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Beteiligungsbericht der StädteRegion Aachen zum 31.12.2016

Die StädteRegion Aachen legt mit dieser Ausgabe den Beteiligungsbericht zum 31.12.2016 vor. Zu diesem Stichtag gibt sie Auskunft über ihre Beteiligungen in privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Form. Der jährlich fortzuschreibende Beteiligungsbericht gibt einen kompakten Überblick über den Beteiligungsbesitz der StädteRegion und informiert den Leser über - die organisatorisch-rechtliche Struktur der Beteiligungen, - die Besetzung der Organe durch die StädteRegion Aachen und - die stichtagsbezogene wirtschaftliche Lage der Gesellschaften und Zweckverbände. Der Beteiligungsbericht ist inhaltlich angepasst an die Anforderungen gemäß § 117 Gemeindeordnung NRW und wird dem Gesamtabschluss als Anlage beigefügt. Ergänzend zu der grafischen Übersichtsdarstellung der Beteiligungen enthält der Beteiligungsbericht auch eine grafische Darstellung der Vereine, in denen die StädteRegion Aachen Mitglied ist und in deren Gremien sie Vertreterinnen entsendet. Im Bericht sind neben den Beteiligungen in privater Rechtsform auch die nachfolgend genannten öffentlich-rechtlichen Beteiligungen der StädteRegion aufgeführt. - Zweckverband Aachener Verkehrsverbund (AVV) - Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) - Sondervermögen Senioren- und Betreuungszentrum der StädteRegion Aachen - Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland AöR, Aachen - Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung, Aachen - Zweckverband Region Aachen.

Die StädteRegion Aachen legt mit dieser Ausgabe den Beteiligungsbericht zum 31.12.2016 vor. Zu diesem Stichtag gibt sie Auskunft über ihre Beteiligungen in privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Form. Der jährlich fortzuschreibende Beteiligungsbericht gibt einen kompakten Überblick über den Beteiligungsbesitz der StädteRegion und informiert den Leser über
- die organisatorisch-rechtliche Struktur der Beteiligungen,
- die Besetzung der Organe durch die StädteRegion Aachen und
- die stichtagsbezogene wirtschaftliche Lage der Gesellschaften und Zweckverbände.

Der Beteiligungsbericht ist inhaltlich angepasst an die Anforderungen gemäß § 117 Gemeindeordnung NRW und wird dem Gesamtabschluss als Anlage beigefügt. Ergänzend zu der grafischen Übersichtsdarstellung der Beteiligungen enthält der Beteiligungsbericht auch eine grafische Darstellung der Vereine, in denen die StädteRegion Aachen Mitglied ist und in deren Gremien sie Vertreterinnen entsendet. Im Bericht sind neben den Beteiligungen in privater Rechtsform auch die nachfolgend genannten öffentlich-rechtlichen Beteiligungen der StädteRegion aufgeführt.
- Zweckverband Aachener Verkehrsverbund (AVV)
- Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW)
- Sondervermögen Senioren- und Betreuungszentrum der StädteRegion Aachen
- Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland AöR, Aachen
- Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung, Aachen
- Zweckverband Region Aachen.

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Verbandsversammlung wählt aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und mehrere Stellvertreter. Die<br />

Verbandsversammlung beschließt über alle Angelegenheiten des Verbandes, soweit nicht durch das<br />

Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit o<strong>der</strong> aufgrund dieser Satzung die Zuständigkeit des<br />

Verbandsvorstehers begründet ist. § 6 Abs. 2 <strong>der</strong> Satzung legt fest, dass die Verbandsversammlung<br />

die Entscheidungen über die dort genannten Angelegenheiten nicht übertragen kann.<br />

Beiräte:<br />

Zur Wahrung <strong>der</strong> strukturellen Beson<strong>der</strong>heiten <strong>der</strong> Teilräume und <strong>der</strong> Interessen <strong>der</strong> einzelnen<br />

kreisangehörigen bzw. regionsangehörigen Gemeinden auf dem Gebiet des Nahverkehrs, <strong>der</strong><br />

Tarifpolitik und des Leistungsangebotes werden vier regionale Beiräte, jeweils ein Beirat für die Stadt<br />

<strong>Aachen</strong>, die <strong>StädteRegion</strong> <strong>Aachen</strong>, den Kreis Düren und den Kreis Heinsberg, gebildet. In diesen<br />

Beiräten sind alle Gebietskörperschaften <strong>der</strong> betreffenden Region vertreten. Sie beraten die<br />

Verbandsversammlung und die Vertreter des betroffenen Verbandsmitgliedes.<br />

Verbandsvorsteher:<br />

Der Verbandsvorsteher und seine Stellvertreter werden aus dem Kreis <strong>der</strong> Hauptverwaltungsbeamten<br />

o<strong>der</strong> mit Zustimmung ihres Dienstvorgesetzten aus dem Kreis <strong>der</strong> allgemeinen Vertreter o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

leitenden Bediensteten <strong>der</strong> Verbandsmitglie<strong>der</strong> von <strong>der</strong> Verbandsversammlung für die Dauer von<br />

drei Jahren, höchstens jedoch für die Dauer ihres Hauptamtes, gewählt. Der Verbandsvorsteher und<br />

seine Stellvertreter dürfen <strong>der</strong> Verbandsversammlung angehören. Ist dies nicht <strong>der</strong> Fall, sind sie<br />

jedoch berechtigt und auf Verlangen <strong>der</strong> Verbandsversammlung verpflichtet, an <strong>der</strong>en Sitzungen und<br />

an den Sitzungen gebildeter Ausschüsse teilzunehmen. Der Verbandsvorsteher führt die Geschäfte<br />

nach Maßgabe <strong>der</strong> Gesetze, <strong>der</strong> Verbandssatzung und <strong>der</strong> Beschlüsse <strong>der</strong> Verbandsversammlung. Er<br />

vertritt den Zweckverband gerichtlich und außergerichtlich. Er wird durch eine Geschäftsstelle<br />

unterstützt, die durch einen hauptamtlichen Geschäftsstellenleiter geleitet wird. Der<br />

Geschäftsstellenleiter ist berechtigt, gemeinsam mit dem Verbandsvorsteher Erklärungen gemäß §<br />

16 Abs. 3 GkG abzugeben. Der Verbandsvorsteher hat jährlich vor Beginn des Haushaltsjahres den<br />

Entwurf <strong>der</strong> Haushaltssatzung festzustellen und <strong>der</strong> Verbandsversammlung vorzulegen. Der<br />

Verbandsvorsteher ist verantwortlich für die Durchsetzung <strong>der</strong> Verbandsziele und <strong>der</strong> Beschlüsse <strong>der</strong><br />

Verbandsversammlung.<br />

Besetzung <strong>der</strong> Organe<br />

Verbandsvorsteher:<br />

Marcel Philipp<br />

Oberbürgermeister Stadt <strong>Aachen</strong><br />

Vertreter <strong>der</strong> <strong>StädteRegion</strong> <strong>Aachen</strong> in <strong>der</strong> Verbandsversammlung:<br />

Helmut Etschenberg<br />

Städteregionsrat<br />

Michael Janßen<br />

Städteregionstagsmitglied<br />

Marc Peters<br />

Städteregionstagsmitglied<br />

Axel Wirtz<br />

Städteregionstagsmitglied<br />

Gerhard Neitzke<br />

Städteregionstagsmitglied<br />

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