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Beteiligungsbericht der StädteRegion Aachen zum 31.12.2016

Die StädteRegion Aachen legt mit dieser Ausgabe den Beteiligungsbericht zum 31.12.2016 vor. Zu diesem Stichtag gibt sie Auskunft über ihre Beteiligungen in privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Form. Der jährlich fortzuschreibende Beteiligungsbericht gibt einen kompakten Überblick über den Beteiligungsbesitz der StädteRegion und informiert den Leser über - die organisatorisch-rechtliche Struktur der Beteiligungen, - die Besetzung der Organe durch die StädteRegion Aachen und - die stichtagsbezogene wirtschaftliche Lage der Gesellschaften und Zweckverbände. Der Beteiligungsbericht ist inhaltlich angepasst an die Anforderungen gemäß § 117 Gemeindeordnung NRW und wird dem Gesamtabschluss als Anlage beigefügt. Ergänzend zu der grafischen Übersichtsdarstellung der Beteiligungen enthält der Beteiligungsbericht auch eine grafische Darstellung der Vereine, in denen die StädteRegion Aachen Mitglied ist und in deren Gremien sie Vertreterinnen entsendet. Im Bericht sind neben den Beteiligungen in privater Rechtsform auch die nachfolgend genannten öffentlich-rechtlichen Beteiligungen der StädteRegion aufgeführt. - Zweckverband Aachener Verkehrsverbund (AVV) - Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) - Sondervermögen Senioren- und Betreuungszentrum der StädteRegion Aachen - Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland AöR, Aachen - Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung, Aachen - Zweckverband Region Aachen.

Die StädteRegion Aachen legt mit dieser Ausgabe den Beteiligungsbericht zum 31.12.2016 vor. Zu diesem Stichtag gibt sie Auskunft über ihre Beteiligungen in privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Form. Der jährlich fortzuschreibende Beteiligungsbericht gibt einen kompakten Überblick über den Beteiligungsbesitz der StädteRegion und informiert den Leser über
- die organisatorisch-rechtliche Struktur der Beteiligungen,
- die Besetzung der Organe durch die StädteRegion Aachen und
- die stichtagsbezogene wirtschaftliche Lage der Gesellschaften und Zweckverbände.

Der Beteiligungsbericht ist inhaltlich angepasst an die Anforderungen gemäß § 117 Gemeindeordnung NRW und wird dem Gesamtabschluss als Anlage beigefügt. Ergänzend zu der grafischen Übersichtsdarstellung der Beteiligungen enthält der Beteiligungsbericht auch eine grafische Darstellung der Vereine, in denen die StädteRegion Aachen Mitglied ist und in deren Gremien sie Vertreterinnen entsendet. Im Bericht sind neben den Beteiligungen in privater Rechtsform auch die nachfolgend genannten öffentlich-rechtlichen Beteiligungen der StädteRegion aufgeführt.
- Zweckverband Aachener Verkehrsverbund (AVV)
- Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW)
- Sondervermögen Senioren- und Betreuungszentrum der StädteRegion Aachen
- Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland AöR, Aachen
- Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung, Aachen
- Zweckverband Region Aachen.

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MZ-Service-GmbH<br />

Gegenstand <strong>der</strong> Gesellschaft / Beteiligungsziele<br />

Gegenstand <strong>der</strong> Gesellschaft ist die Erbringung von Service-Leistungen aller Art für die<br />

Medizinisches Zentrum <strong>StädteRegion</strong> <strong>Aachen</strong> gGmbH und an<strong>der</strong>en mit ihr verbundenen<br />

Unternehmen im Sinne <strong>der</strong> §§ 15 AktG. Darüber hinaus darf sie die gastronomischen<br />

Verpflegungseinrichtungen aller Art in <strong>der</strong> Medizinisches Zentrum <strong>StädteRegion</strong> <strong>Aachen</strong> gGmbH<br />

bewirtschaften und betreiben. Die Gesellschaft darf im Rahmen <strong>der</strong> gesetzlichen Vorschriften und<br />

<strong>der</strong> Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages alle Geschäfte und sonstigen Maßnahmen vornehmen,<br />

die dieser Zweckbestimmung dienlich erscheinen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an an<strong>der</strong>en<br />

Unternehmen, die dem vorgenannten Zweck dienen, zu beteiligen und <strong>der</strong>en Geschäftsführung zu<br />

übernehmen. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Zweignie<strong>der</strong>lassungen im In- und Ausland zu<br />

errichten.<br />

Öffentliche Zwecksetzung<br />

Es handelt sich beim Gesundheitswesen um eine Aufgabenerfüllung im öffentlichen Interesse als<br />

nichtwirtschaftlich zulässige Betätigung nach <strong>der</strong> Gemeindeordnung.<br />

Organe <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

Geschäftsführung:<br />

Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer o<strong>der</strong> mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer<br />

bestellt, so muss dieser gleichzeitig Geschäftsführer <strong>der</strong> Medizinisches Zentrum <strong>StädteRegion</strong><br />

<strong>Aachen</strong> GmbH sein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, muss einer <strong>der</strong> Geschäftsführer<br />

gleichzeitig Geschäftsführer <strong>der</strong> Medizinisches Zentrum <strong>StädteRegion</strong> <strong>Aachen</strong> GmbH sein, dieser ist<br />

stets einzelvertretungsberechtigt.<br />

Aufsichtsrat:<br />

Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitglie<strong>der</strong>n, die durch Gesellschafterbeschluss bestellt o<strong>der</strong><br />

abberufen werden. Die Amtszeit des Aufsichtsrates ist identisch mit <strong>der</strong> Wahl des<br />

Städteregionstages <strong>der</strong> <strong>StädteRegion</strong> <strong>Aachen</strong>. Die Mitglie<strong>der</strong> des Aufsichtsrates bleiben bis zur<br />

Entsendung des Nachfolgers im Amt.<br />

Gesellschafterversammlung:<br />

Die Medizinisches Zentrum <strong>StädteRegion</strong> <strong>Aachen</strong> GmbH als alleinige Gesellschafterin wird in <strong>der</strong><br />

Gesellschafterversammlung kraft Gesetzes durch ihre Geschäftsführung vertreten, die für ihr<br />

Abstimmungsverhalten zuvor einen Beschluss des Aufsichtsrates <strong>der</strong> Medizinisches Zentrum<br />

<strong>StädteRegion</strong> <strong>Aachen</strong> GmbH einholen muss. Dem Städteregionstag wird das Recht eingeräumt, als<br />

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