertreter des Städteregionsrates<br />

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